Angepinnt Sammelfred für sämtliche F-Diskussionen

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    • Wie ist es eigentlich wenn die Polizei mich bittet das verschlossenen Behältnis auf öffentlichen grund zu öffen, darf ich doch nur zu Hause und auf zugelassenen Plätzen.
      Das darf ich doch gar nicht. Das muss dan der Polizist machen? Sonst mache ich mich doch nach Waffenrrcht schuldig, oder?
    • grundsätzlich sind den Anweisungen Folge zu leisten...und wenn der Schutzmann das sagt,dann mach ich das...wenn er sagt ich soll zusammenbauen,weise ich ihn freundlich drauf hin,das ICH mal gelernt habe,das ICH das nicht darf in der Öffentlichkeit
    • Ahh der vorauseilende Gehorsam des deutschen Michel. Der Polizist muss einen konkreten Verdacht äußern und begründen können um zum öffnen des Kofferraums und darin befindlicher Behältnisse aufzufordern. Verständlicher: ohne gültigen Durchsuchungsbeschluss darf der Polizist in einer Verkehrskontrolle keinen Blick ins Handschuhfach, Kofferraum, darin befindliches Gepäck etc. werfen. Die Befugnisse sind ganz klar definiert.

      Der Wunsch das Warndreieck und Verbandkasten zu sehen, ermöglicht den Polizisten einen Blick in den Kofferraum, den sie so ohne weiteres nicht zu sehen bekommen. Deswegen habe ich meinen Kombipack WD+VK+WW griffbereit unterm Fahrersitz liegen.

      Anweisungen die gegen geltendes Recht verstoßen oder verstoßen können sind nicht folge zu leisten. Ein Zusammenbau von Waffen im Allgemeinen, quasi auf offener Straße, ist zu verweigern.
      Hier macht sich der Polizist der Begünstigung einer Straftat im Sinne des WaffG. strafbar.

      Ist mir noch von der Sachkunde hängen geblieben.


      Die Quintessenz in der Situation: der Ton macht die Musik!
      • :cry: „Homefucking is killing Prostitution!“ :cry:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von El_Schradinio ()

    • was anderes hab ich oben nicht beschrieben...deswegen das Wort GRUNDSÄTZLICH....das Wort sollte aus dem Deutschunterricht hängen geblieben sein :rolleye:

      Wie oft warst du in den letzten 5 Jahren nochmal unterwegs mit Markierern im Auto?


      ....ach ja...stimmt ja :stumm:
    • Schabe schrieb:

      grundsätzlich sind den Anweisungen Folge zu leisten...und wenn der Schutzmann das sagt,dann mach ich das...
      Oh wenn ich das zitieren darf. Dein Grundsätzlich wird im zweiten Absatz selbstredend aufgehoben. Upsi.

      Ersetze Markierer aktuell durch Mosberg, CZ und S&W. Seit 2001 wissentlich keine Verkehrskontrolle mehr durchlaufen - bis 2009 mit Markierer und richtigen Gerät unterwegs. Entweder liegt’s daran dass ich unverschämt sexy bin oder das ich mich unauffällig im Straßenverkehr bewege wenn ich was dabei hatte/ habe.
      1997 habe ich mal DM 20,- für angeschaltete Nebler zahlen müssen.
      • :cry: „Homefucking is killing Prostitution!“ :cry:
    • Ist dem deutschen Beamten erstmal egal,ob du mit ner scharfen angehalten wirst,oder mit nem Gerät,was äußerlich nach Kriegswaffe aussieht....Glückspilz...
      Gerade in Bayern,Brandenburg und Berlin sollte man die ach so böse Schleierfahndung im Hinterkopf haben....und dann möchte ich denjenigen sehen, der dem Polizisten seinen Job erklärt... :popcorn:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schabe ()

    • Irgendwie malt ihr euch den absoluten Worst Case aus. Zum Thema Schleierfahndung, bissi verrufen als „Racial Profiling“ dient es zur Identitätsfeststellung überwiegend nicht kaukasisch aussehenden Personen.
      @Schabe, die von dir aufgeführten Bundesländer grenzen an die deutsche Ostgrenze (CZ, PL) bzw. Berlin, was als Transitroute Richtung Polen dient. Nachweislich ist bei der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle kaum bis selten Bürger wie Du und ich kontrolliert worden. Irgendwann in den frühen 2000ern hat das bayr. VfGH die Rechte der Schleierfahndung erheblich eingeschränkt.
      Zumal diese Art der Identitätsfeststellung konträr zum geltenden EU Recht steht.

      Und ja, man darf dem Beamten auf der normativen Plattform verbleibend, erklären was man nicht bereit ist zu tun.
      Ein Schritt weiter, dieser passiver Widerstand ggü der Polizei ist durch das BGB gedeckt - aber das führt jetzt ad absurdum.

      Was selbstverständlich die Aufmerksamkeit der Rennleitung auf sich zieht: auffällige Fahrweise im Sinne von überkorrekt bis zum Verstoß gg. die StVO und extrem auffällig getunte Autos.


