opcorn...
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Habakuk schrieb:
ICH HABE MIR POPCORN IMPORTIERT
Einfuhr der Rohware als Maiskorn ist ja noch okay,
aber fertiges Popcorn zu importieren ist ja an Dreistigkeit kaum zu überbieten
@Habakuk lives a life on the edge, typisch SpeckOps wieder
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Schabe schrieb:
opcorn...
Ach ja und:
Schabe schrieb:
Raketenwissenschaftler hier im Forum...
indexgfhghfg.jpgMeine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
Planet Spexit
=> Speck Ops BlogDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Liberaptor ()
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die inkarnation der Unschuld:
"Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!"
[Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png] -
RUHE! -
TeinZ schrieb:
Dafür muss nur ein bestimmtes Zeichen auf dem Markierer sein, keine Ahnung ob ihr davon schon mal gehört habt. Sieht in etwa so aus :
Dazu muss der Markierer unter den Bösen 214 FPS bzw um genau zu sein unter 7.5 Joule Mündungsenergie sein. Außerdem muss besagtes Gerät bei der "PTB" hinterlegt sein.
Dies, sind die Sachen die im Gesetztestext stehen und damit gültig sind. Wer gerne mit mir darüber einen Diskurs eröffnen möchte: "Change my Mind"
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In dubio pro reo... möglich das aus dem gelungenen Import des Markierers eine Konstante des Machbaren abgeleitet wurde. Da würde, ungeachtet rechtlicher Rahmen, bei mir auch ein euphorisches Gefühl aufkeimen.
- „Homefucking is killing Prostitution!“
- „Homefucking is killing Prostitution!“
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Soo, noch'ne ganze Stunde...und dann
oder wird der FlamePN-Verlauf dann auch hier gedropt - für weitere Likes und/oder Dislikes?wenn der Schnee schmilzt, sieht man, wo die Kacke liegt... -
Ich hoffe doch
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Es gibt auch Leute die sich selber Ausweise ausstellen, ein aufgedrucktes F von jemanden der die Puste nicht zugelassen hat ist übrigens genau so viel wert.
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Habakuk schrieb:
ICH HABE MIR POPCORN IMPORTIERT
Und nicht grauGeht nicht Gibts nicht! -
cewa schrieb:
TeinZ schrieb:
Dafür muss nur ein bestimmtes Zeichen auf dem Markierer sein, keine Ahnung ob ihr davon schon mal gehört habt. Sieht in etwa so aus :
Dazu muss der Markierer unter den Bösen 214 FPS bzw um genau zu sein unter 7.5 Joule Mündungsenergie sein. Außerdem muss besagtes Gerät bei der "PTB" hinterlegt sein.
Dies, sind die Sachen die im Gesetztestext stehen und damit gültig sind. Wer gerne mit mir darüber einen Diskurs eröffnen möchte: "Change my Mind"
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Wo auf Facebook treibt ihr euch so rum?
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Unglaublich diese Story. Spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle hat sich das dann erledigt. Dann wird er sein gespartes Geld ungewollt anders investieren müssen...
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Warum möchte ich bloß die Diskussion mit den Beamten auf Video haben?
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Naja, wenn die Rennleitung so drauf sind wie die vom Zoll...
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Quatsch, die haben maximal Sachkenntnis.
Wenn die nen F finden, sind die zufrieden, wenn die sich unsicher sind, wird die Knarre eingesackt und von jemandem überprüft, der sich besser auskennt.
Legal ist es trotzdem nicht, wenn man nicht erwischt wird, weil der Prüfer das alles nicht so ernst nimmt oder es nicht besser weiß. -
sgt-terror schrieb:
Quatsch, die haben maximal Sachkenntnis.
Wenn die nen F finden, sind die zufrieden, wenn die sich unsicher sind, wird die Knarre eingesackt und von jemandem überprüft, der sich besser auskennt.
Legal ist es trotzdem nicht, wenn man nicht erwischt wird, weil der Prüfer das alles nicht so ernst nimmt oder es nicht besser weiß.
Ich war solange Atheist bis ich merkte, dass ich einer der Götter bin. -
Masser schrieb:
Das sagt dir im Zweifelsfall dann der Richter...
Ne, Spass beiseite. Auf Grund der doch teilweise recht "schwammigen" Gesetzestexte werde ich als Leihe keine genauen Angaben machen können.
