Waffenschein fehlte ~ Polizei stellt Paintball-Markierer sicher

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    • Waffenschein fehlte ~ Polizei stellt Paintball-Markierer sicher

      Michelstadt: (ots) – Bei einer Kontrolle in der Landrat-Neff-Straße haben Beamte der Erbacher Polizei am Dienstag (19.1.) gegen 13 Uhr bei einem 24 Jahre alten Mann aus Laudenbach eine Paintball-Pistole sichergestellt. Der Mann hatte die Waffe im Kofferraum seines Wagens liegen. Der junge Mann hat keinen Waffenschein, der ihn zum Führen der Waffe berechtigt hätte. Die Kripo ermittelt nun gegen den Laudenbacher wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. (Quelle: presseportal.de)


      Was jetzt genau schiefgelaufen ist, ist zwar eher spekulativ aber so viele Möglichkeiten gibt es ja nicht. Ersteinmal könnten einfach die Beamten nicht das nötige Detailwissen besessen haben und dann den Markierer sicherheitshalber eingezogen haben. Zweite Variante wäre das der Markierer nicht den Regeln entsprechend transportiert wurde oder es war schlicht und ergreifend ein nicht zugelassener Markierer welcher dann ja als Waffe gilt.
      Gruss TAZMAN
      __________________________
      Redaktion ~ PaintballCheck.de
      Diese Woche ->Paintball Company Closed ~ Pressemitteilung
    • bin mir sehr sicher, daß die Jungs vom Trachtenverein keinen Plan hatten
      andererseits frag ich mich, was die im Kofferraum von Privatfahrzeugen zu schnüffeln haben
      Erst, wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen, das letzte Auto stillgelegt, die letzte Autobahn begrünt ist, werdet Ihr feststellen, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damatze ()

    • Nach meiner Info läuft das so...

      Wie macht es der Polizist im wahren Leben wenn er in den Kofferaum schauen möchte ?

      "Schönen guten Tag, FZG-Schein und Führerschein bitte...
      ... zeigen Sie uns doch mal bitte das Warndreieck und den Verbandskasten ..."

      Und wo liegt das gewöhnlich ?
      Genau ... und schon ham die Jungs in Grün einen ganz legalen Blick in Deinen Kofferraum werfen dürfen :D
      Gruss TAZMAN
      __________________________
      Redaktion ~ PaintballCheck.de
      Diese Woche ->Paintball Company Closed ~ Pressemitteilung
    • @Damatze:

      "Zeigens mir doch mal ihren Verbandkasten udn das Wanrdreieck" Freundliche Bitte, der Mensch geht an den Kofferram, macht ihn auf und BINGO, schon ham wir das Spiel.

      Da muss von "Schnüffeln keine Rede sein.
      Und des mit dem "Trachtenverein" lassen wir am besten gleich. ;)
      Sind die Hühner platt wie Teller war der Retter wieder schneller!
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      A gstandenes Mannsbild bayrischer Herkunft grüßt!
      Lass mich! Ich kann das! - Oh...ähhh, kaput....
    • Kann ja sein, daß der Bengel alles richtig gemacht hat, die Polizei die Gun nicht richtig einordnen konnte und/oder die Presse hier wieder Dünnpfiff verzapft,

      aber wenn die Gun da lose/unverschlossen, am besten noch schussbereit, bzw. nicht von Balls und Gas getrennt drin lag, isses ne Scharfe und dafür braucht er einen Schein...
    • solang man nich pampig wird, und sich als gut informiert, am besten noch den ausschnitt vom gesetzestext dabeihat (am besten in nem kleinen mäpchen in der MARKIERERTASCHE!) ist eigentlich jeder polizeibeamte zufriedenzustellen... komt vielleicht nochn dummer spruch wie : da weiss aber jemand ganz genau bescheid... aba sonst ....
      Über Bayern lacht die Sonne ! Über den Rest die ganze Welt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doc_Brown ()

    • ...oder den Verbandskasten in das Handschuhfach ;)

      Ohne jetzt die genauen Details zu kennen aber man sollte schon auf einen fachgerechten Transport des Markierers Wert legen. Damit hat man dann wenigstens von einem selber das menschenmögliche getan, um sein "Spielzeug" rechtssicher von A nach B zu bringen. Wenn DANN noch ein Polizist etwas zu bemängeln hat, well, shit happens :(
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    • Der Artikel ist völlig korrekt. Ihr verwechselt immer Transport und Führen.

