Hallo Leute
Laut dem WaffG sind ja Laser, Leuchten etc. die am Markierer montiert sind verboten:
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten oder markieren
Würde da der T4E X-Tracer mit seinen Mündungs-LED´s nicht auch da rein fallen?
Oder zählt hier dieses Verbot nicht, weil die LED´s erst dann aufleuchten, nachdem der "Schuss" abgegeben worden ist?
Laut dem WaffG sind ja Laser, Leuchten etc. die am Markierer montiert sind verboten:
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten oder markieren
Würde da der T4E X-Tracer mit seinen Mündungs-LED´s nicht auch da rein fallen?
Oder zählt hier dieses Verbot nicht, weil die LED´s erst dann aufleuchten, nachdem der "Schuss" abgegeben worden ist?