Vollautomatik/Halbautomatik

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  • Halbautomatik: Pro Betätigung des Abzugs bricht genau ein Schuss.
    Vollautomatik: Wenn der Abzug in durchgedrückter Position gehalten wird, lösen sich permanent Schüsse.
    Halbautomatik/Semiautomatik
    Nachdem man den Abzug einmal betätigt hat, löst sich genau ein Schuss. Danach lädt der Markierer eine Kugel in die Kammer, und ist somit wieder einsatzbereit. Auch wenn man den Abzug gedrückt hält, ändert sich daran nichts. Es bleibt bei einem Schuss pro Abzugsbetätigung.



    Vollautomatik
    Wenn der Abzug in durchgedrückter Position gehalten wird, lösen sich permanent Schüsse bis:

    - der Abzug losgelassen wird
    - das Magazin leer ist
    - du nach Hause musst weil das Essen fertig ist
    - das Treibgas aufgebraucht ist
    - der Markierer eine Störung hat
    - die Polizei dich festnimmt

    Wird im Magfedbereich aufgrund der geringen Magazinkapazitäten meistens als Unsinn angesehen. Es ist einfacher sich bewegende Ziele mit Vollautomatik zu markieren, da man eine konstant höhere Kadenz zur Verfügung hat und sich nicht mehr auf die einzelnen Abzugsbewegungen konzentrieren muss. Der Kugelverbrauch und die Einnahmen des Feldbetreibers steigen dadurch, alle gewinnen. Eignet sich hervorragend um Leihspieler und Larrys zu beeindrucken ("Wo kann ich die kaufen?", "Die schießt ja voll schnell!", "Darf ich auch mal?").

    Bei Paintballmarkierern in Deutschland verboten (dies ist keine Rechtsberatung, also macht Euch schlau).

    Kurzer Auszug für Larrys aus Wikipedia.
    Automatische Schusswaffe – Wikipedia


    Deutschland
    • Das deutsche Waffengesetz definiert vollautomatische Schusswaffen als solche, bei denen durch einmalige Abzugsbetätigung mehrere aufeinanderfolgende Schüsse aus demselben Lauf abgefeuert werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich dieses Gesetz auf den zivilen Bereich beschränkt und mehrläufige Maschinenwaffen im Kriegswaffenkontrollgesetz unter dem Punkt Kriegsschusswaffen behandelt werden. Die Genehmigung zum Privatbesitz vollautomatischer Schusswaffen bedarf einer BKA-Sondergenehmigung, welche nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt wird ("Man wird ja wohl noch fragen dürfen!", Anmerkung der Redaktion). Insofern dient die Definition im Waffengesetz eher der Abgrenzung zu anderen Begriffen.
    • Als vollautomatische Schusswaffen gelten nach dem deutschen Waffengesetz auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen zu vollautomatischen Schusswaffen umgebaut werden können. Ebenso gelten als Vollautomaten auch zu Halbautomaten umgebaute Vollautomaten, die sich mit einfachen Mitteln wieder zu Vollautomaten zurückbauen lassen.
    In Deutschland ist es Privatpersonen verboten, vollautomatische Waffen zu besitzen. Sie gelten als Kriegswaffen.[7][8] Der Besitz oder Handel mit Kriegswaffen wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft.

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