Frage zu Werbung der Plätze

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    • Frage zu Werbung der Plätze

      Wiki schrieb:

      Hier noch einige weiterführende Erklärungen zu den oben genannten Stichpunkten:

      Das Gelände darf nicht von außen einsehbar, oder für Fremde begehbar sein. Dies stellt sonst einen unzulässigen Öffentlichkeitsbezug dar. Jedwede Form von Werbung für Paintballveranstaltungen- oder einrichtungen
      sollte unterbleiben, jedenfalls soweit sie einen nicht bestimmten, klar definierten und eingrenzbaren Personenkreis “aufruft” bzw. diesem empfiehlt, dem Paintballspiel nachzugehen, sei es im Internet in Fachzeitungen oder
      anderen Medien, soweit diese frei zugänglich sind.
      Also in der Mitgliederzeitschrift meines Paintbalclubs darf ich werben, oder im Internet eine spezielle Seite die nur meinen Mitgliedern über Paßwort zugänglich ist,
      darf ich nutzen. Nur die Mitglieder des Paintballvereins haben Zutritt auf das Paintballspielfeld. Dabei muss es sich nicht um einen eingetragenen Paintballverein handeln. (!!!!) Es muss vermieden werden, das durch die Darstellung in Publikationen des
      Vereins bei Außenstehenden auch nur der Eindruck entstehen könnte das Spielfeld könne auch von nicht dem jeweiligen Verein angehörigen Personen für Paintballspiele genutzt werden. Die oben aufgeführten Punkte werden nicht in allen Bundesländern so strikt gehandhabt, allerdings tut Ihr gut daran auch wenn Ihr in einem liberaleren Bundesland lebt, Euch an diese Ratschläge zu halten, da Ihr somit eine Investitionssicherheit und einen Fortbestand Eures Geländes garantieren
      könnt.
      Meine Frage dazu, wie ist es dann möglich dass Plätze wie Go Paintball so groß Werbung machen im Internet, Siehe Facebook etc. wenn es doch nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein darf ?(
    • Das "Werbeverbot" was es nie wirklich gab hatte nicht viel mit dem WaffG zu tun.

      Es gab gewisse Auflagen/Urteile für Felder, welche das Einsehen des Spielgeschehens und die Werbung nur einem "geschlossenem" Personenkreis zugelassen hatten.

      Meist durch das OA und aktuell durch das Jugendamt.

      Eine eigene Webseite ist keine Werbung.
      Atlas in einem speziellen Forum erfüllt die Personekreisregelung.

      Kritisch sind immernoch Plakate z.b.
      Kommt aber auf die ortsansässige Behörde an.

      In FFM hingen mal als Plakate für eine Halle.
      Aber schon lang nichtmehr gesehen.
      Ich war solange Atheist bis ich merkte, dass ich einer der Götter bin.
    • In Schleswigholstein war Werbung fuer ein Feld auf einem Plakat,- sehbar von der Autobahn aus, das war aber um 2010 rum
      die hatten aber auch noch andere Freizeitangebote mit auf dem Gelaende/Halle.

      In Bad Bramstedt (SH) gab as Flyer in der Kurklinik fuer ein PB Feld. Das war 2009 .

      :2cent:
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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