Angepinnt F.A.Q. zum Thema Pb und Deutschem Recht

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    • geht das schon wieder los....immer wieder die gleiche diskussion ob griffe und läufe nun waffenrelevante teile sind oder nicht, als nächstes kommt dann "entspricht nicht dem hinterlegten baumuster" usw.
      dazu werfen ein paar leute ihre obskure meinung ein und fertig ist der salat.
      solange die dinger frei verkäuflich sind......und dass man keine a5 mit egrip aufgemumpelt aufm beifahrersitz liegen haben sollte ist auch klar.
      schön wär es wenn hier mal jemand durchfegt

      ps: schl8er hat damals seine a5 via einzelzulassung f-fen lassen wenn mich nicht alles täuscht,geht also.und er hat keine wbk

      An jeden verdammten Tag erhöht sich die Anzahl derer, die mich gewaltig am Arsch lecken können enorm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Splatter ()

    • aus solchen threads entstehen bei manchen leuten leider nur allzu oft wahre "rechtskenneranfälle". diese leutchen erzählen noobs etc dann irgendeinen quatsch der böse ins auge gehen kann. diskussion ist gut, doch es sollte auch als solche zu erkennen sein .

      An jeden verdammten Tag erhöht sich die Anzahl derer, die mich gewaltig am Arsch lecken können enorm
    • Mir ist vor ein paar Tagen ein Dokument vom BKA in die Hände geflattert.

      Demnach kann und darf man Paintball auf Privatgelände spielen, wenn

      1. Das Einverständnis des Eigentümers vorliegt
      2. Das Gelände voll umfriedet ist und
      3. Keine "Kugel" das Gelände verlassen kann

      Also z.B. ein 250x250m großes umzäuntes Gelände in dem man nur in den mittleren 50x50m spielt, oder eben nach Außen hin mit Netzen absichert. Als Umfriedung soll sogar einfaches Flatterband reichen...

      Mich wundert dabei nur, warum es so wenige private Felder gibt, wenns doch so einfach ist...

      An sich könnte man auf dem Acker des Opas ein paar netze rund herum Spannen und fertig ist das Feld.
      Wer andern eine Grube gräbt... ...hat einen Klappspaten Stufe 12 inklusive Schaufelstiel des Offiziers mit +3 auf Anbrüllen und feuchte Aussprache
    • in-Stinkt schrieb:

      An sich könnte man auf dem Acker des Opas ein paar netze rund herum Spannen und fertig ist das Feld.

      Ich kann's nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, weil ich mir nicht die Mühe gemacht hab nach dem entsprechenden Gesetz zu suchen, aber mir wurde gesagt, dass man Äcker/Felder genauso wenig einzäunen darf wie Wälder, außer zur Tierhaltung.
      Full Auto hat nur meine Klima!
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      Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
    • Dem Dokument vom BKA nach, dürfte man auch private Wald und Wiesengrundstücke mit Flatterband absperren.

      Geht ja jetzt nicht explizit um einen Acker, aber sich einen "Garten" pachten , paar Netze drum und ab geht's.

      Bei uns geht es im Moment darum, dass wenn es so einfach ist, wir bei einem Freund im Garten (der bereits voll umfriedet ist) wir einfach ein paar Netze um den Bereich spannen auf dem wir spielen wollen und es kann uns keiner was
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    • Das BKA macht keine Gesetze... wenn du eine Anzeige kriegst kannst du vielleicht auf Milde hoffen, weil das BKA falsche Informationen verbreitet hat, aber letztendlich zählt nur das Gesetz.
      Relevant sind hier mindestens das Bundeswaldgesetz, das Landeswaldgesetz des entsprechenden Bundeslandes und das Naturschutzgesetz. Evtl. noch andere.

      Garten ist natürlich was völlig anderes, da sollte es bei ordentlicher Einnetzung maximal Probleme wegen der Lautstärke geben ;)
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      Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
    • Aber da hab ich das Problem, dass ich bisher noch keine eindeutige Aussage bekommen habe.

      "Es darf keine Paint das Gelände verlassen", demnach müsste ich ja eigentlich nach oben hin auch Netze spannen.
      Wer andern eine Grube gräbt... ...hat einen Klappspaten Stufe 12 inklusive Schaufelstiel des Offiziers mit +3 auf Anbrüllen und feuchte Aussprache
    • nach oben brauchst du keine netze spannen, zwar steht das nicht direkt da, aber alle anderen machen es ja auch nicht ;)
      und baumkronen fungieren ja auch iwo als schutz nach oben^^

      meinem opa gehört ein stück wald welcher auch umzäunt ist etc......wenn ich dort noch netze aufhängen würde, könnte ich spielen
    • Erkundigt euch am besten vorher beim Bauamt, wenn ihr vorhabt euren Garten mit Netzen einzuzäunen (Auskunft geben auch die Bauverordnungen eures Bundeslandes).
      Das geht nur bis zu einer bestimmten Höhe ohne Baugenehmigung.

