Unsachgemäßer Markierertransport. Mal wieder...

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  • Accountant schrieb:

    da bei korrekter Aufbewahrung du nichts Illegales machst.

    Accountant schrieb:

    Es kommt immer auf den Beamten und dessen Schulung an, der dich kontrolliert.
    ist meiner Meinung nach ein Widerspruch. Nicht jeder Beamter ist gleich geschult und hat die gleiche Erfahrung wie jemand der ständig an der Grenze Paintballer kontrolliert. Das es mal hier und da zu Gesprächsstoff kommt ist sicherlich nicht auszuschließen. Es gilt ja nicht umsonst das WaffenGesetz, auch wenn es eher mehr als weniger ein Sportgerät ist. Trotzdem ist die Lage bzw die Ausrichtung des Gesetzes klar. Spielraum für "ermessen" gibt es aber immer
  • seewood schrieb:

    ist meiner Meinung nach ein Widerspruch. Nicht jeder Beamter ist gleich geschult und hat die gleiche Erfahrung wie jemand der ständig an der Grenze Paintballer kontrolliert. Das es mal hier und da zu Gesprächsstoff kommt ist sicherlich nicht auszuschließen. Es gilt ja nicht umsonst das WaffenGesetz, auch wenn es eher mehr als weniger ein Sportgerät ist. Trotzdem ist die Lage bzw die Ausrichtung des Gesetzes klar. Spielraum für "ermessen" gibt es aber immer
    Meine zweite Aussage war nicht auf Grenzkontrollen bezogen.
    Guter Freund von mir war aufm weg zum Turnier (DPL)
    Turniermakierer war komplett demontiert.
    Der Beamte hatte keine Ahnung von Paintball.
    Kumpel sollte dann das ganze Teil zusammen bauen.
    Da weder Luft in der Flasche war und kein Paint dabei, Entschied sich der Beamte das Gerät zu konfiszieren.

    Ende vom Lied, ohne Makierer, 2 Stunden zu spät beim Turnier.
    Garnicht zu sprechen vom Papierkram um den Makierer wieder zu bekommen.
  • "Lieber Herr Oberförster (gilt tatsächlich nicht als Beleidigung), ich befinde mich hier auf öffentlicher Straße. Ich darf laut Gesetz diesen Koffer/ Tasche nicht öffnen, geschweige den Markierer danach in einen schussbereiten Zustand versetzen. Gerne können Sie den Behälter zur rechtlich korrekten Aufbewahrung mithilfe DIESES SCHLÜSSELS(magische Musik setzt automatisch ein) öffnen und kontrollieren ob auf dem Sportgerät die 3 angeforderten Siegel zu sehen sind: :f-zeichen: , Kaliber und Händlerkürzel. Sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie das Behältnis wieder korrekt zu verschließen. Ist dem nicht so, dann nehmen Sie bitte sofort meine Personalien auf und ziehen Sie das Sportgerät zur weiteren Prüfung ein. :party:
    Huldigt wem auch immer, Hauptsache QBS Einhörner sind Rudeltiere!!!!!!!!!
  • Also indemfall zusammenfassend:
    - grenze, wenn man gefragt wird antworten, bei weiterwinken weiterfahren
    - polizei/verkehrskontrolle - den beamten drauf hinweisen

    transport ist klar:
    - keine eingelegten magazine,
    - keine angeschl. Hpa Tanks
    - je nach land (export teile demontiert/nicht eingebaut)
    - versperrt im koffer, waffenrucksack mit schloss, kabelbinder oder sonstige mechanismen gegen „einfaches öffnen“.
    Land: Österreich
  • CodyBanks schrieb:

    - polizei/verkehrskontrolle - den beamten drauf hinweisen
    Warum soll man ihn drauf hinweisen wenn nicht danach gefragt wird? Erschließt sich mir grad nicht was das bringen soll. :denk:

    Polizist: Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.
    Fahrer: Ich habe nichts getrunken.
    Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
    Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
    Planet Spexit

    => Speck Ops Blog
  • Liberaptor schrieb:

    CodyBanks schrieb:

    - polizei/verkehrskontrolle - den beamten drauf hinweisen
    Warum soll man ihn drauf hinweisen wenn nicht danach gefragt wird? Erschließt sich mir grad nicht was das bringen soll. :denk:
    Polizist: Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.
    Fahrer: Ich habe nichts getrunken.
    Ich würde auch erst etwas sagen wenn ich den Kofferraum öffnen soll.
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    Diese Signatur ist in Bearbeitung!

