Angepinnt Sammelfred für sämtliche F-Diskussionen

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    • usmave schrieb:

      Meine Werte erscheinen mir bissl sehr hoch.
      Ohne die fps schraube zu verstellen hatte ich nur durch den Wechsel von beiden fps von 376.
      Dachte erst chrony wäre im Sack, aber Kontrolle mit ner manace war ok mit 270 fps.
      Du hast vorm Wechsel nicht runtergedreht oder? :rofl:

      Hast die beiden Beilagscheiben mit entfernt?
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      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
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    • Hallo Ihr lieben,

      Jetzt habe ich zwar den Kompletten Thread durch gelesen und viele verschiedene Meinungen gelesen, allerdings keine wirklich klar belegte Aussage zum Import von Markierern außerhalb der EU.
      Was ich gesehen habe sind die Gesetztes Texte für unsere Markierer. Nach aktuellem Stand heißt dass, ein Markierer benötigt einen F Stempel im Fünfeck :f-zeichen: und darf die 7.5 Joule nicht überschreiten. Außerdem muss besagter Markierer beim PTB hinterlegt sein.

      Ich finde / sah nirgendwo eine Passage aus dem Gesetztes Text in der geschrieben steht, dass die Kaliber (.cal 68) und ein Händler Stempel darauf sein muss. Kann mir hierzu jemand den Gesetztes Text liefern?

      Was ich gefunden habe Zoll - Waffengesetz


      Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
      • Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
        • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
      Hier habe ich jetzt noch diesen Text gefunden nachdem ich Wikipedia durchstöbert habe.

      PTB Information

      Die Kennzeichnung der Verkaufsmodelle muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende Angaben enthalten:
      • Modellbezeichnung,
      • Firmenname oder Markenzeichen des inländischen Herstellers, Importeurs oder Händlers,
      • F-Zeichen und
      • Geschosskaliber.
      Jeweils ein Muster wird hinterlegt.

      Aber dass ist so wie ich es verstehe zum erstmaligen Registrieren...

      Nach dieser Logik dürfte ich einen Markierer aus den USA Importieren, solange er ein :f-zeichen: hat und die 7.5 Joule nicht überschreitet (nach der Zoll Aussage). Und um Sicher zu gehen eine .cal 68 Angabe mit (in meinem Fall) RAP4 drauf gelasert und 468 DMR. (Um der PTB Information gerecht zu werden)

      Zusätzlich zu dieser Frage habe ich eine Email an viele viele Stellen geschickt, unter anderem die Zoll-Info, das BKA, die Waffenrechtliche Behörte Ba-Wü und an das PTB.

      Bisherige Antworten vom BKA sind, Sie geben dazu keine Auskunft ich soll beim Zoll nach Fragen.
      Aussage vom Zoll ist - bei Bedarf kann ich gerne die Email hinzu fügen - Es ist kein Problem solange :f-zeichen: und 7.5 Joule und wenn hinterlegt beim PTB, ich solle es vorher aber bitte anmelden. Allerdings steht in der Email auch im Absatz der Satz "Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich."

      Sieht zwar verbindlich aus die Aussage, aber das ist der Standard Text der überall drunter geschrieben wird.

      Zurück zu meiner Frage, hat jemand einen klaren Gesetztes Text, den er mir hier mit Quellen Angaben vorlegen kann, der dagegen Spricht einen Markierer aus den USA zu importieren wenn mir der Händler einen F Stempel drauf macht die .cal 68 drauf schreibt und die Joule auf 7.5 (in dem Fall einfach unter 200 FPS) begrenzt und seinen Namen mit Modellnr. drauf lasert?

      Und falls jetzt einer mir schreibt - die dürfen dass ja gar nicht... Wieso dürfen Sie dies nicht? Ich finde keine Aussage / Gesetztes Passage in der definiert wird wer einen F Stempel Prägen darf.

      Diesen Text habe ich hier raus kopiert Informationen zum Anzeigeverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG

      Bei diesem Anzeigeverfahren wird zudem gemäß § 11 Abs. 6 BeschussV festgestellt, ob dieanzeigepflichtige Schusswaffe zum Tragen der Kennzeichnung gemäß Anlage II Abbildung 10BeschussV (F-Zeichen) berechtigt und somit erlaubnisfrei ist.

      Heißt für mich, solange hinterlegt und OK bekommen - ist berechtigt es zu Tragen...



