Angepinnt F.A.Q. zum Thema Pb und Deutschem Recht

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    • F.A.Q. zum Thema Pb und Deutschem Recht

      Ich versuche mal eine Liste mit den häufigsten Fragen zu erstellen....
      Bei Anregungen bitte hier antworten...eine PN mit oder ohne Links schicken...(bei Erledigung der Fragen, werden diese wieder gelöscht der Übersicht halber)
      Aktualisiert wird bei Bedarf ständig...

      1. Ab wann darf ich Paintball in D spielen?
        -> erst ab 18 ohne wenn und aber - auch nicht mit Zustimmung oder unter Aufsicht der/des Erziehungsberechtigten.

      2. Dürfen unter 18jährige beim Pb zuschauen auf dem Feld?
        -> Wenn Ihr Euer Feld gern habt eher nicht. Dort liegen überall zugriffsbereit Marker rum und die dürfen nicht in die Hände der Minderjährigen gelangen bzw. erst recht nicht für diese zugriffsbereit sein - wenn was passiert seid u.a. ihr dran, da Ihr als Eigentümer/Besitzer die Waffe keinen unter 18jährigen zugänglich machen dürft. (Nein, ein Flatterband als Absperrung oder Zaun reicht nicht aus.)
        Zudem gibt es auch einen Gerichtsentscheid aus dem Jahre 2004 dazu. Als Auflage durfte ein Pb-veranstalter keine Zuschauer unter 18 Jahren zulassen (VGH Mannheim, Beschluß vom 17. 5. 2004 - 1 S 914/04 ).

      3. Kann man in D mit 300fps spielen?
        Jain. In der der BRD dürfen Paintballwaffen nur eine Energie von max. 7.5joule pro Schuß abgeben. Dies entspricht in etwa 214fps = 65 Meter pro Sekunde (fps=Fuß pro Sekunde). Dies variiert je nach Ballgewicht. 214fps ist nur ein ungefährer Richtwert.
        Allerdings gibt es die Möglichkeit auf Ami-Basen Paintball mit 300fps (=92m/s) zu spielen, da es im rechtlichen Sinne kein deutscher Boden ist.

      4. Brauch ich für meine Paintballwaffe einen kleinen Waffenschein?
        Nein. Weil der kleine Waffenschein garnicht für freie Waffen gilt. Er ist dazu da, daß man Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen der Bauart zugelassen nach §8 BeschußG mit PTB-Zeichen/Stempel in der Öffentlichkeit führen darf. Eine Paintballwaffe führt man in der Öffentlichkeit nicht und darf dies auch nicht mit einem kleinen Waffenschein.

      5. Ich möchte einen Markierer aus dem Ausland importieren - wie geht das?
        -> Importieren können nur Waffenhändler, bei denen die WHL zudem nicht nur auf Gas-,Luft-, Federdruckwaffen und max. 7,5joule begrenzt ist. Zum Beschränken der Waffen auf max. 7.5joule ist darüber hinaus ein Büchsenmacher notwendig.
        Vom eigenhändigen Import bloß die Finger lassen!

      6. Ich möchte einen Lauf aus dem Ausland bestellen - geht das?
        ->Da scheiden sich die Geister. Prinzipiell eigentlich schon, da es zwar ein waffenrelevantes Teil ist, aber einer frei verkäuflichen Waffe. Es wird von den meisten Zollstellen sogar als Zubehörteil behandelt.
        Um auf der sicheren Seite zu sein, am besten vorher zu Deinem Ordnungsamt gehen bzw. dort anrufen und die Situation bzw. das Begehr erklären.
        Für ein paar Euro (5-15€?!) kann Dir dann ein Papier ausgestellt werden von der Jagd-/Waffenabteilung, indem drin stehen kann, daß dem Import von Läufen für eine in Deutschland frei verkäufliche (Paintball-)Waffe durch eine Privatperson nichts entgegensteht.

      7. ...und bei anderen waffenrelevanten (Ersatz-)Teilen?
        -> siehe oben.

      8. Besitz von in D unzulässigen Anbauteilen verboten?
        Alle waffenrelevanten Teile, die in D erst gar nicht an der Kniffte sein dürfen - von denen ist meistens auch schon der Besitz allein strafbar, auch der von Zieloptiken wie Laserpiontern (s.u.).
        Einen E-Griff, der als Mode Full-Auto hat, darf man nicht besitzen.
        Anders sieht es da bei den sogenannten Upgrade-Boards aus. Die allein machen noch kein waffenrelevantes Teil aus, sondern sind nur eine elektronische Einheit.
        Ein waffenrelevantes Teil, daß nicht einer erlaubnisfreien Waffe entspricht (->Pb-Waffe), wie zB. ein Egriff mit Full Auto ist ein waffenrelevantes Teil einer genehmigungspflichten Waffe und mind. WBK-eintragungsbedürftig.