  • Gefühlt nicht mal dann. Wenn sie wissen wollen was in der Tasche mit Schloss ist werden sie schon fragen. :hammer:

    Bzw. fragen sie in der Regel wo man herkommt und wo man hinfährt, von daher ergibt sich das von selbst.
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    Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
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  • Bezüglich Grenzkontrollen sollte man auch berücksichtigen, daß die WaffG anderer Länder innerhalb des Schengenraums von unserem variieren können. In Frankreich gab es wohl mal nach dem Hebdo-Attentat Einschränkungen bezüglich "Anscheinmarkierer" und in Italien ist alles über 7,5 J ähnlich wie in DE rechtlich gehandhabt.

    Ansonsten gilt die Prämisse, wenn Ihr die Beamten höflich und freundlich in Kenntnis setzt, daß ihr einen demontierten Markierer in einem Behältnis (wie auch immer im Detail) mit Euch führt und dieser auch ein F-Zeichen hat, sollte es keine Probleme geben.

    Es gibt hier eine Ausnahme, da Markierer nicht in der Bahn transportiert werden dürfen. Dies ist über das Hausrecht der DB geklärt.

    Falls es doch Probleme bei Fahrzeugkontrollen geben sollte, dann freundlich Name und Dienstnummer geben lassen, alles protokollieren und von Zeugen gegenzeichnen lassen. Da überlegt es sich der ein oder andere Beamte vielleicht doch noch mal ;)
    "Die Lüge kann einmal um die ganze Welt laufen, bevor die Wahrheit sich die Stiefel anzieht."
  • Kurzer Ausflug ins WaffG und in Recht.

    §38 WaffG (Ausweispflicht):

    (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
    1.seinen Personalausweis oder Pass und
    ...
    Die nach Absatz 1 Satz 1 und 2 mitzuführenden Dokumente sind Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Laut §12 WaffG Absatz 3 Nr. 2
    Eine Erlaubnis zum Führen von Waffen benötigt nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.


    Zu beachten ist dann noch
    Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnit 2 Nr 1.1 WaffG
    (Regelt die geschichte mit 7,5J und F usw.)


    Im Endeffekt ergibt sich folgendes Bild.

    1. Einen Markierer darf jeder über 18 Jahren Transportieren solange dieser nicht zugriffsbereit und schussbereit ist.

    2. Ein Transport darf nur zwischen Händler/Wohnsitz bzw. Spielfeld/Wohnsitz erfolgen.
    Ein Transport zum Kumpel um den Marker zu Präsentieren ist nicht erlaubt.

    3. Eine "Anmeldung" der Waffe bei einem Beamten oder einer Beamtin ist auf Nachfrage verpflichtend. Ich wüsste nicht wo es gesetzlich geregelt sein sollte dass ich eine Waffe gleich zu beginn einer Kontrolle ungefragt anmelden müsste.
    Werde ich bei der nächsten Gelegenheit mal erfragen.
    Aus Höflichkeit gegenüber dem/ der PolizistIn ist etwas anderes.

    Meiner Erfahrung nach sind die Polizisten am entspanntesten wenn man einfach mit offenen Karten spielt und ehrlich ist.
    Wurde schon öfter angehalten und hatte nie Probleme. Eher im Gegenteil waren immer sehr interesannte und auch lehrreiche Begegnungen.
    Wer natürlich versucht möglichst unauffällig den Marker zu verheimlichen macht sich damit verdächtig.

    Spoiler anzeigen
    Das oben ist die Auslegung so wie ich sie kenne. Das bedeutet nicht dass es zu 100% auch so stimmt.
    Schaut euch die Gesetze selber an und entscheider was ihr daraus macht.
  • Denke es wurde mehrfach alles gesagt.

    Schaut einfach, dass eurer Sportgerät nicht zugriffbereit und legal ist, dann gibt es auch keine Probleme. Ob ein Schloss nötig ist oder ein Kabelbinder ist echt kaputt diskutiert. Macht eins dran vom Discounter für 1,99 das reicht und zeigt einfach, dass es ordentlich ist,
    Werdet Ihr gefragt, seid kooperativ. Werdet ihr nicht gefragt, erzählt auch keine Story die keiner hören will. Der Polizist ist auf der Arbeit und hat auch nicht ewig Zeit.