      Und ja, die Paint darf das Gelände auch nicht nach oben verlassen. Daher sind viele SupAir-Felder wir ein Käfig gebaut.
      Lasertag spielen in Siegen: www.lasertag-arena-siegen.de
    • Jonny3069 schrieb:

      stück wald welcher auch umzäunt ist etc


      Wald mit Zaun drum rum is kein Wald :vertrag: -> Wald-Forstflaechen muessen fuer jederman betrettbar sein !
      (ggf. schlafende hunde wecken ??? :thumbdown: )

      Ausnahmen sind(ich lern den scheiss gerade fuer'n Jagschein ;) ):
      -Schonungen(Mit Wildzaun drum rum) zum Schutz Jungerbaeume
      -Dickungen(so dichter Wald das man sich durchzwaengen muss, wegen Wild-Tierschutz)
      -Flaechen auf den gearbeitet wird(UnfallVerhuettungsVorschrift UVV) [nur Temporaer gueltig]
      -Flaechen die gerade bejagt werden(UVV) [nur Temporaer gueltig]

      Du musstest beim Grundbuch/Bauamt nachfragen, als was eure Wald-flaeche eingetragen ist.
      -Auf Forstflaechen ist PB verboten.
      -Auf Agrarflaechen i.d.R. auch verboten gibt aber Ausnahmen(Viel Vitamin B noetig)
      -Gewerbe/Industrie Flaechen -> i.d.R. kein Problem
      -Wohngebiet ??? :denk:
      ...

      Selbst bei legalen privaten zoggen haste aber auch hohe kosten - Netze+Luftversorgung+wartung...
      das lohnt meist nicht, besonders in anbetracht an der zeit wo man selbst real zoggt.
      Gibbet dabei Personenschaeden biste besser gut versichert...

      Auf guten legalen Feldern macht's auch Spass+man lernt leute kennen... :2thumb:

      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
      [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png]
    • 1. Geht es nciht darum im Wald zu zoggen, sondern nur auf Privatem, umfriedetem Garten (An Wohnhaus angrenzend) - Das mit dem Wald bezog sich nur auf das Schreiben vom BKA

      2. Gehe ich/gehen wir regelmäßig auf "gute legale Felder". Wobei es bei uns in der Nähe eng wird. Das nächste ist 100km entfernt und kostet 15€ Tagespauschale und 50€/Kiste also auch ncith gerade billig.

      3. Geht es in erster Linie nur mal ums Feld. Kompressor und der gelichen mal vorerst außen vor gelassen (Füllstation und Tauchladen tun es vorerst)
      Also wenn man nur mal die Netze rechnet wirds doch schon lukrativ.


      Wenn wir sagen wir mal 500-800€ für Netze, Pfosten etc. brauchen ist es was anderes wie ein komplettes Feld ausstatten, dass würde evtl. später irgendwann Interessant

      Man will ja aber nciht alles aufbauen und dann wäre es doch illegal/nicht oaky.

      Mich wundert es nur, wenn man so wenig erfüllen muss (umfriedet und keine Paint verlässt das Gelände) und ich trotzdem bisher noch von keinem privaten Feld gehört habe...
      Wer andern eine Grube gräbt... ...hat einen Klappspaten Stufe 12 inklusive Schaufelstiel des Offiziers mit +3 auf Anbrüllen und feuchte Aussprache
    • Jetzt kommt eine andere Schiene !
      Hab eine Kaufhalle ( Ex obi )
      Einen Gemeinderat / Behörden …

      Nun als was darf Kaufhalle umgewidmet werden. Wenn paintball kein Sport für den Gemeinderat darstellt! :irre:
      Also keine Sportstätte Paintball direckt möglich! Bewegungssportstätte :respect:
      Ich will abtreten wie ich angefangen habe: Brüllend und Blutüberströmt :gun:
    • Ist ja quasi schon Gewerbegebiet.

      Wie wäre es mit "Vereinsheim"?^^


      Der finanzielle Aspekt ist erst mal nebensächlich, wobei 1x 150m müsste normal reichen, ist ja nur ein kleines Speedballfeld in der Ecke des Gartens gedacht (ca. 20x40 m oder so)
      Auch geht es gar nicht um Preise oder Sinn, es geht rein um die Legalität. Und da liest man bei 10 Threads in unterschiedlichen Foren mit 200 Posts eben 200 mal Halbwissen... Das hilft keinem.
      Wer andern eine Grube gräbt... ...hat einen Klappspaten Stufe 12 inklusive Schaufelstiel des Offiziers mit +3 auf Anbrüllen und feuchte Aussprache
    • AW: F.A.Q. zum Thema Pb und Deutschem Recht

      @recylcer
      Es ist sein Grundstück, also muss es auch nicht betretbar sein
      Er ist 77, und sein Vater hatte die Bäume früher gepflanzt, dementsprechend sind die Bäume jetzt genauso hoch wie die vom direkt angrenzenden Wald, aber es gehört halt nicht zum Wald, sieht nur wie einer aus^^ dementsprechend gelten dort auch keine Wald oder forstgesetzte sondern die eines privaten Grundstückes