      9. Ich habe dieses zu spät gelesen, meine Waffe liegt beim Zoll und ich habe nun eine Anzeige am Hals - was tun?
        -> Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, am besten Anwalt einschalten. Zunächst reicht es aber meistens auch aus, sich mit dem zuständigen Staatsanwalt verbinden zu lassen.
        Am besten geht man so vor: Bei dem Paketdienst anrufen (USPS - in D = GLS)...dann zum Zoll/Sachbearbeiter weiterverbinden lassen...dann weiter zum Staatsanwalt...zeitnahes Handeln ist wichtig....
        Wenn Du nicht wußtest, daß der Import eines Markieres Waffenhändlern vorbehalten ist und dies dem Staatsanwalt auch glaubhaft versichern kannst, kommt man manchmal noch ein mal mit einem blauen Auge davon - der Marker ist zu 95% der Fälle jedoch futsch und somit auch das Geld! - Unwissendheit schützt vor Strafe nicht! -
        Eine weitere Möglichkeit wäre es, zu fragen, ob man den Marker zu einem Paintballändler wie OPM, Maxs, PaintXtreme schicken könnte, um ihn da "F"en zu lassen - dies wird aber wohl die Ausnahme bleiben.

      10. Wie transportiere ich den Marker zum Feld und zurück?
        -> Am besten Marker, HP und Balls getrennt von einander in einem abschließbaren Behältnis. zB im Kofferraum oder im abschließbaren Koffer/Rucksack. Er darf ncht zugriffsbereit liegen (zB hinter dem Sitz, auf dem Beifahrersitz) und innerhalb kürzester Zeit funktionsbereit gemacht werden.

      11. Ich will ein Feld/Halle aufmachen - wie stell ich das am besten an?
        -> Paintball gewerblich anzubieten wird in den meisten Ländern als sittenwidriges Geshäft angesehen und ist deshalb nicht erlaubt. Einen Trick dazu gibt es.
        Einen Verein gründen. Der Verein betreibt die Halle/Feld und vermietet Platz an einen Händler zum Verkauf von Paint etc., um die Miete/Pacht auch zahlen zu können.
        Darüber hinaus sind folgende Sachen bei der Eröffnung zu beachten (u.a. die 8 goldenen Regeln).

      12. Muß ich spezielle Sachen bei Waldflächen beachten?
        ->Das Hauptproblem bei Waldflächen ist das Jagdrecht....wenn der Eigentümer das selber inne hat und sonst kein anderer, ist das bestens...ansonsten wirst Du da massig Widerstand bekommen (verständlicherweise, da PB nicht gerade Wild-fördernd ist)

        2. Problem ist, daß Ihr eine natürliche Umfriedung bzw. Ballschutz bräuchtet wie zB hohe Hecke, Sandwand einer Kuhle....denn Waldgebiet einzäunen mit Pbfangnetz, daß auch nachher wieder zusammengeschoben werden kann, ist nicht zulässig - auch nicht immer wieder kurzfristig....Waldflächen dürfen nicht eingezäunt werden.

        3. Problem Waldflächen sind meistens als Naturschutz im Flächennutzungsplan eingezeichnet....daraus ergibt sich ein großes No für Pb....auch wenn sie nicht als Naturgebiet ausgezeichnet sind, ist auf ZB landwirtschaftlichen Flächen ebenfalls kein Pb erlaubt....und das bekommt der NaBu leider immer sehr schnell durch Dritte mit.....

        4. Problem, wenn der Wald öffentliche Wanderwege besitzt, die sich eingebürgert haben.....

        Bürgermeister/Gemeinde/-vertretung Bescheid geben und fragen, was die dazu sagen.....wenn das glatt geht, Tunier veranstalten und Erlös von den Tunieren der Gemeinde zukommen lassen - wirkt Wunder!

        Gerade bei Waldspielflächen gibt es sehr viele Kleinigkeiten zum angeschwärzt werden.....98% des Anschwärzen hängt von den Leuten der Umgebung ab, was die denken und ob die Euch da haben wollen oder nicht....
        Die goldenen 8 Regeln gelten so oder so..... (siehe oben)

        Es gibt eine neuere Gerichtsenscheidung aus Hessen, die das Spielen auf einem Waldspielfeld verboten hat. (mit Netzen etc.)....der ausschlaggebende Punkt war das Naturschutzgesetz und die immer wieder kehrende Störung des Gebiets durch Pb-spiele.

