Supressor (Fake Supressor)

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  • (Fake) Supressor - Schalldämpfer - (Atrappe)
    Um bei der erlaubten Variante zu bleiben - geht es hier um die Schalldämpfer Atrappe
    Ist an sich nur für die optische Verfeinerung des Markierers und hat keine wirkliche Auswirkung auf die Lautstärke.
    Je nach persönlichem Geschmack gibt es diesen in den verschiedensten Ausführungen
    Achtung:
    Einen echten Schalldämpfer zu benutzen ist nicht erlaubt.

    Gesetzestext:
    Schalldämpfer ( § 3 Abs. 4 WaffG) können fest mit der Schusswaffeverbunden oder zur Anbringung an einer Schusswaffe bestimmt sein.Der Erwerb eines Schalldämpfers ist nur auf Grund einerWaffenbesitzkarte gestattet, unabhängig davon, ob er mit einerSchusswaffe verbunden ist.
    dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenr…Verwaltungsvorschrift.pdf

    Aber eine Neuheit könnte kommen:

    Quelle: Jägermagazin im Januar 2019

    Das Bundesinnenministerium will den Umgang mit Schalldämpfern in Deutschland vereinheitlichen. Das bestätigte Es gegenüber dem Deutschen Jagdverband (DJV) und seinen Partnerverbänden.

    Bis heute gleicht die Schalldämpferpraxis in Deutschland einem Flickenteppich. Manche Bundesländer erlauben es, manche nur unter bestimmten Bedingungen und andere sträuben sich noch immer. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor wenigen Wochen hatte ein Recht auf Schalldämpfer für Jäger komplett hinterfragt. Nun reagiert das BMI, um die Schalldämpfernutzung gesetzlich festzuzurren.

    Alle Jäger sollen künftig ein waffenrechtliches Bedürfnis für die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd anerkannt bekommen. Mit einer Änderung des Waffengesetzes könne die sehr unterschiedliche Praxis in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Dies hat das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf ein Schreiben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Forum Waffenrechts in Aussicht gestellt.

    Die Verbände hatten nach dem anderslautenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2018 eine Klarstellung auf Bundesebene gefordert. Der DJV begrüßt diesen Schritt hin zu rechtlicher Klarheit für alle Jäger und insbesondere hin zu einem wirksamen Gehörschutz.

    In den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer ein Bedürfnis für Jäger zur Nutzung von Schalldämpfern anerkannt. Sie verfahren allerdings in der Genehmigungspraxis sehr unterschiedlich – in einigen Bundesländern werden nach wie vor keine Erlaubnisse erteilt. Dagegen wurde in vielen Bundesländern bestehende jagdrechtliche Verbote inzwischen aufg

    Die Länder haben damit unter anderem auf die Einschätzung des Bundeskriminalamtes reagiert, dass dem Einsatz von Schalldämpfern keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen.

    Schalldämpfer können den Mündungsknall zwar wirksam reduzieren, so dass Gehörschäden vermieden werden können. Der Schuss bleibt dennoch deutlich hörbar, etwa so laut wie ein startendes Düsenflugzeug.

    Bei Berufsjägern und Forstbediensteten verlangen auch Arbeitsschutzvorschriften Maßnahmen zur Lärmreduktion an der Quelle. Schalldämpfer werden daher heute weitgehend für sinnvoll erachtet.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Auf Grund von Besonderheiten des Verfahrensrechts sah sich das Bundesverwaltungsgericht allerdings in seinem Entscheidungsspielraum eingeschränkt.

    Das Urteil ist daher auch nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar. Es wird aber auch darüber hinaus von Experten heftig kritisiert.

    Schalldämpfer für alle frühestens Ende 2019

    Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische Verfahren gibt.

    Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neuregelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison, in Kraft tritt.

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