    Wie sagt man so schön: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es raus.
    Sale: GOG Enmey, Freak für GOG/DLX und mehr.
  • CodyBanks schrieb:

    Also indemfall zusammenfassend:
    - grenze, wenn man gefragt wird antworten, bei weiterwinken weiterfahren
    - polizei/verkehrskontrolle - den beamten drauf hinweisen
    Ich würde dennen freiwillig nie erzählen das ich Paintballzeug dabei hab. Aus eigner Erfahrung bringt das nur Nachteile, weil dann angefangen wird nach Verstößen zu suchen. Die wichtigsten Regeln sind freundlich bleiben und Beamten nicht anlügen.
  • DrRush schrieb:

    Die wichtigsten Regeln sind freundlich bleiben und Beamten nicht anlügen.
    Genau so siehts aus. Ich betreibe dazu noch etwas Prävention, indem ich:

    a) eine unauffällige und gepfegte Karre fahre
    b) meine Ausrüstung so einlade, dass sie nicht unter der Hutablage hochquillt
    c) nur in Freizeitklamotten zum und vom Feld fahre

    Ich glaube, dass das der Grund ist, warum ich bei fast allen allgemeinen Kontrollen einfach durchgewunken werde. Oder vielleicht weil ich so hübsch bin. Oder so hässlich, dass sie mich los werden wollen. Wissen tut mans nie.

    TL;DR: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus & Kleider machen Leute.
  • Nithi schrieb:

    Kurzer Ausflug ins WaffG und in Recht.

    §38 WaffG (Ausweispflicht):

    (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
    1.seinen Personalausweis oder Pass und
    ...
    Die nach Absatz 1 Satz 1 und 2 mitzuführenden Dokumente sind Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Laut §12 WaffG Absatz 3 Nr. 2
    Eine Erlaubnis zum Führen von Waffen benötigt nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.


    Zu beachten ist dann noch
    Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnit 2 Nr 1.1 WaffG
    (Regelt die geschichte mit 7,5J und F usw.)


    Im Endeffekt ergibt sich folgendes Bild.

    1. Einen Markierer darf jeder über 18 Jahren Transportieren solange dieser nicht zugriffsbereit und schussbereit ist.

    2. Ein Transport darf nur zwischen Händler/Wohnsitz bzw. Spielfeld/Wohnsitz erfolgen.
    Ein Transport zum Kumpel um den Marker zu Präsentieren ist nicht erlaubt.

    3. Eine "Anmeldung" der Waffe bei einem Beamten oder einer Beamtin ist auf Nachfrage verpflichtend. Ich wüsste nicht wo es gesetzlich geregelt sein sollte dass ich eine Waffe gleich zu beginn einer Kontrolle ungefragt anmelden müsste.
    Werde ich bei der nächsten Gelegenheit mal erfragen.
    Aus Höflichkeit gegenüber dem/ der PolizistIn ist etwas anderes.

    Meiner Erfahrung nach sind die Polizisten am entspanntesten wenn man einfach mit offenen Karten spielt und ehrlich ist.
    Wurde schon öfter angehalten und hatte nie Probleme. Eher im Gegenteil waren immer sehr interesannte und auch lehrreiche Begegnungen.
    Wer natürlich versucht möglichst unauffällig den Marker zu verheimlichen macht sich damit verdächtig.

    Spoiler anzeigen
    Das oben ist die Auslegung so wie ich sie kenne. Das bedeutet nicht dass es zu 100% auch so stimmt.
    Schaut euch die Gesetze selber an und entscheider was ihr daraus macht.

    Leider die falschen Sachen rausgesucht. Aber für den Versuch ein Keks
    Ich war solange Atheist bis ich merkte, dass ich einer der Götter bin.
  • Ausweispflicht für das FÜHREN. Führen im Sinne des WaffG darf eine Markierer mit F nur mit einem Waffenschein (den in D nie einer bekommen wird im Cal.68) oder auf befriedeten Besitz.
    Somit keinerlei Ausweispflicht, da hier niemand einen Markierer führt in einem Raum, auf dem die Staatsmacht direkten Zugriff hat.

    Wäre ein Anfang...
    Ich war solange Atheist bis ich merkte, dass ich einer der Götter bin.
  • Nithi schrieb:



    .....
    2. Ein Transport darf nur zwischen Händler/Wohnsitz bzw. Spielfeld/Wohnsitz erfolgen.
    Ein Transport zum Kumpel um den Marker zu Präsentieren ist nicht erlaubt.

    Würde ich so nicht unterschreiben. Woraus soll sich das ergeben ? Ganz davon abgesehen, dass ich F Markierer nicht nur auf nem Spielfeld verwenden darf.

    Die Aussage würde abgewandelt bei Sportschützen oder Jägern mit ihren jeweiligen scharfen Waffen Sinn machen, aber nicht bei F Markierern.