      Der Markierer-Transport ist in D nur in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis und nicht schussbereit erlaubt (Kofferraum alleine reicht nicht).

      Das Führen ist hingegen auf Privatgrundstücken prinzipiell erlaubt, in der Öffentlichkeit aber nicht. Und wenn der Typ die Gun einfach nur im Kofferraum liegen hatte, ist das Führen und kein Transport. Und dafür braucht man in D eine entsprechende Erlaubnis -> Waffenschein mit Führungserlaubnis.

      Die Kollegen in Grün haben also offenbar völlig korrekt gehandelt.



      EDIT:

      Führen einer Waffe
      Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Diese Erlaubnis zum Führen wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren. Besonders letzteres ist meist nicht der Fall. Der Waffenschein dokumentiert die behördliche Erlaubnis, eine Waffe zu führen, wenn auch nicht immer und überall: Das Waffengesetz schreibt Einschränkungen bei Veranstaltungen, Festen oder Aufzügen vor.
      Nicht für alles ist jedoch ein Waffenschein erforderlich. Der Transport einer Waffe zum Beispiel ist allgemein erlaubt, wenn die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (nicht zugriffs- und nicht schussbereit) mitgeführt wird. Und: Der Transport muss mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben. Der Jäger darf sein Gewehr ins Revier, zum Schießstand oder zum Büchsenmacher transportieren, der Sicherheitsangestellte seinen Revolver zum Einsatzort.


      Definition tatsächliche Gewalt
      Im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache (§ 854 Abs. 1 BGB) unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. Ob die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausgeübt wird bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Als notwendige Kriterien für die tatsächliche Sachherrschaft sind nach ganz überwiegender Ansicht eine räumliche Nähe zur Sache, eine gewisse zeitliche Dauer der Herrschaft und ein Wille zum Besitz erforderlich.
      In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung und sogar der Dieb Besitz an dem gestohlenen Gegenstand.

      ICH KANN NIMME AUCH NICHT LEIDEN
    • Original von Tunnelratte
      Ihr verwechselt immer Transport und Führen.

      Nö!


      Original von Tunnelratte
      Und wenn der Typ die Gun einfach nur im Kofferraum liegen hatte, ist das Führen und kein Transport. Und dafür braucht man in D eine entsprechende Erlaubnis -> Waffenschein mit Führungserlaubnis.

      Sach ich doch!

      Original von Elias
      wenn die Gun da lose/unverschlossen, am besten noch schussbereit, bzw. nicht von Balls und Gas getrennt drin lag, isses ne Scharfe und dafür braucht er einen Schein...
    • ich denke mal, das das gross dieser (und aehnlichen) vorfaellen von leuten verursacht wird, die sich eh (weit) jehnseits der offiziellen PB felder - und bekannten foren... "juristisch relativ unbedarft/naiv" bewegen.

      ein gefundenes fressen fuer ordnunghueter und presse sowie politik!

      vielleicht sollten die haendler auf frewilliger basis, von denen ja letzen endes die Markierer stammen, die spaeter zum stein des anstosses werden, die "neu kunden" dbzgl. belehren.

      So das wenigstends die missverstaendisse auf seiten des "ggf. naiven" kunden bzgl. seiner rechten und pflichen, reduzieren und damit auch die unoetige, unliebsame konfrontationen mit der staatsmacht, die u.a. zum verlust des markieres fuehrt, abnimmt.

      gegen die kranken leute die sich eh nur nen Markierer holen, um nachbars katze im eigenen blumenbeet "eine zuverperlen"... o.ae. wird das freilich nix helfen.

      nicht jeder 18(+) jaehrige mensch, bringt leider automatisch die reife mit,- die der verantwortungerwartung, die vom gesetzgeber im umgang mit markieren... erwartet wird, - letzendendes gerecht wird.

      jeder Markierer, der aus unwissenheit des benutzers vom staat einkassiert wird, schadet im endeffekt allen, die mit PB zu tun haben vom haendler zum feldbetreiber zum "ordentlichen" spieler.
      Bzw. liefert es den PB-hassern munition - unuetz !!!

      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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    • Original von recycler77
      ein gefundenes fressen fuer ordnunghueter und presse sowie politik!


      Der verlinkte Artikel oben ist kein Presseerzeugnis, sondern der Polizeibericht. Also eine Pressemitteilung der Polizei.

