Petition gegen das neue Waffenrecht: „NEIN“ ZUR UNVERHÄLTNISMÄSSIGEN VERSCHÄRFUNG DES WAFFENRECHTS (BMI-GESETZENTWURF VOM 9. JANUAR 2019)

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    • Petition gegen das neue Waffenrecht: „NEIN“ ZUR UNVERHÄLTNISMÄSSIGEN VERSCHÄRFUNG DES WAFFENRECHTS (BMI-GESETZENTWURF VOM 9. JANUAR 2019)

      HIER der Link zur Petition.

      Worum es im Detail im neuen Waffenrecht geht und warum auch wir Paintballer davon negativ betroffen sein könnten, könnt ihr auf der selben Seite weiter unten lesen (herunter scrollen).
    • Quatsch. Hat Null mit Paintball zu tun und: Geht vollkommen am Ziel vorbei ( Schnaipawitz )
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • DangerRanger schrieb:

      @januar73 ich hab nicht´s gefunden was PB betrifft.

      Aufklärung bitte.
      Bedenke das is das Aus fuer alle grossen echten Magazine, die bislang alleine von Jedem frei besessen werden durften.
      Das Gesetzt laesst keine Umbauten der Magazine zu, die die Kapazitat zwar verringern, aber einen Rueckbau zur originalen Funktionaltaet offen laesst/ermoegl..
      D.h. alle Woddies muessen ihre "Umbauten mit grossen echten Magazinen" von diesen befreien und diese Mags vernichten.

      -ohne Smilies-
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
      [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png]
    • Belaiar schrieb:

      Nicht der Feuerwaffenrichtlinie unterliegen auch solche Waffen, die als Signal- bzw. Alarmwaffen konstruiert wurden
      Das hab ich auch gelesen, aber nichts von LuftSanft oder Antiken Waffen.

      Zählt ein Markierer schon als Signal- oder Alarmwaffe? Wäre mir persönlich neu.
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    • Auch wenn das noch nicht Paintball betrifft, sind unsere Sportgeräte Waffen. Reicht es nicht, dass man diese inzwischen ja nur noch in einem verschlossenen Behältnis lagern darf? Also wurde ja schon was geändert.

      hier geht es wenn ich das sehe um Zentralfeuerwaffen, aber die nächste Einschränkung ist nicht weit, wenn man sich schon diese gefallen lässt. Man sollte nicht denken, betrifft mich nicht und um dann wenn es so weit ist völlig überrascht zu sein, wie das passieren konnte.

      Das nächste ist ja die Diskussion mit Messern die nur noch 6cm haben dürfen usw usw da kommt immer mehr.

      Wen betrifft es: alle legalen und gesetzestreuen Besitzer
      Verbrecher und Terroristen haben sich noch nie für Gesetze und Vorschriften interessiert.

      Nur mal so mein Senf dazu.
      Sale: GOG Enmeys, Zubehör, 10rd Mag Tube, Molle Taschen und vieles mehr.
    • DangerRanger schrieb:

      @januar73 ich hab nicht´s gefunden was PB betrifft.

      Aufklärung bitte.
      Es geht nicht explizit um Paintpall. Es geht erneut darum, unter dem Deckmantel der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung eine unnötige Gesetzesverschärfung, ähnlich der des Vereinsgesetzes vor wenigen Jahren durchzuboxen. Wo der Nutzen und wo der Sicherheitsgewinn dabei ist, bleibt ungewiss. Fakt ist, dass mal wieder etwas verboten wird und es gesetzestreuen Bürgern wieder etwas schwieriger gemacht wird.

      Unbestritten sind unsere Markierer Waffen. Eine zukünftige Verschärfung auch in unsere Richtung ist bei einer solchen nicht nachvollziehbaren Verschärfung des Waffengesetzes nicht auszuschließen. Stell Dir vor, ein Bekloppter rennt in eine Moschee und schießt auf betende Muslime.... natürlich nur mit Paintballs, um auf - aus seiner Sicht -politische Missstände aufmerksam zu machen. Und der genutzte Markierer ist kein kunterbunter Tunier-Markierer sondern eine ausgewachsene Woodland-Wumme. Mit einem Knall sind wir in den Medien (alle schön in militärischer Tracht), werden in eine politische Ecke gedrückt und einfallslose Politikern wird nichts besseres einfallen, als nach schärferen (Paintball-)Gesetzen zu schreien. Hat damals mit dem Waffenrecht nach erfolgten Terroranschlägen ja auch schon funktioniert. Keine Probleme lösen, sondern nur vermeintliche Symptome bekämpfen. Erinnert euch mal an die unsägliche Diskussion über die Gefährlichkeit von Ego-Shootern nach den Amok-Läufen an US-amerikanischen High-Schools. Die Täter spielten schließlich Counter-Strike! Und kaum hatten sich die Wogen geglättet, rannte ein Spinner mit Vatis Waffe durch ein deutsches Gymnasium.... und richtig, auch er spielte Counter-Strike. Wie Filius an Vatis Waffe kam? Irrelevant, denn er spielte ja Counter-Strike...

