Kurze Fragen - kurze Antworten

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  • Eventuell gibt es da eine Frist, aber es geht.

    Hatte mal über die Börse einen Maskenlüfter verkauft, Zahlung per Freund erhalten. Der Empfänger hat gemeint das er das ,,Päckchen " nie bekommen hat und hat sich auch an PayPal gewendet.
    Lüfter ist weg und ihm wurde das Geld zurückgebucht.

    Musst wohl selber für dich entschieden, wie du das jetzt in der Aktuellen Lage machen möchtest.

    Kannst dich ja mal an PayPal wenden, die prüfen zu erst den Vorgang bevor Geld fließt.
    - Aufgeben kann man bei der Post -
  • Die Fristsetzung habe ich per whatsapp und per Mail geschickt. Der Betrag beläuft sich auf ca. 240€.
    Bzgl. der prikären Situation bei vielen Unternehmen habe ich ja Verständnis. Aber wie gesagt, ging die BEstellung im Januar raus und zweitens findet keinerlei Reaktion des Verkäufers statt.
  • Naja denk mal jeder hat sowas schon mal hinter sich. Das Geld wirst du nie wieder sehen.

    - Wenn dir irgendwer mit Bezahlung über Freunde kommt, dann rechne die Summe aus die Paypal bei deinen Kosten verlangt und zahl es oben drauf. Die paar Euro sollten einem das wert sein.

    Ich achte inzwischen sehr auf Rezensionen. Zum einen auf die durchschnittlichen Bewertung und zum anderen lese ich mir dabei gerade die kritischen durch. So weiß man zumindest meist was einem bei dem China Gerümpel erwartet oder ob die Shops Probleme bei Service-Fragen macht usw.

    In der derzeitigen Lage ist es sicherlich schwer überhaupt irgendwas über Anwälte oder sonst was zu regeln und im Normalfall werden die Kosten und der Aufwand ähnlich hoch.
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  • Ich habe ihn jetzt nochmal bis zum 31.03.20 Zeit gegeben. Danach werde ich mich mal an Paypal wenden. Sollte da nichts gehen, dann muss ich es wohl unter teures Lehrgeld verbuchen, weil ich so blöd war, dass ganze via Freunde zu schicken....
    Oder ich muss mich dann mal mit den ganzen Mahnverfahrenzeug befassen. Habe davon Null Plan. Kommen da irgendwelche Kosten etc. auf mich zu?
  • Wenn das ein 1-Mann-Unternehmen ist, kann der Junge auch einfach mal richtig fett krank sein. Hat vor kurzem jemand bestellt und dann alles bekommen?

    @Waldschrat

    Folgende Ausführungen sind weder eine Rechtsberatung, noch ersetzen sie eine fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt:

    Unabhängig der genutzten Zahlungsart oder der Nutzung von Whatsapp oder Onlineshop ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, soll heißen: er muss liefern, du musst zahlen. Liefert er nicht, gerät er in Verzug.

    Zunächst solltest Du das "Zustandekommen" des Geschäftes dokumentieren (Chatverlauf, ggf. email-Verkehr sichern und ausdrucken, Auszug Deines Paypal-Kontos, etc.).

    Dann solltest Du wie hier schon angemerkt, eine Frist (Länge der Frist = die im Geschäftsverkehr übliche Zeit zur Erfüllung eines solchen Kaufvertrages) setzen und per Einschreiben/Einwurf versenden. Einschreiben mit Rückschein klingt zunächst sicherer, wird aber niemand vom Postboten angetroffen und das Ding später auch nicht bei der Postfiliale abgeholt, dann gilt es nicht zwingend als zugegangen. Die Frist beginnt mithin nicht zu laufen. Bei Einwurf hingegen ist der Zugang erfüllt.

    Lässt der Verkäufer die Frist verstreichen, kannst Du (wieder schriftlich) vom Kaufvertrag zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises verlangen (was Dir zunächst leider auch nichts bringt). Dieser Schritt ist aber nötig, um den Kaufpreis per Mahnbescheid einzufordern. Den Mahnbescheid kannst Du online beantragen/ausfüllen (online-Mahnantrag.de - die offizielle Seite deutscher Mahngerichte - der Rest ist Abzocke!!!). Hier gibst Du alles an, auch Deine bisherigen Auslagen (Porto Einschreiben, etc.) und dann geht das Ding ausgedruckt, ggf. noch mit Beweisen (email-Verkehr, Ausdrucke des Chatverlaufs, etc.) an das jeweils zuständige Gericht. Dieses prüft und schreibt den Schuldner an. Antwortet er nicht, bekommst Du Deinen 30 Jahre lang gültigen Pfändungsbescheid (das Ding musst Du dem zuständigen Gerichtsvollzieher zukommen lassen, der das Geld dann für Dich eintreibt... es zumindest versucht). Antwortet der Schuldner, muss er sich erklären und liefern oder erstatten (jeweils inkl. deiner entstandenen Kosten). Oder er streitet alles ab. Dann sieht man sich vor Gericht.

    Das Problem an der Sache: du musst bei allen Dingen in Vorkasse gehen. Ist der Schuldner Zahlungsunfähig oder gibt es nichts zu pfänden, gehst Du (zunächst) leer aus und bleibst auf Deinen Kosten sitzen. Da der Mahnbescheid aber 30 Jahre lang gültig ist (kann sogar einmal um 30 Jahre verlängert werden), kannst Du es immer wieder versuchen.

    Die Kosten für den Mahnbeschei sind übrigens nicht so gewaltig: Das Mahnverfahren kostet Dich 32,- EUR. Ein Anwalt (wenn Du einen nimmst, brauchst Du aber nicht) dürfte bei einem Streitwert von 240 EUR auch circa 35 EUR inkl. Steuer kosten. Die Gerichtskosten (bei Verhandlung!) liegen bei 105 EUR.

    Du kannst also für zunächst schlappe 32,- EUR relativ einfach Druck machen. Alle Kosten muss der Schuldner erstatten, wenn er sich zahlungswillig zeigt oder später vor Gericht verliert. Deshalb ist eine detailierte Sicherung aller Beweise sehr wichtig.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von januar73 ()

  • @sgt-terror @Grave @DrRush

    Haben iFit Hülsen innen eine Einführschräge oder ist der Durchmesser parallel?
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  • Kann ich heute Abend mal messen.
    Kann aber gut sein, dass die gerade sind, da die eine Kante hinten haben. Würde keinen Sinn machen, eine zusätzliche Sicherung einzubauen, die noch aufwendiger zu produzieren ist.
  • Alles klar, danke.

    Wenn jetzt der M17 Bolzen mit .683 in eine kleinere Hülse fährt, zum Beispiel .680 besteht dann normal die Gefahr dass er stecken bleibt da die iFit Hülse innen kein Spiel am Eingang hat. Oder täusche ich mich?
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