Das Wichtigste, hab nen Schloss am Kofer, dadurch ist der Markierer vor direktem Zugriff geschützt.
Natürlich die HP Flasche nicht am Markierer drann lassen
In dem Koffer nur die Original Teile drinne haben.
Lauf ruhig abgeschraubt (nach dem Spiel wird der ja sowieso einmal abgemacht und kurz mit dem Laufschaf durchgegangen ).
Damit solltest du dann eigentlich keine Probleme bekommen. Im Zweifelsfall immer nett und höflich zu den Kontrolleuren sein.
Morganisation schrieb:
Ja, das Schreiben vom BKA sagt halt auch eigentlich nichts, bzw. Nicht viel. Mir geht nur das ganze gerödel auf den piss. Da würde ich gerne Flasche (getrennt vom markierer), Lauf (auch abgeschraubt), markierer, und magazine ordentlich verstauen und meinem inneren Autisten gerne die Hand reichen.
In der Reisetasche fliegt schon genug durcheinander. Ich will ja auch kein Larry sein
biba schrieb:
Behandel das Ding einfach wie eine scharfe Waffe.
NICHT zugriffsbereit, nicht einsatzbereit, räumlich getrennt von der Munition und in keinen Waffenverbotszonen transportieren (Schland...)
Nicht zugriffsbereit -> Schloss am Koffer
Nicht einsatzbereit -> Flasche nicht dran, Lauf abgeschraubt
Räumlich getrennt von Munition -> keine Mumpeln im Koffer (Magazin =/= Munition, Magazine können also in den Koffer, aber keine Farbe)
Keine Waffenverbotszone -> erklärt sich von selbst
Dann bist du auf der sicheren Seite.
sgt-terror schrieb:
Schwammig ist da gar nix, hier mal fachlich und verständlich erklärt:
Transport von Waffen - Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:
Masser schrieb:
sgt-terror schrieb:
Schwammig ist da gar nix, hier mal fachlich und verständlich erklärt:
Transport von Waffen - Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:
Und davon abgesehen, mal aus dem von dir verlinkten Artikel zitiert:
Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann.
Also ich bin ja manchmal (manchmal auch öfters) bissel schwer von Begriff, aber als genau würde ich das nicht bezeichnen.
Denn wer bestimmt was "wenige schnelle Handgriffe" sind?
Im Zweifelsfall der nette Streifenbeamte, der dich Kontrolliert. Und selbst wenn er es falsch auslegt und du später Recht bekommst, den Ärger hast du trotzdem an der Backe...
Strykaar schrieb:
Wie fast alle Gesetze ist das natürlich schwammig, aber das muss halt so sein. Wenn alle Gesetzte bis ins letzte Detail ausformuliert wären, dann hätten unsere Gesetztesbücher 100.000 Seiten jeweils wahrscheinlich.
Anwälte mit Infoseiten vertreten grundsätzlich nur „Rechtsmeinungen“. Die machen ja die Details nicht, sondern bringen Beispiele.
Am besten orientiert man sich an Urteilen als Referenz. Wenn es keine gibt, ist das ein Indiz das die Regelungen doch nicht so schwamming zu sein scheinen wie erst vermutet und das die allgemeine Rechtsmeinung (etwa das was man auf Anhieb rauslesen kann) auch hinkommt.
Listenhund schrieb:
Masser schrieb:
Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann.
Also ich bin ja manchmal (manchmal auch öfters) bissel schwer von Begriff, aber als genau würde ich das nicht bezeichnen.
Denn wer bestimmt was "wenige schnelle Handgriffe" sind?
Im Zweifelsfall der nette Streifenbeamte, der dich Kontrolliert. Und selbst wenn er es falsch auslegt und du später Recht bekommst, den Ärger hast du trotzdem an der Backe...
Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
Planet Spexit
=> Speck Ops Blog -
Magazin rein, Verschluss spannen, entsichern: wenige schnelle Handgriffe.
Flasche dran, Lauf drauf, Mag rein/Hopper füllen: wenige, nicht schnelle Handgriffe
In der Praxis wird der Kontrolleur aber zufrieden sein, wenn Du die Knarre ohne Pulle und Murmeln in nem verschlossenen Behälter transportiertst. Ob Koffer oder Tasche ist da auch egal, Schloss dran und fertig.
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