Marker Styleumbau - Was ist erlaubt? Bitte um Hilfe.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Marker Styleumbau - Was ist erlaubt? Bitte um Hilfe.

      Gruß Liebe Mitpaintler.

      Erstmals tut mir leid wenn ich ein Thema eröffne das vielleicht schon im Forum existieren, aber ich fand nach all der Suche nicht wirklich etwas was mir die folgenden Fragen beantwortet hätte. Zudem falls sich hinsichtlich etwas der Gesetze geändert haben sollte, möchte ich natürlich auf dem neuesten Stand sein, deswegen der Thread. :pfeif:

      Ich wollte meinen Tippmann A5 (ab 2011 Serie) in das Style einer MP5-SD umbauen, dabei habe ich schon im vorraus ein paar Bedenken gehabt wegen den Deutschen Richtlinien und Paragraphen.
      Darum möchte ich euch um Hilfe bitten falls ihr Erfahrungen mit diesem Thema gemacht habt, um mir bei den letzten Zweifeln die zwischen mir und meiner MP5-SD stehen zu beseitigen, da ich nicht wirklich weis ob solche Umbauten in Deutschland erlaubt sind, geschweige den von den Beamten bei Kontrollen anerkannt werden.

      Meine folgenden Fragen beziehen sich auf:
      1. Ich möchte mir eine Schulterstütze (Bitte hier Klicken) , ein Attrappenmagazin und einen SD-Shroud besorgen die in einem Stück als Sparpaket geliefert werden (Bitte hier Klicken) .
      Die Schulterstütze und den SD-Shroud kann ich wohl bedenkenlos einbauen ohne das mir jemand etwas vorwirft oder? (könnt ja sein das ein Beamter bei der Kontrolle behauptet "Sieht sehr echt aus drum nehma des mit!")
      Bei dem Magazin bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, den wenn ihr euch das Ding anseht, merkt man das die Gasleitung die normal unter dem Griff zu der stelle verläuft wo normal das Magazin wäre. Wäre das in Ordnung, oder würde sich da etwas an der Funktion (von der Sicht der Gesetzgeber) etwas verändert so das ich zum Beschussamt müsste oder sowas?

      2. Ich hätte noch vor im Gotchaspielfeld SÜD einen Lauf und einen Laufset zu kaufen, und mir vom Büchsenmacher (also beim Spielfeld vom Händler) zu legitimieren. Wenn ich es in Tschechei machen würde, würden die mir dann dennoch den "F" Stempel verpassen der auch in Deutschland gültig wäre? Wenn ich dann vom Büchsenmacher den Lauf einrichten hab lassen, muss ich mich dann noch beim Beschussamt melden? Oder reicht es vom Büchsenmacher aus?
      Und wenn ich mir eine Schalldämpferattrappe zulege, würde dann das "F" Zeichen erlöschen?

      3. Zudem, wenn ich mit meinem Tippmann A5 durch die Grenze nach Gotchaspielfeld transportiere möchte ich noch wissen, ist es erlaubt wenn an meiner A5 der SD-Shroud, Schulterstütze und Magazin dran montiert sind? Schon mal einer Erfahrung mit den Zollbeamten gemacht? (Beim Lauf ist es klar, er der Hooper und die HP Flasche werden in einer anderen Tasche aufbewahrt).

      Ich möchte mich nur im vorraus informieren bevor ich noch auf die Finger bekommen, den so selten sind die Zollkontrollen auch wider nicht. Erst letzten Sonntag war ich mit einem Freund dort, und als wir die Deutsche Grenze passiert haben, wurden wir vom Zoll angehalten... Drogenkontrolle. Nach dem Markierer haben die auch geschaut, hat sich aber sonst nichts ergeben und haben uns weiter fahren lassen (Markierer in einer Markertasche drin und mit einen Schloss versehen am Reisverschluss, Hooper, Hp flasche waren in einer anderen Tasche).

