Hi Leute,
wollte mir zum Spielen in Tschechien eine Taschenlame mit einem Halter ( zwecks Optik ) an meine Tm7 bauen.
Da ja lt. Waffengesetz das anbringen von Zielhilfen die das Ziel beleuchten/anstrahlen verboten ist, wollte ich fragen ob jemand weiß ob der Besitz eines solchen halters, im unverbauten Zustand verboten ist oder nicht?!
Es handelt sich in meinem Fall um eine normale Taschenlampe und dazu eben einen Halter (den man in vielen Shops in Deutschland kaufen kann) um sie an meinem Rail zu befestigen und nicht um so eine Kompakte Einheit in der in der Halter und Lampe/Laser eine Einheit sind.
Da ich viel gegoogelt habe und keine eindeutige Antwort finden konnte, hoffe ich das hier jemand mit den Waffengesetz soweit vertraut ist um mir eine zuverlässige und kompetente Antwort zu geben.
wollte mir zum Spielen in Tschechien eine Taschenlame mit einem Halter ( zwecks Optik ) an meine Tm7 bauen.
Da ja lt. Waffengesetz das anbringen von Zielhilfen die das Ziel beleuchten/anstrahlen verboten ist, wollte ich fragen ob jemand weiß ob der Besitz eines solchen halters, im unverbauten Zustand verboten ist oder nicht?!

Es handelt sich in meinem Fall um eine normale Taschenlampe und dazu eben einen Halter (den man in vielen Shops in Deutschland kaufen kann) um sie an meinem Rail zu befestigen und nicht um so eine Kompakte Einheit in der in der Halter und Lampe/Laser eine Einheit sind.
Da ich viel gegoogelt habe und keine eindeutige Antwort finden konnte, hoffe ich das hier jemand mit den Waffengesetz soweit vertraut ist um mir eine zuverlässige und kompetente Antwort zu geben.
Hail And Kill !!!!!
Mess with the best, die like the rest!!!