      13. Gibt es Vorteile, um einen Verein zu gründen?
        ->Ein Verein wird meistens gegründet, um alles ein wenig geordnet aussehen zu lassen. Ein e.V. muß es nicht unbedingt sein, sieht auf dem Papier allerdings besser aus.
        Wenn Ihr Gäste spielen lassen wollt, wird man um eine Vereinsgründung nicht umhin kommen. Dafür dürft Ihr dann Tagesmitgliedschaften, nicht alkoholhaltige Getränke (in Dosen oder ganzen Flaschen) und Paint verkaufen. Allerdings seid Ihr ab € 25.000 umsatzsteuerpflichtig. Ein Kassenwart zur Buchhaltung ist schon fast Pflicht. Aber dazu gibt es gute PC-Progs wie zB von Lexware für 30-50€ zur kompletten Vereinsdokumentation.
        Außerdem bekommt man als Verein bessere Konditionen bei den Paintballhändlern.

      14. Darf ich Laserpointer an meinen Marker ranschrauben?
        -> Ein klares Nein. Allein der Besitz von Laserpointer, die auf eine Waffe geschrabt werden können ist schon strafbar. Diese Zielhilfe soll nämlich den Spezialeinheiten sowie der Bundeswehr vorbehalten sein. Der Besitz ist daher schon strafbar, weil man davon ausgeht, daß man so ein Teil sich nur kauft, um es irgendwo unter/auf eine Waffe ranzuschrauben.

      15. Wie steht es mit Tuning/Zubehör für meinen Marker?
        ->Zu unterscheiden ist zunächst zwischen "Optischen" und technischen "Tuning".
        Optisches Tuning: Ja.
        Technisches Tuning: Streng genommen: Nein.
        Dazu sei folgendes gesagt....Vor der Anmeldung zur freien Waffe (fälschlich von einigen auch "Zulassung" genannt) muß ein Muster vom Waffenhändler zum PTB zur Begutachtung geschickt werden. Alle dann verkauften Waffen dieses Modells müssen exakt dem Muster entsprechen. Optische Anbauteile sind i.d.R. kein Problem. Sobald es jedoch ans Eingemachte geht (anderes Board, Bolt, Hammer...) entspricht die nun "umgebaute" Waffe nicht mehr dem (wahrscheinlich beim BKA hinterlegtem) Muster. Ihr habt somit streng genommen eine neue Waffe erschaffen, welche nun keine freie Waffe mehr ist. F-Stempel nicht mehr "gültig".
        Ersatzteile sind natürlich ausgenommen, die den orginalen entsprechen.
        Leistungssteigernde Teile sind so oder so nicht zulässig.

      16. Gibt es die Einzelzulassung noch?
        -> Ja. Nähere Fragen dazu beantwortet u.a. Dein Beschußamt in nächster Nähe. (Man kann sogar sagen, daß manche sich sogar freuen, einen Pb-markierer zum Testen in den Händne zu haben.)
        [/list=1]

        Dies ist keine Rechtsberatung, noch übernehme ich persönlich oder der Betreiber dieses Forum für die Richtigkeit des Textes die Verantwortung.
      ...you suck.
    • Hallo!
      Schreib doch noch etwas dazu über den Transport und die Nutzung von Ausländischen Markierern in Deutschland. Bsp. Ein Österreicher (Kein F auf dem Markierer) will gerne nach Mahlwinkel auf das Biggame Fahren und dort spielen...
      Darf er seinen Markierer nehmen? Was muss er beachten (Zolll ect) u.s.w.

      Danke im Voraus und Grüße vom [Blockierte Grafik: http://forum.royal-bavarians.org/wcf/images/smilies/affen-smilies-0004.gif]
      unfair advantage
    • also eng gesehen, müßte ein deutscher waffenhändler die knifften von der grenze abholen und sie auf der rückbank im wagen schnell begrenzen und stempeln ;) , weil sie ja in dem moment ohne F vom deutschen händler scharfen waffen gleichgestellt sind....

      eine ausnahme vom dtsch. waffG ist fürsolche fälle nicht vorgesehen....auch darf ein österreichischer waffenhändler die dinger nicht einfach stempeln....muß schon ein in deutschland ansässiger sein....der zB seinen laden im ausland hat...das würde gehen

      kurz zusammen gefaßt: ausländische Markierer in deutschland ohne F vom waffenhändler = machst dich im fall der fälle strrafbar
      ...you suck.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Taz Devil ()