      Dennoch ich möchte nur sichergehen und es wäre mir eine große Hilfe wenn sich jemand melden würde,

      dann auch einen Schönen Abend euch allen, und vielen Dank im vorraus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gotchafun ()

    • Alles was nur das aussehen verändert ist erlaubt. Dazu gehören sowohl Shroud, Schulterstütze als auch Magazin. Nur wenn du waffenrelevante Teile wie Bolzen, oder Abzugseinheit tauschst erlischt das :F-Zeichen:. Da hilft auch keine "Abnahme" vom Büchsenmacher. Um dann ein neues :F-Zeichen: zu bekommen muss es bei der PTB vorgelegt werden, die das ganze dann überprüft und dann evtl. freigibt. Dir ein neues :F-Zeichen: machen zu lassen ist auch ziemlich sinnlos, da das originale ja nicht einfach verschwindet wenn du etwas neues anbaust.

      Und den Lauf "einrichten" lassen...ich weiß nicht was du dir darunter vorstellst, aber das Teil wird einfach rangeschraubt mit der Hand, da brauchst kein Fachmann für sein.

      Den Markierer solltest du dann ohen Probleme über die Grenze nehmen können, auch mit den Anbauteilen. Nimm aber die Rechnung aller Teile mit, nicht das dir aus der Wiedereinfuhr nach dem Spieltag einen Strick dreht, indem er behauptet du hättest das Teil in Tschechien gekauft und sollst nun Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer plus Strafe zahlen. Rechnung mitnehmen, dann kannst beweisen das du es in D-Land gekauft hast und alles ist in Ordnung.
      Irgendwas on Youtube

      ...push the trigger, free your soul!
    • Gotchafun schrieb:

      Ich hätte noch vor im Gotchaspielfeld SÜD einen Lauf und einen Laufset zu kaufen, und mir vom Büchsenmacher (also beim Spielfeld vom Händler) zu legitimieren.

      du kannst AM Gotchaspielfed gerne Lauf Laufset oder sonstwas kaufen .... aber einen "Büchsenmacher" wirst du da im Shop bzw Spielfeld nicht finden.

      Gotchafun schrieb:

      Wenn ich es in Tschechei machen würde, würden die mir dann dennoch den "F" Stempel verpassen der auch in Deutschland gültig wäre?

      das denke ich mal nicht das man dir auf dem GSF einen :f-zeichen: draufzimmert ... ist ja kein Büchsenmacher vor ort ;)
      es sei denn Dan....y, Al...ex oder Fid...o hätten mittlerweile einen "Schein" gemacht ... da die aber nur aushilfsweise dort beschäftigt sind denke ich das mal ... NEIN kein F

      mal davon abgesehen kenne ich die A5 als UMP mit einem Body und nicht mit den shroud und der body sieht ganz anders aus ;)
      [Blockierte Grafik: http://www.rap4.com/store/paintball/images/imagecache/Tippmann_A5_UMP_Kit.jpg]
      Wortpatenschaft "Farbkugelschießen"

      Wenn ich warten will, dann geh ich zum Arzt und nicht nach MC Donald, sieh zu das die Bestellung fertig wird, ich hab Hunger !!!
    • Danke Leute, das hat auf jeden Fall weiter geholfen.

      Ok, mit dem Lauf habe ich mich unverständlich formuliert. Was ich damit meinte ist folgendes,
      Wir wissen: Wenn ich einen neuen Lauf und Laufset von FREAK kaufe, entfällt ja das "F" Zeichen. Das heißt doch ich müsste meinen Markierer zum Beschussamt schicken und sie müssen feststellen ob meine Kanone noch die 214 FPS einhält oder nicht.

