Flashlight-Halterung grundsätzlich verboten oder nur beim Anbau an die Gun??

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    • Flashlight-Halterung grundsätzlich verboten oder nur beim Anbau an die Gun??

      Hi Leute,

      wollte mir zum Spielen in Tschechien eine Taschenlame mit einem Halter ( zwecks Optik ) an meine Tm7 bauen.

      Da ja lt. Waffengesetz das anbringen von Zielhilfen die das Ziel beleuchten/anstrahlen verboten ist, wollte ich fragen ob jemand weiß ob der Besitz eines solchen halters, im unverbauten Zustand verboten ist oder nicht?! ?:

      Es handelt sich in meinem Fall um eine normale Taschenlampe und dazu eben einen Halter (den man in vielen Shops in Deutschland kaufen kann) um sie an meinem Rail zu befestigen und nicht um so eine Kompakte Einheit in der in der Halter und Lampe/Laser eine Einheit sind.

      Da ich viel gegoogelt habe und keine eindeutige Antwort finden konnte, hoffe ich das hier jemand mit den Waffengesetz soweit vertraut ist um mir eine zuverlässige und kompetente Antwort zu geben.
      Hail And Kill !!!!!


      Mess with the best, die like the rest!!! :cursing:


    • Wenn es rein um Optik geht gäbe es auch noch die Möglichkeit, die Taschenlampe dauerhaft unbrauchbar zu machen, wodurch dann der Anbau auch in Deutschland ok wäre, aber: dauerhaft unbrauchbar heißt nicht, die Batterie rauszunehmen. Die Lampe sollte schon mindestens mit Heißkleber aufgefüllt sein oder ähnliches und sich nicht mit "handelsüblichen Werkzeugen" reanimieren lassen. Ob so ein Anbau zu rein optischen Gründen sinnvoll ist oder nicht lasse ich mal unkommentiert, muss jeder selbst entscheiden... ;)


      "It is useless for sheep to pass resolutions for vegetarianism,
      as long as the wolves remain of a different opinion."

      William Ralph Inge