    • RE: F.A.Q. zum Thema Pb und Deutschem Recht

      Original von Taz Devil

      Einen E-Griff, der als Mode Full-Auto hat, darf man nicht besitzen.
      Anders sieht es da bei den sogenannten Upgrade-Boards aus. Die allein machen noch kein waffenrelevantes Teil aus, sondern sind nur eine elektronische Einheit.
      Ein waffenrelevantes Teil, daß nicht einer erlaubnisfreien Waffe entspricht (->Pb-Waffe), wie zB. ein Egriff mit Full Auto ist ein waffenrelevantes Teil einer genehmigungspflichten Waffe und mind. WBK-eintragungsbedürftig.



      Das macht mich ehrlich gesagt etwas stutzig. Würde so ja theoretisch auch keinen Sinn machen, da bei E-Grips in den Shops ja z.B. auch nicht nach einer WBK gefragt wird. Beim Markerkauf selbst ist ja ein Ausweis (bzw eine Kopie des selbigen) nötig. Hat sich in der Hinsicht da irgendwie was geändert oder ist die Aussage irgendwie doch nicht korrekt?
      Arsch, der: Zu leckendes Körperteil, wenn mich jemand zu einer Polonese-Blankenese einladen will
    • So denke ich das eben auch. Darum heisst es wohl auch immer, dass der Anbau nicht erlaubt ist. ist halt hier in den FAQ noch etwas anders dargestellt, darum bin ich eben etwas verwirrt......
      Arsch, der: Zu leckendes Körperteil, wenn mich jemand zu einer Polonese-Blankenese einladen will
    • Nur mal kurz der Einwurf. Ich habe das hier gepostet um eine Antwort auf die Frage mit Österreich zu bekommen und nicht um wieder eine der sowieso Sinnlosen Wer weiss es besser mit den E-Grips Diskussionen anzustacheln. Warum fangt immer wieder einer mit dem Thema an? Es ist einfach so wie es ist im Spiessigen Deutschland und daran ändern auch tausend Posts nichts Basta.

      @Taz Devil Erst mal danke mal für die Antwort
      unfair advantage
    • Original von Taz Devil
      also eng gesehen, müßte ein deutscher waffenhändler die knifften von der grenze abholen und sie auf der rückbank im wagen schnell begrenzen und stempeln ;) , weil sie ja in dem moment ohne F vom deutschen händler scharfen waffen gleichgestellt sind....

      eine ausnahme vom dtsch. waffG ist fürsolche fälle nicht vorgesehen....auch darf ein österreichischer waffenhändler die dinger nicht einfach stempeln....muß schon ein in deutschland ansässiger sein....der zB seinen laden im ausland hat...das würde gehen

      kurz zusammen gefaßt: ausländische Markierer in deutschland ohne F vom waffenhändler = machst dich im fall der fälle strrafbar


      Naja, er muss sie nicht gleich an der Grenze stempeln, wenn er die Erlaubnis hat solche Waffen einzuführen, kann er sie auch nach überall in D transportieren. Nur darf er sie dir in D nicht wiedergeben, ohne sie vorher ensprechend verändert zu haben.

      oder ganz kurz: siehe Punkt 5

      wegen dem e-grip: das diese disskussion immer wieder aufkommt liegt vielleicht daran, dass es eben hier (in forum) doch nicht soo klar ist.
    • @Äffchenschubser

      Wenn ich es bisher richtig verstanden hab (was hier im Forum so kreuz und quer geschrieben wurde), kann ein demontierter Markierer ohne F-Zeichen transportiert werden. Griff ab, Bolzen raus und damit sind es nur noch Einzelteile und kein Markierer mehr, zur Sicherheit noch getrennt transportieren (unterschiedliche Taschen/Kofferraum und Rückbank). Das sollte das Transportproblem lösen.
      Wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte.
      „ah ok :whocares: viva la menstruation... ähm revolution ähm ach egal hauptsache es fließt blut :-] !“
      von Jens "Tacanus.de"


    • fakt ist nun mal, dass du einen FA-griff auch für "nicht-nur freie Waffen" benutzen kannst, ein waffenrelevantes teil ist, was somit dem kriegswaffenrecht unterliegt und nur dazu gedacht ist, es unter eine waffe zu basteln (es wird halt davon ausgegangen, dass du es machst, sobald du ihn besitzt)...ob es sinn macht und dich bevormundet, dich in deinen grundrechten als mündiger bürger evtl. verletzt) sei dahingestellt...aber allein das qualifiziert ihn schon dafür, dass der besitz strafbar ist...

