[Quelle : China/USA: Immer mehr Onlinekäufe enden beim Zollamt - Golem.de ]https://www.golem.de/news/china-usa-immer-mehr-onlinekaeufe-enden-beim-zollamt-1904-140940.html schrieb:
Immer mehr Onlinekäufe enden beim Zollamt
Allein beim Berliner Zollamt Schöneberg wurden im vergangenen Jahr mehr als 90.000 Paketsendungen aufgehalten. Viele Kunden bestellen ungewollt bei einem Onlinehandel aus China oder aus den USA.
Immer mehr Onlinekäufer aus Berlin, die günstige Waren - oft ungewollt - außerhalb der EU bestellt haben, müssen zum Zollamt Schöneberg. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 90.000 Paketsendungen aufgehalten, die außerhalb der EU aufgegeben und nicht richtig deklariert wurden.
Der Großteil der Käufer bestellt die Waren im Glauben, sie von einem einheimischen Lieferanten zu bekommen. "Viele Kunden stellen erst im Nachhinein fest, dass ihr Produkt eigentlich aus Asien oder aus anderen Drittländern außerhalb der EU kommt", sagte Claudia Rossow-Scholl, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Berlin dem RBB-Verbrauchermagazin Super.Markt. Das könne durchaus auch bei großen Anbietern wie Amazon passieren.
Probleme bereiten viele Produkte aus Asien, die beispielsweise keine CE-Kennzeichnung haben. Damit sei nicht klar, ob sie den Anforderungen der EU an entsprechende Produkte genügen.
Mehr als 70 Prozent der deutschen Online-Shopper ordern laut dem Bericht heute bereits im Ausland, wobei jeder Vierte das erst im Nachhinein bemerkt. Über die Hälfte dieser im Internet bestellten Waren kommt aus China.
Was beim Zollamt passiert
Wer etwa in den USA bestellt, muss damit rechnen, dass ein Besuch beim Zollamt fällig wird, wenn die Behörde die Sendung abfängt. Dort wird man von den Beamten zuerst nach dem Beleg des Onlinekaufs gefragt. Nach Bezahlung der Einfuhrabgaben und der Zollgebühren muss das Paket vor den Augen des Zollbeamten geöffnet werden, der den Inhalt mit den Angaben vergleicht. Dies ist in Berlin-Schöneberg mit langen Wartezeiten und dreimaligem Schlangestehen verbunden. Dabei werden die Versandkosten voll auf den Warenwert angerechnet.
Bei einem Rechnungspreis von 100 Euro und Versandkosten von 40 Euro entsteht ein Rechnungsendbetrag von 140 Euro, den das Zollamt zu einem Warenwert von 140 Euro macht. Darauf wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent erhoben: 26,60 Euro.
Bei einem Warenwert über 150 Euro wird zusätzlich Zoll fällig. Jürgen Wamser, Sprecher der Generalzolldirektion, sagte im Juli 2017: "Im Regelfall sind im Postverkehr nach Internetbestellung Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Dies gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Zigaretten.
Liegt der Warenwert darüber und bis 150 Euro, ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise sieben Prozent - und gegebenenfalls Verbrauchsteuer - zu zahlen. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben."
Soweit Sendungen nicht durch die Deutsche Post, die eine gesetzliche Vertretungsmacht hat, oder durch einen beauftragten Kurierdienst zollamtlich abgefertigt werden, muss der Empfänger zu seinem zuständigen Zollamt kommen und dort die Zollanmeldung selbst erledigen. Liegen keine Markenfälschungen vor und handelt es sich nicht um Waren, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, kann der Einkauf mitgenommen werden.
Ab einem Gesamtwert von 150 Euro ist gegebenenfalls neben der Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll zu zahlen. Der Zollsatz ergibt sich aus dem Zolltarif und ist für jede einzelne Ware individuell festgelegt. Er kann auch bei null Euro liegen.
Aber auch bei Bestellungen innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union kommt es zu zusätzlichen hohen Kosten für den Versand. Bei Bestellungen über Ebay aus Frankreich etwa kommen für den Versand einer Actionfigur aus Plastik mit der Größe von 24 Zentimetern über La Poste - Colissimo International 22 Euro hinzu. Eine ähnliche Sendung aus Italien, versendet mit Poste Italiane, kostet 25 Euro.
[Verwendung hier(im WLF) zur "wissenschaflichen Diskussion" und zur Lehre nach *.de - GG Art. 5 Abs. 3 ; sowie nach dem *.de - Zitatrecht § 51 UrhG ]
Das Thema richtet sich in erster Linie an neue Forum-Benutzer.
Da das Thema hier ofter an unterschiedlichen Stellen auf kam und ich gerade ueber den oben verlinken, gelungenen Artikel von Golem.de: IT-News für Profis gelesen habe, musste ich Ihn "teilen".
Hier handelt es sich nicht um die (ggf. subjektive) Aussage eines WLF-User's sondern um einen Nachrichtenartikel aus serioeser Quelle.
[Hinweis:] Der Artikel geht nicht auf,- fuer Paintball relevante WaffG-basierte Versandbeschaenkungen(Markierer/Wesentliche Waffenteile...) ein
[Subjektive Bitte (Keine Werbung) : ] Golem.de: IT-News für Profis ist eine alte unabhaengige reine Online-IT-Nachrichten-Plattform
dafuer das ihr Angebot fuer lau ist, sind sie z.T. besser,- als Ihre Mitbewerber von Springer oder Heise,... und Co. .
Dafuer, das ich(wir) deren Artikel hier so(s.o.) nutze, seid fair(das Ding vom Ehren-mann/frau) und goennt Ihnen doch nen " Klick "
mfg chris
die inkarnation der Unschuld:
"Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!"
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"Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!"
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