Wie ist es eigentlich wenn die Polizei mich bittet das verschlossenen Behältnis auf öffentlichen grund zu öffen, darf ich doch nur zu Hause und auf zugelassenen Plätzen.
Das darf ich doch gar nicht. Das muss dan der Polizist machen? Sonst mache ich mich doch nach Waffenrrcht schuldig, oder?
Das darf ich doch gar nicht. Das muss dan der Polizist machen? Sonst mache ich mich doch nach Waffenrrcht schuldig, oder?