      Ferner kommt die Ausweitung der sogenannten Waffenverbotszonen hinzu. Und die betreffen uns Paintballer definitiv!!! Ausnahmen innerhalb dieser Zonen sind im Entwurf nicht vorgesehen. Der bisherige "allgemeine Zweck" laut Waffengesetz, der ein Führen/Transportieren trotz vorliegenden Verbotes erlaubt (zB zur Berufsausübung bei Handwerkern, zur bloßen Verbringung/Transport, etc.) trifft auf diese Zonen überhaupt nicht zu. Außerdem räumt der Entwurf den Sicherheitsbehörden für das Ausrufen einer Zone erheblichen Ermessensspielraum ein. Von diesen Waffenverbotszonen sind dann auch Paintball-Markierer betroffen. Stell Dir vor, Du fährst zu einem Big Game und dem örtlichen Ordnungsamt ist diese Veranstaltung - wehalb auch immer - ein Dorn im Auge (gutes Beispiel: European Big Game in Hemmoor!) Ein angestrebtes, gerichtliches Verbot der Veranstaltung kommt - wir unterstellen hier die Erfüllung aller Auflagen seitens der Veranstalter - nicht in Frage. Aber eine Waffenverbotszone für eine Woche für den beschriebenen Bereich hätte aufgrund deutlich niedrigerer gesetzlicher Anforderungen Erfolg. Das Ordnungsamt müsste also nicht Klage gegen die Durchführung der Veranstaltung erheben und inhaltsstark vor Gericht argumentieren, sondern der Veranstalter müsste sich in einem kostspieligen Eilverfahren gegen die Ausrufung der Zone wehren.. (Eilverfahren deswegen, weil solche behördlichen "Verfügungen" aus verfahrenstaktischen gründen so kurzfristig wie möglich vor der Veranstaltung zugestellt werden). Und selbst die fadenscheinigste Begründung für eine Waffenverbotszone würde höchstwahrscheinlich zum Ausfall der Veranstaltung führen, selbst wenn sie vor Gericht soviel Überlebenschancen hätte, wie ein Schneeball im Osterfeuer. Denn zum einen kann die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung selbst im Eilverfahren 1-2 Tage dauern und zum anderen - und dieser Punkt ist viel brisanter - würde die Möglichkeit der Einrichtung einer solchen Zone und der damit verbundene Ausfall der Veranstaltung zum Fernbleiben der meisten Gäste führen. Womit - Waffenverbotszone zu Recht oder vom Gericht kassiert - die Veranstaltung mangels Besucher mindestens zum finanziellen Risiko für die Veranstalter wird. Mal ehrlich, wer würde im Wissen über die Verbotszone 300 oder noch mehr Kilometer zu einem Big Game fahren, wenn am Donnerstag Abend eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht und man so Gefahr laufen würde, nicht nur Zeit und Spritgeld zu verschwenden, sondern auch noch mit Kontrollen und ggf. mit einem fetten Bußgeld aufgrund seiner Markierer im Kofferraum rechnen müsste (ja, auch die wären dann in einer Waffenverbotszone verboten!).

      Imhotep schrieb:

      Quatsch. Hat Null mit Paintball zu tun und: Geht vollkommen am Ziel vorbei ( Schnaipawitz )
      Aus meiner Sicht wie dargestellt eben kein Quatsch.

      snip schrieb:

      Hab irgendwie das Gefühl das wir vor nen Karren gespannt werden sollen :denk:
      Nein, sollst Du nicht.
    • ...was wohl der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft davon hält ?

      :denk:
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • @januar73 Dann fällt ja mein Hilti Bolzen Schuß Gerät unter`s Waffengesetz.Ein Stahlbolzen wird durch die Energie einer 9 mm Platzpatrone (Schwarz) in den Beton getrieben Transport erfolgt in einem nicht gesicherten Koffer.Au Backe schnell verkaufen bevor es Mecker gibt.
    • Gehstöcke, Krücken, Regenschirme, Hämmer, Teppichmesser, etcetcetc...

      :head: :head: :head:
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • snip schrieb:

      @januar73 Dann fällt ja mein Hilti Bolzen Schuß Gerät unter`s Waffengesetz.Ein Stahlbolzen wird durch die Energie einer 9 mm Platzpatrone (Schwarz) in den Beton getrieben Transport erfolgt in einem nicht gesicherten Koffer.Au Backe schnell verkaufen bevor es Mecker gibt.
      Wie bei uns. Trapezbleche auf Stahlträger montieren sind für uns dann nicht mehr möglich. Aber is nich schlimm. Wenn es nach der SPD geht sind demnächst auch Schirme, Gehstöcke und Hammer für Handwerker verboten
      "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen"
      -Harald Juhnke
    • ...er hat "latten" gesagt...
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