Korrekte F-Kennzeichnung?

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    • Korrekte F-Kennzeichnung?

      Nachdem ich ja schon mehrfach gelesen habe, dass das :f-zeichen: nur gültig ist, wenn daneben "cal.68" und der Händlerstempel sind, hab ich jetzt mal gesucht und bin teilweise fündig geworden (zur Kaliberangabe find ich leider nichts)...

      waffengesetz.de/#Kennzeichnungspflicht_Markenanzeigepflicht
      §24 ... (2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen.
      --> §25 ... (1) ... 1. Vorschriften zu erlassen über ... c) eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waffen- und Munitionsarten sowie über die Art, Form und Aufbringung dieser Kennzeichnung,


      gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html
      §11... (6) Für Schusswaffen, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind und deren Geschossen eine Bewegungsenergie von höchstens 7,5 Joule erteilt wird, ist eine Messung der Bewegungsenergie nach Anlage VI durchzuführen. Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden. Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt die Anzeige und nach bestandener Prüfung die Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 10. Soweit es sich um Einzelstücke handelt, das heißt sofern nicht mehr als drei Stücke eines bestimmten Modells hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, die nicht das Kennzeichen nach Anlage II Abbildung 10 tragen, können von einem Beschussamt auf Antrag mit diesem Kennzeichen versehen werden. Dabei müssen die Beschussämter das Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 zusätzlich auf der Schusswaffe anbringen.
      --> Anlage II Abbildung 10: :f-zeichen: Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes)


      jetz kommt's:
      gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html
      §21...
      (4) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen...
      4. mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 7,5 Joule in Schusswaffen mit einer geringeren Bewegungsenergie der Geschosse umarbeitet, ...
      hat seinen Namen, seine Firma oder seine Marke auch dann auf der Schusswaffe dauerhaft anzubringen, wenn er die Angaben über den Hersteller (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Waffengesetzes) nicht entfernt.
      Full Auto hat nur meine Klima!
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      Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
    • @ragoulator: Alteisen hat kein F, ist bei den Links auch irgendwo zu finden.

      @KSone: Nein, der Paragraph behandelt sowohl Waffen, als auch Munition, daher ist beides genannt.
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      Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
    • Hab's durch einen Tipp gefunden, steht sogar im gleichen Paragraphen (§24), ich war nur vorher zu sehr auf freie Waffen fixiert.

      (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:
      1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
      2. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,
      3. eine fortlaufende Nummer.
      Auf Schusswaffen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 ist Satz 1 Nr. 3 nicht anzuwenden.
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    • alle paintballmarkierer in deutschland haben das F...auch die sogenannten alteisen.....ohne das F geht auch bei alten markierern gar nix.

      früher gab es nur das F. händler und kaliber stempel kamen erst viel später. wichtiher ist das nur der stempel gilt und nicht das gelaserte F.
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cewa ()

    • Wenn ich das richtig sehe, gibt's das F seit 1976, sollte also durchaus legales Alteisen ohne F geben (ich bezweifle, dass es da schon Markierer gab, aber mir ging's ja allgemein um freie Waffen)
      Da die Regelung für "Händler" und "Munitionsart" vor dem F im §24 genannt ist, würde mich wundern, wenn das erst später gültig geworden wäre. Hast du dafür eine Quelle?
      Das mit der gelaserten Markierung ist interessant... bei der Etha ist es z.B. nämlich nur aufgelasert.
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    • Wurde das :f-zeichen: nicht schon 1970 eingeführt???



      jedenfalls sog freie Waffen die vor diesem Datum hergestellt / eingeführt wurden benötigen kein :f-zeichen: .

      ähnlich sieht es mit den freien Waffen aus, die wir 91 aus der DDR mitübernommen haben, wobei die ja ihre eigene Zulassung hatten.
      bunte Grüße
      BroncoLaine

      "Vegetarisch" ist indianisch und heißt "zu blöd zum Jagen"
    • Vor 1970 gab es anscheinend nicht mal die 7,5J-Grenze, 100%ig kann ich das aber nicht sagen, mir ging's primär nur darum, mal die richtigen § zur Kennzeichnung zu haben, da ja oft geschrieben wurde, dass es halt so ist... ich hab halt gern Quellen, auch wenn's evtl. mal zu 'ner Diskussion mit Beamten kommt oder ein Anwalt eingeschaltet werden muss (wobei ich natürlich hoffe, dass das nie passiert).
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      Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
    • ich kann nur zu paintballwaffen auskunft geben^^. und da ist es sehr eindeutig..... bei alten kanonen muss nur das F drauf sein,beim rest F .cal68 und händlerstempel. bei den neuen kanonen sind zusätzlich plomben drauf!! auch das von manchen herstellern draufgelaserte F ersetzt nicht den stempel.


      also besteht im schlimmsten falle nur diskussionsbedarf wenn dein markierer diese vorraussetzungen nicht erfüllt. oder du die nicht sachgerecht transportierst!
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • Wenn es so eindeutig ist, gib doch bitte Quellen an.
      Plomben sind übrigens auch bei neuen Markierern nicht immer drauf, das ist hier aber überhaupt nicht das Thema.
      Einen "sachgerechten Transport" eines nicht ge-F-ten Markierers gibt's meines Wissens nach auch nicht, da er dann als scharfe Waffe gilt (es sei denn, du hast 'ne WBK).
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