Spielfelderöffnung

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  • Eine Step-by-Step-Beschreibung, was man tun muss, um ein eigenes Spielfeld zu eröffnen.
    Die 8 goldenen Regeln zur Eröffnung eines Spielfeldes.
    (von Stephan Wildemann, CEO OPM, einem der ältestens Painballhändler Deutschlands)

    Die Unwissenheit um wichtige grundlegende Gesetze und Verordnungen, die bei der Eröffnung eines Spielfeldes zu beachten sind, führen oftmals zur sofortigen
    Schließung des Geländes.


    Daher ist der wichtigste Grundsatz:

    Halte ich mich an die Vorgaben die aus geltendem Recht entstehen, kann man
    mein Spielfeld nicht schließen.


    Ich werde mich im nachfolgenden Text schwerpunktmäßig mit den Themen:

    • Das Waffengesetz
    • Wahl des geeigneten Grundstücks
    • Öffentliches Spielen


    beschäftigen.

    Das Waffengesetz:

    Dem Waffengesetz wird von vielen Spielern nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, das kann zu Fehlverhalten führen.

    Im weiteren Verlauf werdet Ihr sehen, das Euch das Waffengesetz auf Schritt und Tritt beim Paintballspielen begleitet. Es ist sinnvoll eine Ausgabe des
    Waffenrechts zu besitzen und zumindest wenn ihr zum Paintballspielen fahrt im Auto zu haben, damit falls Ihr in eine Kontrolle geratet, den zuständigen
    Ordnungskräften belegen könnt, das Ihr Euch im Rahmen der rechtlichen Vorschriften verhaltet. Das erscheint Euch komisch? Vielleicht ist es das auch, aber gerade im
    Umgang mit Waffen sind viele Menschen sehr skeptisch und haben falsche Vorstellungen. Im Laufe der letzen 10 Jahre habe ich schon öfter haarsträubende Fehler,
    auch bei Ordnungskräften erlebt.

    Kauft den Beck´schen Kurz Kommentar zum Waffenrecht ISBN 3 406 33748 1
    und führt in, wenn ihr Euer Hobby ausüben möchtet, mit Euch.


    Paintballwaffen werden von vielen Spielern im alltäglichen Sprachgebrauch als Markierer bezeichnet. Das mag im Aussenverhältnis zu Nichtspielern sinnvoll erscheinen,
    um das negative Image ,welche Waffen in Deutschland im allgemeinen haben, nicht nach außen zu tragen. Dabei kann leicht übersehen werden das wir ein strenges
    Waffenrecht haben, das Fehlverhalten mit teilweise erheblichen Strafen belegt.

    Paintballmarkierer sind Waffen, daher werde ich im weiteren Text auch nur noch über Waffen reden um die Bedeutung klar herauszustellen.

    § 1 WaffG (1) definiert Paintballmarkierer als Waffen.

    Also müssen wir im Umgang mit Paintballmarkierern das Waffengesetz uneingeschränkt beachten.

    Paintballs dagegen sind laut WaffG keine Munition, daher sind die Gesetze für Munition nicht zu beachten.


    Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (umgerechnet 210 Fuss pro Sekunde(fps)) tragen als kennzeichen die Caliberangabe sowie ein F Stempel in einem gleichmäßigen
    Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.

    Laut §44 WaffG. darf Grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden. Allerdings gibt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im
    §45 WaffG.

    Hier heißt es

    Schießen
    $45 (1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe.. schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    ....
    (6) Die Absätze 1-5 sind nicht anzunwenden
    ....

    2. Auf das Schießen durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schußwaffen deren geschossen eine Bewegungsenergie von
    nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.... .

    und in den Fällen der Buchstaben (a) und (b) wenn die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

    Das heißt im Klartext

    Für das Schiessen von Painballwaffen auf einem Paintballspielfeld sind die Vorschriften für eine Schiessstätte nach §§44/45 WaffG, nicht zu beachten
    und es ist auch keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig,

    wenn

    die Waffen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben. (ca. 210 fps). Dies erfüllen Paintballwaffen in der Regel Es gewährleistet ist das die Paintballs das Gelände auf keinen Fall
    verlassen können. Man das Hausrecht oder die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers hat.

    Klingt nicht so schwierig oder?

    Zu immer wiederkehrenden Streitigkeiten führt die Aussage befriedetes Besitztum. Einfaches Absperrband alleine reicht mit Sicherheit nicht aus.