      und mit dem satz "nur weil alle pb-händler ihn führen, heißt dass nicht, dass nicht alle gegen geltendes recht verstoßen" wäre ich auch vorsichtig...ich wette, dass nicht mal alle stempelnden waffenhändler einen angestellten büchsenmacher oder wenigstens jmd. mit der großen waffenhandelslizenz haben - wie nun vom ptb bzw. kurz davor vom bka gefordert....es interessiert manche leute halt einfach nur nicht...mag ja auch ok sein..

      trotzdem sollte man es dann für sich selber hinterfragen....
      ...you suck.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Taz Devil ()

    • Hab da mal ne Frage.....

      Ich steh ja total auf Cocker.....

      Leider werden in D-Land nur noch diese Trilogy-"cocker" verkauft

      könnte ich jetzt theoretisch eine aus Amerika importieren und

      dann zum Beschussamt schicken ? Natürlich nur wenn ich den Zoll

      informiert habe.

      Würde das klappen mit dem nötigen Kleingeld und wo bekomm ich

      dann das :fzeichen: her ?



      MfG.:
      Sanguin
      bLÖÖÖÖ
    • seriennummer geben lassen...auf wbk eintragen lassen (dazu bräuchtest natürlich erst mal eine)...zuschicken lassen...fps begrenzen...frontreg schraube versiegeln...zum beschußamt schicken zwecks einzelzulassung

      wäre zB ein weg...umständlich aber zu 10% legal...

      andere möglichkeit...das zuschicken, begrenzen, zumbeschußamt schicken über einen pb-händler/büchsenmacher deiner wahl laufen zu lassen....der macht das aber auch nicht umsonst ;)
      ...you suck.

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    • Original von boomayee
      müsste man da nicht auch einen bedarf begründen?


      hilfreich ist es, wenn halt schon vorher sportschütze bist, bereits ne wbk hast und du mit deiner jagd/waffenabteilung im zuständigen kreis gut auskommt....man könnte das bedürfnis, wenn die denn wirklich eins von dir haben wollen, mit einer art "durchgangsstadium" rechtfertigen - wie in dem fall des erben eines waffenbesitzers- ...der bekommt die grüne wbk auch, um die zB zu verkaufen zu können...
      ...you suck.
    • @Taz Devil

      Natürlich darf man in D einen E-Griff besitzen, er darf nur nicht montiert sein. Ist wie mit dem Radar-Warner, besitzen darfst Du ihn, benutzen nicht.

      Und was das Waffenrecht angeht, wenn Dir Deine Waffe bei einer Kontrolle eingezogen wird, und der E-Griff ist nicht angebaut, aber ansonsten entspricht sie dem Waffenrecht für freie (F) Waffen, kann nichts passieren. Denn Das Beschussamt darf die Waffe Bautechnisch nicht verändern, auch wenn die Teile (wie E-Griff) vorhanden sind. Das Beschussamt darf nur munitionieren, sprich Munition (Paints und Druckluft) zufügen. Wenn die Waffe dann in den entsprechenden Parametern liegt, gibt es kein Problem.

      Gruß Franko
      Love, peace and paint...

      <--- f R a N k O --->
      GOTCHASPIELFELD - CREW
      franko-schaefer.de/
    • Original von Franko
      @Taz Devil

      Natürlich darf man in D einen E-Griff besitzen, er darf nur nicht montiert sein. Ist wie mit dem Radar-Warner, besitzen darfst Du ihn, benutzen nicht.

      Und was das Waffenrecht angeht, wenn Dir Deine Waffe bei einer Kontrolle eingezogen wird, und der E-Griff ist nicht angebaut, aber ansonsten entspricht sie dem Waffenrecht für freie (F) Waffen, kann nichts passieren.


      darauf möchte ich nicht ankommen lassen :D

      wie oft habe ich schon griffe mit spielzeittimern mit display aufm griff eingeführt :blah:


      Denn Das Beschussamt darf die Waffe Bautechnisch nicht verändern, auch wenn die Teile (wie E-Griff) vorhanden sind.


      dagegen hat ja auch keiner etwas gesagt....der e-griff ist aber ein waffenrelevantes teil, kann -besser könnte full-auto....damit darfst den auch nicht besitzen, weil full auto bei waffen böse böse, nur dem militär vorbehalten, kriegswaffenkontrollG.....

      es wird wohl immer eine nicht endende diskussion bleiben ;)
      ...you suck.

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