Angepinnt F.A.Q. zum Thema Pb und Deutschem Recht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ich verstehe,
      aber "Wald" waere dann nicht der geeignete Ausdruck fuer das Grundstueck/Flaeche, :pfeif:
      besonders bzgl. bei der von dir angedachten Nutzung(Besonders gegenueber nem Amt nicht). ;)

      Wenn das/die betr. "Grundstueck/Flaeche" nur ueber einen Privatweg(+Verbotsschilder) erreichbar waere, wuerde dir das sehr helfen.
      (s. goldene Regeln)

      Bedenke aber auch die Arbeit die du reinstecken musst, "zuerst wollen alle mithelfen..." dann haben nach und nach die ppl keine "Zeit(/Geld)" mehr :S
      Ich kenne genug ppl in Orga.-positionen von Vereinen die eigentlich nem gemeinsamen Hobby froehnen wollten,
      nur die Orga-ppl haben nachher nur noch Arbeit und kommen nimmer zu dem Hobby- weil die Zeit nicht langt. ;(
      Wenn Die dann (spaeter) frustriert hinschmeissen(unvermeidbar) resultiert draus letzten Endes Unfrieden, wo gerade keiner sein sollte!
      (inner Stadt findet man ggf. genug neue Leute(Freunde) aber auf'm Dorf 8| :panic: ???)

      == >> So du dir dazu leute ins Boot holst,- dann richtig - verein mit aufnahmegebuehr... :warn: ;)

      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
      [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png]
    • Theoetisch-§-lich: darf der reg kann drehbar sein, nur darf Dann das max bei 214fps(aka 7,5 joule) sein.
      Wuerde der Reg sich hoeher drehen lassen muesste dies durch einen Vorrichtung(Plombe...) verhindert werden,
      so das dies nur mit hohem aufwand(kein Schluessel/einfaches Werkzeug) moeglich ist.

      Praktisch-§-lich: Die wesentlich,- die Schussleistung beeinflussenden Bauteile muessen dem Beim Beschussamt hinterlegt Original(Hat plombe oder nicht) entsprechen.
      Veraenderungen durfen die max. erlaubte Leistung nicht steigern / einfach steigerbar machen.

      Besorg dir nen Tuning -Reg/Feder/Board- - fuer das Ausland, das baust du nur im Ausland an die knifte und fast gut.
      Geht es wieder nach hause muessen die Teile ab von der Knifte und "raeumlich getrennt [google das + Waffg ;) ]" Transportiert werden :!:

      Aber das ist hier ist der Falsche Thread hier fuer, hier geht das darum selber nen PB-feld zubetreiben.

      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
      [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png]
    • ne Recycler, ist schon richtig hier, es wurde nur zuletzt das Thema Feld diskutiert, lies mal den ersten Post von TazDevil
      lieber stehend im Paintballhagel als kriechend die Runde überstanden (frei zitiert)
      -
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du kannst sie kostenlos nutzen.
      Aber sie ist nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
      Also üb Rechtschreibung
    • Und Deine Aussage ist auch nur teilweise richtig.
      Max 7,5J sind erlaubt. 214FPS ist nur ne rechnerische Messhilfe.
      Und nen Gesetz für die Plombe, die manche Händler einsetzen, gibt es auch nicht, also macht man sich mit dem Entfernen auch nicht strafbar. Die wird nur genutzt, damit die Händler im Falle eines Falles aus dem Schneider sind. ("Was 300FPS? Kein Ahnung, Herr Richter, die hab ich so gekauft, ehrlich!")
    • Interessante FAQ, gerade im Bezug auf Punkt 1 denn mit richtigen Waffen dürfen Minderjährige schießen, mit Paintballwaffen nicht ?
      Oder geht es dabei nur um das Spielen im Gelände mit der Absicht andere Personen zu treffen, also nicht das reine Schießen auf Zielscheiben ?
    • Es gibt eine Möglichkeit, selbst in unserer föderalen Republik, das unter 18 jährige paintball spielen... Es gibt ne jt splatmaster... Cal.50... 2,5 oder 3,5 Joule... Somit sogar legal und abgesegnet.... Ansonsten grundsätzlich erst ab 18 Jahren wegen dem haftungsausschluss...Aber NUR in diesem speziellen Fall ab 14 Jahren MIT Einverständnis der Erziehungsberechtigten
    • Sollten 0,5J sein, weil's dann als Spielzeug gilt...
      Full Auto hat nur meine Klima!
      [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/user/140624/yufaymvq.jpg]

      Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
    • sicher bin ich mir nicht was die Joule angeht... Aber in Verbindung mit dem Cal.50 ist die kinetische Energie sowieso weniger... Aber ich bringe das gerne bei Bedarf in Erfahrung.... Moooooooment
    • Keine Ahnung wie es auf nem Schießstand bei den Leuten mit echten Waffen ist. Ob nen 14 Jahre altes Kind mit ner Knarre hantieren soll finde ich eh fraglich.

      FAKT ist aber dass niemand unter 18 auf nem Paintballfeld mit einem cal. 68 Markierer (bis 7,5J) spielen darf.

      Edit: warum nicht? Ganz einfach: Eine Paintballanlage ist keine Schießstätte... ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mephisto1313 ()

    • und da liegt der Knackpkt: PBFeld != Schiessanlage
      darum dürfen Jugendliche Luftgewehr am Jahrmarkt schießen, aber nicht Pb spielen -> es fehlt die direkte Aufsichtsperson
      lieber stehend im Paintballhagel als kriechend die Runde überstanden (frei zitiert)
      -
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du kannst sie kostenlos nutzen.
      Aber sie ist nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
      Also üb Rechtschreibung
    • Ein Jahrmarkt ist auch keine Schießanlage ;)
      Und auch klein Kevin kann in Begleitung von Mutter Chantalle und Opa Klaus welcher eine Ausbildung zur Aufsichtsperson hat auf einem Feld unterwegs sein, dies ist zumindest physikalisch möglich. ^^ Nach den Spielregeln macht dies aber natürlich keinen Sinn.


      Oder geht es dabei nur um das Spielen im Gelände mit der Absicht andere Personen zu treffen, also nicht das reine Schießen auf Zielscheiben ?
      Meine Frage wäre damit aber beantwortet, also es geht nur um das Schießen auf andere Personen, also das direkte Spiel und die Betreiber der Felder untersagen das allgemeine Schießen von Personen unter 18 Jahren wegen versicherungs und haftungstechnischen Gründen.
    • Schiessbuden sind sehr wohl (mobile) Schießanlagen. ;-P
      klingt doof, ist aber so
      lieber stehend im Paintballhagel als kriechend die Runde überstanden (frei zitiert)
      -
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du kannst sie kostenlos nutzen.
      Aber sie ist nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
      Also üb Rechtschreibung