      Nebenbei in der letzten Informationsquelle zum Anzeigeverfahren steht auch ein ganzer Text über verschiedene Läufe...falls es wen interessieren sollte :)


      Hoffe Jemand kann mir weiter helfen.
    • TeinZ schrieb:



      PTB Information

      Die Kennzeichnung der Verkaufsmodelle muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende Angaben enthalten:
      • Modellbezeichnung,
      • Firmenname oder Markenzeichen des inländischen Herstellers, Importeurs oder Händlers,
      • F-Zeichen und
      • Geschosskaliber.

      Das beantwortet die Frage doch schon

      Wenn du einen Markierer importierst ist das ja das Verkaufsmodell und darauf befindet sich keine Kennzeichnung des inländischen Herstellers da du es ja von einem Hersteller im Ausland importieren willst und dieser keinen Sitz in Deutschland hat.
      Desweiteren ist keine Kennzeichnung des Händlers vorhanden da du den Markierer ja selbst importierst.
    • Das heißt du gehst davon aus, dass "inländisch" auf Hersteller, Importeur oder Händler bezieht und nicht, "des inländischen Herstellers", des Importeurs oder des Händlers ?

      So wie ich es nämlich verstehe ist es auch Möglich mir die Modellbezeichnung, F Zeichen, Caliber Angabe und eben den Namen des Händlers - in diesem Falle RAP4 drauf packen zu lassen. Dieser ist nämlich auch bei PTB hinterlegt in der Tabelle und nicht ein anderer Shop aus DE.
    • recycler77 schrieb:

      Die Importeure brauchen eine Waffenhandelslizenz und melden die importierten :f-zeichen: Waffen der zust. Behoerde, dass weiss ich sicher.

      Is nix mit selbst... :warn:
      Da hast du Recht mit. Dies ist aber deshalb Notwendig, da manche Waffen eben OHNE F-Zeichen importiert werden und hier gestempelt / gelasert werden müssen. Meine Frage bezieht sich ja quasi darauf, was ist wenn die Knifte gelasert hier her geschickt wird? Ich kann zum Beispiel problemlos ne Walter PPQ Aus Amerika importieren, da diese in DE hergestellt dorthin geschippt wird, aber durch die Herstellung in DE alle notwendigen Gravuren bereits besitzt.


      N3XuS schrieb:

      Soweit ich es verstehe liegt pro Händler ein Modell beim PTB auch mit den technischen Veränderungen welche gemacht wurden um die 7.5 Joule einzuhalten und gegen Veränderung zu schützen.
      Wenn RAP4 also ein entsprechendes Modell beim PTB hinterlegt hat wäre ein Import theoretisch möglich.

      Aber warum überhaupt der Aufwand ?
      Meine Idee war es mir ne Custom 468 DMR von Rap4 herrstellen zu lassen, deshalb habe ich angefangen zu recherchieren. Es ist deutlich günstiger wenn ich Sie mir selbst importieren würde, trotz der Gebühren die dazu kommen. Custom ist wohl nicht möglich da diese nicht hinterlegt, aber selbst wenn ich dass Standardmodell mit Zubehör zu mir schicken lasse, ist es deutlich günstiger.
    • N3XuS schrieb:

      Soweit ich es verstehe liegt pro Händler ein Modell beim PTB auch mit den technischen Veränderungen welche gemacht wurden um die 7.5 Joule einzuhalten und gegen Veränderung zu schützen.
      Wenn RAP4 also ein entsprechendes Modell beim PTB hinterlegt hat wäre ein Import theoretisch möglich.

      Aber warum überhaupt der Aufwand ?
      Nein siehe obigen Post.

      Man kann zeitweilig fuer den Urlaub als Auslaender, nach Anmeldung fuer eine gewissen Zeitraum seine Auslandsknifte mitbringen, so diese baulich den hiesigen Bestimmungen angepasst wurde.

      [edit] Anm.: Ein getunter Markerier, der in der eigenen WBK eingetragen ist, darf nicht auf deutschen PB-felderngeschossen werden - nur auf ordentlichen Schiessstaenden darf man diese nutzen.
      Normale Paintball-felder erfuellen diese Norm nicht, ausser das Feld auf dem US-stuetzpunkt(quasi Ausland) ;)
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
      [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von recycler77 ()

    • recycler77 schrieb:

      N3XuS schrieb:

      Soweit ich es verstehe liegt pro Händler ein Modell beim PTB auch mit den technischen Veränderungen welche gemacht wurden um die 7.5 Joule einzuhalten und gegen Veränderung zu schützen.
      Wenn RAP4 also ein entsprechendes Modell beim PTB hinterlegt hat wäre ein Import theoretisch möglich.