      *Exkurs: wenn man bei einer möglichen VK noch schreiende Kinder dabei hat, wirkt das beschleunigend. D.h. maximal Halterabfrage und „Gute Fahrt“ gewünscht. :D
      • :cry: „Homefucking is killing Prostitution!“ :cry:
    • Na wenn du das sagst...
      Ich sage nur,wenn er in den Kofferraum gucken will, wegen VK und WD, dann wird er das...wie oben beschrieben fällt ein zusammensetzen definitiv aus...
      Und hier sind schreiende Kinder im Auto das geringste Übel,was einen Polizisten erwartet...das tangiert nicht mal peripher,wenn er es dir bündig besorgen will... :2cent: und das "beschnittene Recht" was du oben beschreibst (super Eintrag auf Wikipedia übrigens), ist relativiert worden und spätestens seit den neueren Polizeigesetzen in einigen Bundesländern nicht so fern wie du glauben magst...
      Ich Brauch mir keinen worst case zusammenstellen...aber Wikipedia und gefährliches Halbwissen Neulingen gegenüber ist immer so eine Sache...und sorgt für "Aber im Forum hab ich gelesen..." und "das darfst du gar nicht ohne richterlichen Beschluss" Gelaber bei einer evtl. Kontrolle....mindestens zwei Beamte auf einem Bock...was glaubst du zählt da?man muss sich nur einig sein unter Kollegen und schon wird die Karre zerpflückt...vielleicht nicht unbedingt in Weltstädten wie Nußloch oder ähnlichen..

      Aber wenigstens konnte ich @El_Schradinio mal was fachliches entlocken...#AntiLogorrhö :2thumb:

      Geiler Thread übrigens...genau für sowas
    • Grave schrieb:

      Allmählich wird es hier metaphysisch ^^

      El_Schradinio schrieb:

      ...das führt jetzt ad absurdum.

      Schabe schrieb:

      Geiler Thread übrigens...genau für sowas
      Tadaaaaaaaa :f-zeichen:
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      ...

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      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

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    • Den Anweisungen eines Polizisten ist immer Folge zu leisten. Selbst wenn er erst mal im Unrecht ist. Das kannst du dann brav hinterher vor Gericht ausfechten ob du im Recht warst oder nicht.
      Gibt genügend Fälle aus der Praxis. Passt zwar nicht zum Thema zeigt aber a bissal so manche Alltags-Absurdität Oben ohne: Warum Gleichberechtigung in Deutschland bei deinem nackten Oberkörper aufhört - VICE

      Wer nicht den ganzen Artikel lesen möchte hier die wesentliche Auszug:

      "...Denn obwohl es ziemlich nach DDR klingt, muss man in Deutschland einer polizeilichen Anordnung Folge leisten – auch wenn man subjektiv das Gefühl hat, dass der Beamte nicht im Recht ist. Im Rechtsjargon heißt das, dass der Beamte sein Ermessen auf Basis des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ausübt. Oder noch schöner, in den Worten von Rechtsanwalt Hoenig: "Dann ist das eine behördliche Weisung oder auch ein Verwaltungsakt." Der Aufforderung eines Polizisten darf man sich nur widersetzen, wenn die Weisung völlig willkürlich ist. Nur: Bis etwas aus rechtlicher Sicht willkürlich ist, so Hoenig, müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt sein...."
    • Dem möchte ich bescheiden widersprechen!
      Ich muss einer Anweisung nicht folge leisten wenn diese eine unrechtmäßige Diensthandlung beinhaltet. (Zusammensetzen eines Markiereres)
      Diese Weigerung wäre auch kein Widerstand.

      Hier sind alle Rechte u. Pflichten in einer VK geregelt: Paragraph 36 Abs. 5 Satz 4 StVO.
      Ebenso die Befugnisse der Polizei.
      • :cry: „Homefucking is killing Prostitution!“ :cry:
    • El_Schradinio schrieb:

      Ich muss einer Anweisung nicht folge leisten wenn diese eine unrechtmäßige Diensthandlung beinhaltet. (Zusammensetzen eines Markiereres)
      Ist genau das was der Anwalt gesagt hat:


      Listenhund schrieb:

      Der Aufforderung eines Polizisten darf man sich nur widersetzen, wenn die Weisung völlig willkürlich ist. Nur: Bis etwas aus rechtlicher Sicht willkürlich ist, so Hoenig, müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt sein...."
      Und ne Kanone auf offener Straße zusammenbauen ist in meinen Augen sehr willkürlich.

      Weil letztlich krieg ich die Strafe vom Richter und nicht vom Polizisten. Und der Richter wirs besser finden wenn ich ne Kanone eben nicht im öffentlichen Raum zusammenbaue.
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    • naja, da verlasse ich mich lieber auf die Interpretation des Rechtsanwalts Hoenig. Ich kann nämlich aus dem zitierten Paragraphen nicht viel ableiten, da hab ich zu wenig Ahnung.

      @Liberaptor wahrscheinlich wird einen der Richter deshalb nicht gleich verurteilen. Umgekehrt wahrscheinlich genauso wenig, da es ja offensichtlich wirklich nicht viel Sinn mach ,den Markier auf der Straße zusammenzubauen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Listenhund ()

    • Wozu sollte jemand einen Markierer zusammen bauen lassen? Die werden kaum einen Chroni in ihren Mehrzweckgürteln haben.

      Ich habe den Eindruck, ihr mal euch die schlimmsten Szenarien überhaupt aus. In mindestens 97% aller Fälle erwarte ich keine Komplikationen. (Es sei denn, bei der Personalüberprüfung kommen schon einschlägige Meldungen über euch an die Polizisten vor Ort. Und selbst dann, was hätte das mit dem Hobby zu tun.)

      Ein guter erster Eindruck mit verschlossenen Behältnissen und der Drops ist gelutscht.
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    • Liberaptor schrieb:

      Grave schrieb:

      Allmählich wird es hier metaphysisch ^^

      El_Schradinio schrieb:

      ...das führt jetzt ad absurdum.

      Schabe schrieb:

      Geiler Thread übrigens...genau für sowas
      Tadaaaaaaaa :f-zeichen:
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