      Und was heißt außerdem gefundenes Fressen? Gesetze gelten für alle und wir können nicht die Einhaltung auf der einen Seite verlangen und auf der anderen auf Nachsicht hoffen.

      ICH KANN NIMME AUCH NICHT LEIDEN
    • Könnte da nicht jemand, der in diesen Sachen fit ist, ein pdf in verständlicher Sprache erstellen. Also nicht ausm BGB etc. kopieren, sondern auch für den Laien verständlich formuliert.

      Wenns möglich wäre, auch mit Erklärungen z.B. Bedeutung von "verschlossen" "nicht schussbereit"?

      Könnte man dann in den Foren anpinnen und die Shops könnten das auch irgendwie miteinbauen, so das man zumindest angeben muß, das man es gelesen hat, wie es z.B. bei den AGBs ist.

      So hätte man zumindest was in der Hand, wo man auch mal nachlesen kann.

      mfg
      Paintball --> Nicht nur Sport sondern Leidenschaft.
    • Original von Tunnelratte
      Original von recycler77
      ein gefundenes fressen fuer ordnunghueter und presse sowie politik!


      Der verlinkte Artikel oben ist kein Presseerzeugnis, sondern der Polizeibericht. Also eine Pressemitteilung der Polizei.

      Und was heißt außerdem gefundenes Fressen? Gesetze gelten für alle und wir können nicht die Einhaltung auf der einen Seite verlangen und auf der anderen auf Nachsicht hoffen.


      es ist ja hinlaenglich bekannt, das die tolleranz grenze der polizei, in sachen moegliche verstoesse gegen das WaffG, gegen null geht.

      leute die ihren Markierer "ggf. unachtsam" oder mit absicht unverschlossen-> offen transportieren/fuehren schreien gerade zu danach erwischt zu werden. Das meinte ich mit gefundenes fressen,- leichte beute, mit der man kein mitleid haben muss -im gegenteil.

      das problem liegt hier eindeutig beim fehlverhalten des Markierer besitzers, dem die berichterstattung zu grunde liegt, die so leider dem allg. image von PB schadet.
      Wie gesagt die verantwortung hier fuer liegt nicht bei der polizei/presse sonder beim verursacher, dem Markierer besitzer.

      so der artikel noch nicht/kaum in der presse veroeffentlicht wurde so besser :)

      [edit]

      @MisterGiggles

      das ist schon ein schoener ansatz, nur gibt das faule(!) kanidaten, die das u.a. ueberlesen, ausser der handler zwingt sie zu der lekture/lektion, soweit es irgendmoeglich ist.

      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von recycler77 ()

    • Ich würde das mit dem Kofferraum ja diskutieren, und das wird sein Anwalt wohl auch, sollte es soweit kommen, dass er einen einschalten muss.

      Argument:
      Im Kofferraum ist der Markierer erstmal genauso wenig zugriffsbereit wie in einer Tasche (selbst mit Vorhängeschloss), weil in meinen Augen die "nicht wenigen Handgriffe" die nötig sind, durch Aussteigen und Kofferraum aufmachen, gleichsetzbar mit den "nicht wenigen Handgriffen", welche nötig sind um ein Schloss und einen Reißverschluss zu öffnen, sind (scheiße formuliert, da steht ja 100x "sind" drinne).

      Gegenargument:
      Da der Kofferraum aber z.B. an Ampeln auch mal unbeobachtet von einem Fremden geöffnet werden kann, der den Markierer dann entwendet, kann natürlich wieder eine Gefahr für Andere entstehen.

      Frage:
      Hat man bei "Markierer im Kofferraum" und der Gefahr des Entwendens durch Dritte eigentlich die tatsächliche Gewalt darüber ? Ist das dann ein "Führen" ?

      Auf der Straße einen Markierer unter der Jacke zu haben ist ganz klar ein Führen ... man könnte ihn schnell zücken und damit rumballern oder anderen Mist verzapfen ... Markierer auf dem Beifahrersitz, man könnte damit z.B. während der Fahrt aus dem Seitenfenster ballern ...Führen - kein Thema!
      Aber Kofferraum ? Finde ich streitwürdig, würde ich mir erstmal nicht einfach so gefallen lassen.

      Doch um solche Streitereien zu führen, gibt es ja gut bezahlte Anwälte. :-O