      Aber warum überhaupt der Aufwand ?
      Nein siehe obigen Post.
      Man kann zeitweilig fuer den Urlaub als Auslaender, nach Anmeldung fuer eine gewissen Zeitraum seine Auslandsknifte mitbringen, so diese baulich den hiesigen Bestimmungen angepasst wurde.

      [edit] Anm.: Ein getunter Markerier, der in der eigenen WBK eingetragen ist, darf nicht auf deutschen PB-felderngeschossen werden - nur auf ordentlichen Schiessstaenden darf man diese nutzen.
      Normale Paintball-felder erfuellen diese Norm nicht, ausser das Feld auf dem US-stuetzpunkt(quasi Ausland) ;)


      Gut, in DE Lohnt sich die gute sowieso nicht...ist sowieso nur für den Gebrauch im Ausland bestimmt. Aber trotzdem sehe ich es aktuell wie N3XuS...wenn es hinterlegt ist müsste es doch gehen? ...

      Tatsächlich hat mir gerade eben Herr Slanina, "DER MANN" beim PTB eine EMail geschickt in der er dazu abrät dies zu tun. Auch dass er keine verbindliche Auskunft geben kann und dies von einem juristen geklärt werden müsste...
      Er hat sich aber darauf bezogen, dass dieser Markierer beim PTB vor dem Import und der Legalen F Stempelung hinterlegt sein muss...was er ja ist...warte gerade auf die RÜckmeldung...

      Und hallo ??? *Beamten Witz einfügen* Da arbeitet ein Beamter am Samstag um 16.30 ?!?
    • N3XuS schrieb:

      OK gut zu wissen, ich bin da ja auch nicht so tief im Thema.

      Also müsste man den "Umweg" über einen
      Waffenhändler oder Büchsenmacher mit entsprechender Lizenz gehen den Markierer Importieren lassen und dann eine Einzelabnahme machen lassen.
      Ob das den Aufwand und die Mehrkosten wert ist muss man dann wohl selbst entscheiden.
      Als Jaeger sage ich dir das is teuer, ausser der Buema is dein Kumpel.

      Die Buemas haben alle um die Jahrtausendwende herum, einiges Abschreiben muessen, weil die Nachfrage nach frueher teuren Waffen eingebrochen ist.
      Eine handverzierte Kipplaufwaffen war mal 30k € wert - Heute nur noch 3k € , weil die keiner mehr haben will und es zuviele am *.de Markt gibt.
      Die schroepfen einen schlimmer wie Autohaeuser, ohne Vitamin B zumindest hier um/in Hamburg rum.
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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    • ...sehr-sehr schwer zu glauben...
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • N3XuS schrieb:

      OK gut zu wissen, ich bin da ja auch nicht so tief im Thema.

      Also müsste man den "Umweg" über einen
      Waffenhändler oder Büchsenmacher mit entsprechender Lizenz gehen den Markierer Importieren lassen und dann eine Einzelabnahme machen lassen.
      Ob das den Aufwand und die Mehrkosten wert ist muss man dann wohl selbst entscheiden.
      Kommt dann tatsächlich auf die Kosten des BüMa an, aber wahrscheinlich nicht, da die einzigen beiden Händler in DE WSS und RAM sind für RAP4...
      Aktuell wäre der Preisunterschied knapp 400 Euro trotz Gebühren und Steuern beim Zoll...Da dachte ich dass bisschen Recherche könnte sich lohnen x)
    • um welche Frage geht es dir denn?

      Ob du einen RE-IMPORT problemlos über die Bühne bekommen kannst? NEIN! außer du hast ne WHL...

      Was ist der Zweck dahinter?
      ...spätestens mit Einfuhr und Steuer bist du Minimum genauso teuer ,als wenn du hier die knifte kaufst...und da ist noch kein HickHack mit drin, den eventuell unwissende Beamte machen könnten...
    • Schabe schrieb:

      um welche Frage geht es dir denn?

      Ob du einen RE-IMPORT problemlos über die Bühne bekommen kannst? NEIN! außer du hast ne WHL...

      Was ist der Zweck dahinter?
      ...spätestens mit Einfuhr und Steuer bist du Minimum genauso teuer ,als wenn du hier die knifte kaufst...und da ist noch kein HickHack mit drin, den eventuell unwissende Beamte machen könnten...
      Er hat sich direkt an BKA/Zoll... gewandt und erwartet von dort noch eine Antwort - das mit der WHL hatte ich bereitz vermitteln koennen - bzw bin davon ausgegangen (siehe Post 271) :saint:
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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