    Sinnvoll ist eine mind. 3 Meter hoher Zaun aus speziellem Paintballfangnetz. Somit ist eine ausreichende Befriedung gesichert, zum anderen reicht je nach Geländebeschaffenheit, ein normaler Zaun
    mit ausreichend Zwischenraum zum Spielfeld quasi eine Sicherheitszone aus um zu Gewährleisten das niemand durch umherfliegende Paintballs ernsthaft verletzt oder auch nur gestört
    werden kann. An kritischen Stellen sollte man den Zaun auf 5,50m bis 6m erhöhen.

    Hausrecht erwirbt man durch Kauf oder anmieten eines Geländes. Natürlich kann jemand Euch das Gelände auch kostenfrei zur Verfügung stellen. Dann solltet ihr aber schriftlich nachweisen können, das Ihr
    das Gelände betreten und benutzen dürft. Diese Genehmigung sollte zumindest in Kopie immer mitgeführt werden, wenn ihr auf dem Paintballgelände seit, damit falls es zu einer Kontrolle kommt, Ihr Euch legitimieren
    könnt.

    Öffentlichkeit

    Öffentliche Paintballspielfelder existieren in ganz Europa, es wird in England und Frankreich in grossen Stadien gespielt, einzig in Deutschland gehen einige Richter davon aus, das Paintballspielen die öffentliche
    Sicherheit und Ordnung gefährdet, da es unmoralisch sei. Daher wird öffentliches Paintballspielen in der Regel untersagt. Hierzu ist im Anhang ein Gutachten beigelegt, das die ordnungsrechtliche Einordnung von
    Paintball, sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen genau aufweist. Es hat sich aber auch gezeigt, das viele Gemeinden und Kommunen das Paintballspiel auf einem ordentlich geführten Gelände begrüßen und
    öffentliches Spiel und Werbung für solches nicht grundsätzlich ablehnen. Die hier aufgeführten Ratschläge sollen versuchen eine nahezu lückenlose Hilfestellung zum erfolgreichen eröffnen eines Spielgeländes zu geben um
    größtmögliche Investitionssicherheit zu gewährleisten. Ein Spielfeld darf in der Regel keinen Öffentlichkeitsbezug aufweisen Was heißt das für den Betrieb eines Paintballspielfeldes?

    Ihr seit dafür verantwortlich, das niemand euer Paintballspiel beobachten darf, der nicht eindeutig und nachweisbar zu eurer Spielergruppe gehört.

    Ihr seit dafür verantwortlich das niemand Kenntnis davon bekommt, sei es durch Werbung oder Mundpropaganda, das Ihr auf eurem Paintballspielfeld Paintball spielt, der nicht eindeutig und nachweisbar zu eurer Spielergruppe
    gehört.

    Hier noch einige weiterführende Erklärungen zu den oben genannten Stichpunkten:

    Das Gelände darf nicht von außen einsehbar, oder für Fremde begehbar sein. Dies stellt sonst einen unzulässigen Öffentlichkeitsbezug dar. Jedwede Form von Werbung für Paintballveranstaltungen- oder einrichtungen
    sollte unterbleiben, jedenfalls soweit sie einen nicht bestimmten, klar definierten und eingrenzbaren Personenkreis “aufruft” bzw. diesem empfiehlt, dem Paintballspiel nachzugehen, sei es im Internet in Fachzeitungen oder
    anderen Medien, soweit diese frei zugänglich sind. Also in der Mitgliederzeitschrift meines Paintbalclubs darf ich werben, oder im Internet eine spezielle Seite die nur meinen Mitgliedern über Paßwort zugänglich ist,
    darf ich nutzen. Nur die Mitglieder des Paintballvereins haben Zutritt auf das Paintballspielfeld. Dabei muss es sich nicht um einen eingetragenen Paintballverein handeln. (!!!!) Es muss vermieden werden, das durch die Darstellung in Publikationen des
    Vereins bei Außenstehenden auch nur der Eindruck entstehen könnte das Spielfeld könne auch von nicht dem jeweiligen Verein angehörigen Personen für Paintballspiele genutzt werden. Die oben aufgeführten Punkte werden nicht in allen Bundesländern so strikt gehandhabt, allerdings tut Ihr gut daran auch wenn Ihr in einem liberaleren Bundesland lebt, Euch an diese Ratschläge zu halten, da Ihr somit eine Investitionssicherheit und einen Fortbestand Eures Geländes garantieren
    könnt.