      Das Problem ist nur, ich Spiele in CZ immer leicht unter 260 FPS. Der Markierer ist ein Tippmann A5 (+520000 Serienmodel). Das bedeutet er geht auch gut auf die 300 FPS oder so. Der Begriff "Verplombt" sagt mir nur Schemenhaft etwas, da ich noch neu in PB bin. Ich kann nur so viel sagen, auf der rechten Seite meiner A5 befindet sich eine Feststellschraube, mit der ich durch einen Inbusschlüssels die FPS einstellen kann.
      Erstens: Weis ich jetzt nicht wirklich genau ob es ausreichend für den Gesetzgeber ist, wenn es gerade eine Feststellschraube ist. Oder aber benötigen die einen weiteren Sicherungsmechanismus?
      Zweitens: Sollte ich mir den Laufset mit Lauf gekauft habe wie z.B. Siehe hier, muss ich dann den Lauf und den Aluminium-Insert (Passhülse) z.B.b mit ner Größe für die .68cal zum Beschussamt schicken? Oder reicht es denen nur den Lauf vorzulegen?
      Drittens: Wie genau läuft es den wenn der Marker von der Polizei bei ner Kontrolle eingezogen wird oder ich es zum Beschussamt schicke? Wie genau läuft das den ab? Drehen die den die Feststellschraube auf Max Einstellung (dann würde ich wohl irgendwo auf den ~300 FPS sein)? Oder testen sie es auf der Einstellung die ich bereits hatte? Das letzte was ich jemals möchte, ist ärger mit dem Gesetz zu haben nur wegen so einer Kleinigkeit... :red:


      @KaLeu, den letzten Satz von der UMP hab ich nicht ganz verstanden. Also der Body von der abgebildeten UMP wird normal auch SHROUD genannt, nach meinem Wissen ist es nichts weiter als der Frontgriff einer Waffe. Wenn du dich im Internet umsiehst nennen sie den von dir genannten BODY auch SHROUD, genau wie der Shroud den ich abgebildet habe. Oder hab ich was verpasst? :grinser:
    • Geh einfach auf ein Spielfeld und unterhalt dich mal mit ein paar Leuten zum Thema Lauf.
      Wir werden dir hier sicherlich zu nichts illegalen raten, aber wegen einem Lauf zum Beschussamt... :P
      All Terrain Force
      Die Schattenseiten des Woodlandforums werden Ihnen präsentiert von:
      >>>BAUM<<<
      Auch in Ihrer Nähe.
    • Lito schrieb:

      Geh einfach auf ein Spielfeld und unterhalt dich mal mit ein paar Leuten zum Thema Lauf.
      Wir werden dir hier sicherlich zu nichts illegalen raten, aber wegen einem Lauf zum Beschussamt... :P


      so sehe ich das auch !
      sich live auf dem feld mit anderen spielern zu unterhalten , bringt oft mehr als im forum .
      sprich einfach jemanden an , hab bis jetzt noch nie erlebt das da einer dumm reagiert wenn ein neuling was fragt .
      paintballer sind eigentlich meist hilfbereit ,beantworten fragen gerne und sind bei problemen behilflich ;).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MaRo ()

    • Ich komme auch aus Regensburg, wenn du Fragen hast, meld dich einfach mal. Auch zum Thema Um/Anbau. Und wegen den Grenzkontrollen, ich habe gute Bekannte, die an der Grenze Folmava/Furth im Wald kontrollieren und die haben mir geraten, wie du schon gesagt hast, alles in getrennte Fächer und verschlossen. Und vor allem Lauf runter, wenn du nämlich deinen Tuning Lauf dranlässt, gilt der als eingebaut und da es ja ein schussrelevantes Teil ist, erlischt dein :f-zeichen: . Aber sonst haben sie gesagt, sind sie nicht so sehr hinter Paintballwaffen her, sie guggen ob alles einigermaßen legal ausschaut und gut ist. Solang du nicht 100kg Gras oder Crystal im Kofferraum hast, solltest du auch da keine Angst haben. Abe Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr. War einfach ein Privatgespräch mit einem Zöllner/Zivilfahnder. Nicht dass jemand bei einer Kontrolle sagt : Aber der im Forum hat gesagt, dass einer ihrer Kollege gesagt hat, dass....=)
      „He who makes a beast of himself, gets rid of the pain of being a man“
      Verkaufe: Milsig M5 - Tippmann TMC - diverse Läufe - 0,4l FS HP - diverses Zubehör
    • Hey Johnsonn, genau nach dieser Antwort habe ich nun vergeblich gesucht :)!
      Vielen Dank! Nun ist der Braten gegessen :)
      Das die Angaben ohne Gewähr sind ist mir schon klar, da Paintball sich ohnehin in einer Gesellschaftlichen und Juristischen Grauzone befindet. Aber ein Gespräch mit Zöllnern ist ohne zu streiten schon einiges wert, danke nochmal.