Angepinnt Sammelfred für sämtliche F-Diskussionen

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    • Ist aber glaub ich egal.
      Kenn mich mit Conversionkits nicht aus. Der Body deines Markierers kann ohne Probleme optisch verändert werden, nur relevante Bauteile dürfen nicht geändert werden. Wie Lauf, Bolzen usw.
      Wenn das Conversionkit nur die Optik, also Handguard, Stock usw. ändert wäre es auch ganz ohne F-Stempel zulässig. Es müssen nur die Originalstempel auf dem eigtl. Markierer noch vorhanden und bei Nachfrage vorzeigbar sein.

      PS Alle Angaben ohne Gewähr
    • Listenhund schrieb:

      bei den Umbauten der Tacamo Kits könnte man vielleicht noch erwähnen, dass die rechtliche Situation in Deutschland nicht so ganz einfach ist.. ;) ..meine Kaufentscheidung würde das schon beeinflussen...
      Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
      Planet Spexit

      => Speck Ops Blog
    • @Kralle

      Also hab mich Mal eingelesen:

      § 21 WaffVwV

      "Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z.B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen."

      Umrüstkit führt also zum erlöschen der Zulassung, da die Waffe bearbeitet wird.
    • die Scheiße mit den Kits ärgert mich auch ibelst...ne Phenom is und bleibt'ne Phenom, egal ob man da'ne olle Colaflasche, oder Bierdose drumbaut!

      Schade, das Tippmann da net umgedacht hat, wenn sie so einen modularen Marker anbieten, und das "F" woanders draufdrucken (bzw. Importeure und Beschußamt)
      So bewegste dich immer in'ner Grauzone... :warn:
      wenn der Schnee schmilzt, sieht man, wo die Kacke liegt...
    • Grauzone ist es nicht wirklich. Es ist verboten bzw. geht mit Verlust der Zulassung einher, da du die Waffe bearbeitest.
      Es erfolgt halt keine gezielte Fahndung nach Leuten, die ihre Paintballmarkierer anpassen und selbst in einer Kontrolle haben die wenig Lust dein Teil einzuziehen, solange du nicht offensichtlich Bockmist gebaut hast alla Laserpointer angeklebt oder so nen Mist... Oder du unkooperativ und unfreundlich bist. Macht viel zu viel Arbeit. Aber ne Grauzone ist es deswegen nicht.
    • hmmm...das Patronenlager hab ich bei meiner noch nicht gefunden...bei mir war da nur so´n komischer Hopper...Paint gilt im rechtlichen Sinne nicht als Munition wie bei "scharfen" Waffen. Keine Ahnung inwieweit das auf deinen Paragraphen anwendbar ist, bin leider kein Jurist :D @Lukerhunter

      Für mich ist es nach wie vor eine "Grauzone" weil es keine eindeutige Definitionen bzw. Regelungen für Paintballwaffen gibt. Dies muss man sich alles indirekt aus dem Waffengesetz ableiten.
      Solange keiner den Rechtsweg völlig ausschöpft wird´s wohl auch in Zukunft keiner so genau sagen können.
    • Paintballmarkierer sind nunmal freie Waffen, deswegen F Stempel und Import von Markieren aus dem Ausland nur von zugelassenen Waffenhändlern. Frei bedeute nur dass du keine Waffenbesitzkarte benötigst, ansonsten gelten sie wie jede andere Waffe auch.

      Klar hast du kein Patronenlager in dem Sinne, aber als Vergleich könntest du theoretisch aus deiner .68 eine .50 machen. Deswegen auch der Stempel mit den Kaliber. Aber das darf eben nur ein zugelassener Büchsenmacher mit anschließender Einzelabnahme.

      Es muss im Gesetz nicht explizit Paintballmarkierer stehen, damit das Gesetz greift. Solange es kein Spezialnorm gibt, greift die allgemeine Vorschrift und das Normen abgeleitet oder iVm anderen Normen angewendet werden ist usus und bedeutet nicht, dass du in einer Grauzone bist.

      Das ist auch "nur" das WaffGVwV. Sprich die Norm die dazu dient, dass WaffG richtig auszulegen. Also eine Norm der sich auch Polizisten bedienen, um zu klären wann eine Waffe wahrscheinlich "bearbeitet" wurde und daher zur Prüfung eingezogen wird. Deswegen sind da auch Beispiele aufgeführt wie mit dem Anbringen einer Haltung für ein Zielfernrohr. Das ist nicht abschließend zu betrachten.

      Jeder soll machen was er will, ich hab auch immer gehört nur waffenrelevante Teile dürfen nicht verändert werden, aber jetzt wo ich es Mal selbst gelesen habe, würde ich das ganz und gar nicht befürworten. Ich kann nur sagen was ich denke
    • McFat schrieb:

      die Scheiße mit den Kits ärgert mich auch ibelst...ne Phenom is und bleibt'ne Phenom, egal ob man da'ne olle Colaflasche, oder Bierdose drumbaut!

      Schade, das Tippmann da net umgedacht hat, wenn sie so einen modularen Marker anbieten, und das "F" woanders draufdrucken (bzw. Importeure und Beschußamt)
      So bewegste dich immer in'ner Grauzone... :warn:
      @Lukerhunter , @McFat

      euch ist hoffentlich schon bewusst,das ihr gerade nicht um OPTIKTUNING rumredet...sondern eben UM EINE VERÄNDERUNG DER MECHANIK.. die Tacamo kits,um das es hier offensichtlich ging verändern die BALLZUFUHR....Hopper fällt dadurch weg....und Magazin kommt...


      Falls das als Veränderung noch nicht reicht,könnt ihr ja mal probieren auf die gleiche Art und Weise Nahrung aufzunehmen....und dann nochmal sagen,ob es eine Veränderung ist oder nicht
    • Ein anderer Lauf (Lauf = schussrelevant) ist eine unzulässige Veränderung am Markierer.
      Hat auch nichts mit der länge o.ä. zu tun!
      Ähnlich sieht es da mit den Anbaukits aus.
      Es gibt ein Zulasungs/Vorführobjekt, welches dem Beschussamt zur zulassung vorgelegt wird!
      Mit eben DIESEN SCHUSSRELEVANTEN TEILEN ist der Markierer zugelassen.
      Alles andere ist unzulässig.
      @KingCJ91 | Willow

      Bei manchen Frauen frage ich mich:
      Ist das Schminke oder haben die beim Paintball verloren?!
    • Lukerhunter schrieb:

      @Schabe

      Nein ist mir nicht klar, hab auch am Anfang gesagt, dass ich diesbezüglich keine Erfahrung hab. Aber in einem Thema wo es um sämtliche F Diskussion geht, ist mein Beitrag ja nicht falsch :rolleyes:
      hat auch keiner gesagt Prinzessin