    Wahl des geeigneten Grundstücks

    Welches Gelände ist für einen Paintballplatz rechtlich am besten geeignet?

    Bei jedem Grundstück in Deutschland ist genau vorgeschrieben was man auf diesem Grundstück machen darf. Das ganze steht im Flächenutzungsplan. Der Flächenutzungsplan sagt, das man zum Beispiel in einem Wohngebiet keine Chemieanlage bauen darf, sonder nur Wohnungen, und sogar hier kann unter Umständen das Aussehen der Häuser oder die Anzahl der maximalen Stockwerke vorgeschrieben sein. Daher kann man für ein Paintballspielfeld nicht einfach von Bauer Hein den
    Acker mieten, den dieser Acker ist als landwirtschaftliche Nutzfläche verplant und Landwirtschaft ist Paintballspielen nun wirklich nicht.

    Ebenso sind Wälder forstwirtschaftliche Nutzflächen und unterliegen oftmals einem besonderen Schutz, da dort Tiere brüten, weiterhin sind grundsätzlich Waldsperrungen nicht zulässig und das Gelände kann somit nicht befriedet
    werden.

    Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können sind reine Gewerbegebiete. Weitere detaillierte Informationen über die einzelnen Formen von Baugebieten und Ihre Nutzugseinschränkugen. sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)zu finden. In der Regel wird man als Laie ohne anwaltliche Hilfe aus den vielen Verordnungen nicht wirklich schlau, daher beschränkt man sich am besten auf reine Gewerbegebiete. Hierbei ist zu beachten das alte Gewerbegebiete, oftmals sehr günstig vermietet werden.
    Neue Gewerbegebiete hingegen in der Regel extrem teuer sind. In alten Gewerbegebieten siedeln sich oftmals Schrotthändler etc, an. Schaut einfach mal nach alten leerstehenden Fabriken, die eine soliden Zaum um das Gelände
    haben und bei denen oftmals grosse Freiflächen vorhanden sind, die mittlerweile mit Bäumen und Sträuchern wieder überwuchtert sind. Halden in ehemaligen Kohleregionen, sind unter Umständen auch eine interessante Alternative. Hallen sind auch sehr interessant, aber in der Regel sind Hallen entweder so verfallen, das man sie nicht mehr betreten/benutzen darf, oder sie kosten ab . 2,5€ pro qm Monatsmiete und bei einem Mindestbedarf von 1500qm erreicht man schnell die stolze Summe von 3750 € Monatsmiete (!).

    Ein Aussengelände sollte 8000qm (80m*100m), die Größe eines Standard Fussballplatzes, nicht unterschreiten. Dies sind natürlich nur Erfahrungswerte, welche bei Speedball oder anderen Varianten erheblich abweichen können. Es gilt, erlaubt ist was gefällt.

    Das Bundesemmisionsschutzgesetz und hier speziell die TA Lärm ist zu beachten, sollte aber in reinen Gewerbegebieten ein zu vernachlässigender Faktor sein.


    Zusammenfassung:

    Die 8 goldenen Regeln zum eigenen Spielfeld:

    Die Waffen dürfen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben (ca. 210fps)

    Die Paintballs dürfen das Gelände nicht verlassen. (Am besten ein mind. 3m
    hohen Fangzaun.)

    Das Gelände muss umfriedet sein. (Wäre durch den Fangzaun schon gegeben.)

    Das Gelände darf nicht von außen einsehbar sein. (Hier reicht es auch wenn

    das Gelände an einem Privatweg liegt, dessen begehen für unbefugte verboten
    ist)

    Das Gelände darf nur von einem klar vorher bestimmten Personenkreis besucht
    werden, am besten Mitglieder des Clubs oder Vereins.

    Der Club oder der Verein muss nicht e.V. (eingetragener Verein beim
    Amtsgericht) sein.

    Es darf kein Öffentlichkeitsbezug hergestellt werden. (Werbung etc..)
    Gelände, die ohne Probleme verwendet werden könnern sind reine
    Gewerbegebiete.

    4.487 mal gelesen

Kommentare 0

  • Worldleader -

    dafür ist das wiki da...wer will darf! wenn jemand damit dann nicht einverstanden ist, kann er es einfach rückgängig machen.

  • ml77 -

    Keine Ahnung, ob ich das jetzt richtig gemacht hab, einfach deinen Beitrag zu ändern. :(
    Wenn nicht, dann entschuldige Worldi ;)