Angepinnt Sammelfred für sämtliche F-Diskussionen

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    • Man vergebe mir den Doppelpost, aber Update wegen der XDC Shroud für die MilSig M5 Magnus.

      Nach Aussage von Paintballsports.de ist das F imd Fünfeck weg. Über Händler müsste sonst eine Einzelprüfung stattfinden, einen Preis dafür hab ich nicht, nur das es den Wert des Markers weit übersteigen würde. Damit hat sich das Thema wohl XDC in DE für die Magnus erledigt. Schade.

      Andere Shroud ja, Original Mlock-XDC-Upper nein.
    • also wie ich sagte...Veränderung der Funktionsweise...bestimmt schreiben sie jetzt ins Angebot mit rein, das der Einbau/Umbau in Dland nicht erlaubt sei...
      Interessant wäre die Antwort vom SDNGWD...

      einzelabnahme ist pauschalisierend übrigens NICHT wertübersteigend...



      -Schabe,34,spielt illegalen M5 XDC Markierer
    • Grade im Gesichtsbuch gefunden:

      Ich wills mal fachlich korrekt erklären.
      Lange Geschichte kurz:
      per Norm ist ein Paintball maximal 3,5g schwer, in Abhängigkeit von der Energie macht das exakt 214FPS.


      In Lang:
      7,5J sind Gesetz. Punkt.


      Die
      Hersteller/Importeure dürfen da nicht drüber. In der Theorie ist hier
      das Geschossgewicht egal mit dem gemessen wird, da die Energie vom
      Geschossgewicht UND Geschwindigkeit abhängt.


      In der
      Praxis werden die Markierer seitens Hersteller nicht auf exakt 7,5J
      eingestellt sondern leicht drunter, um Puffer/Toleranz zu haben.


      Woher kommen aber die 214FPS ?
      Die Antwort ist die ASTM, eine Organisation die Standards niederschreibt und fest hält.


      Schauen wir mal rein was die zu Paintball sagen.


      https://www.cyclone.fi/.../astm-standard-proposition-for.../


      Aha
      .. die sagen ein Paintball wiegt 3,5Gramm Maximalgewicht. Und das sind?
      Taaaaddaaaaaa 214 FPS bei einer Mündungsenergie von 7,5J
      Wenn
      also 3,5g das schwerste Geschoss sind, und die Energie abhängig von der
      Geschwindigkeit, dann ist alles was leichter ist, bei derselben
      Geschwindigkeit also schwächer.


      Diesen Wert haben
      sich die Paintballfelder als "stille" Norm abgeschaut, um ihrerseits auf
      der sicheren Seite zu sein mit verschiedenen Markierern und
      verschiedener Paint, da nach Norm kein Geschoss schwerer als 3,5g ist
      und das bei 214FPS 7,5J ergibt.


      Ganz einfach ...
      Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
      Planet Spexit

      => Speck Ops Blog
    • Olwer89 schrieb:


      "Selbst die Lampenhalterung ist illigal. Die dafrst du gar nicht besitzen"



      Muss ich natürlich nicht sagen, Bild wurde ja in deiner polnischen Scheune gemacht.

      Jonny3069 schrieb:

      also meines wissens ist die lampenhalterung nicht illegal (man könnte sie ja auch für nen visier nehmen), genauso wenig wie eine lampe illegal ist...illegal wird erst die kombi aus beiden...im gesetz müsste es im kontext so stehen, dass eine lampe mit vorrichtung zur befestigung an waffen illegal ist
    • Nicht wenn die Befestigung zum Beispiel für Railsysteme gedacht ist.

      Abschnitt 1 §2 und in Abschnitt 6 Anlage 2 um die Stelle 1.2.4.1 ausm Waffengesetz.

      Dort steht, dass der Umgang mit Vorrichtungen zur Beleuchtung eines Ziels grundsätzlich verboten ist, wenn diese Vorrichtungen für Schusswaffen bestimmt sind.

      Wenn die Halterung natürlich auf einem Helm getragen werden kann, muss es im Einzelfall ein Richter entscheiden.
      Whatever happened to Sex, Drugs and Rock and Roll.....now we just have Aids, Crack and Techno.....
    • Mephisto1313 schrieb:

      Jede Vorrichtung die das Ziel iluminiert und an einer Waffe angebracht ist, ist ein Verstoß gegen das WaffG.!

      Ob ne Helmlampe nun ein ein Verstoß ist wenn man gleichzeitig eine Waffe trägt weiß ich nicht.
      Sehe ich genauso. Das Prinzip der Helmlampe wäre das selbe (Muss wahrscheinlich der Richter entscheiden), aber wer den Behördenärger haben will nur zu...
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    • Interessanterweise ist eine Lampenhalterung widerum sofort legal, wenn ich verkünde, diese nur als Halterung für eine Action Cam oder ein optisches Zielfernrohr einzusetzen. Der Zweck regelt die Legalität.

      Helmlampen sind dagegen nicht direkt mit der Schusswaffe verbunden und somit kann man argumentieren, dass diese damit auch kein Teil einer Waffe sind. Insofern fallen diese damit auch nicht unter das Waffengesetz.

      Sehe ich das so richtig, oder seid Ihr anderer Meinung?
      "Die Lüge kann einmal um die ganze Welt laufen, bevor die Wahrheit sich die Stiefel anzieht."
    • dunkelzahn schrieb:

      Interessanterweise ist eine Lampenhalterung widerum sofort legal, wenn ich verkünde, diese nur als Halterung für eine Action Cam oder ein optisches Zielfernrohr einzusetzen. Der Zweck regelt die Legalität.
      Halterungen sind ja auch nie illegal gewesen :) sprich sie ist nicht wieder legal, sondern bleibt legal... Das was sie schon immer war
    • Ob legal oder nicht... Wenn ihr dem Polizisten, der euch kontrolliert, schon von Anfang an blöd kommt, weil ihr meint, ihr seid im Recht, dann startet der trotzdem ne Anzeige, wenn der ne Halterung am makierer finde, bzw alle nötigen Teile. Einfach nur aus Verdacht.

      Wenn man den Kram nicht explizit braucht für nen nachtgame oder so, wurde ich garnix davon in meinen Taschen mitführen.
    • Mephisto1313 schrieb:

      Jede Vorrichtung die das Ziel iluminiert und an einer Waffe angebracht ist, ist ein Verstoß gegen das WaffG.!

      Ob ne Helmlampe nun ein ein Verstoß ist wenn man gleichzeitig eine Waffe trägt weiß ich nicht
      Kleiner Exkurs, Helmlampe respektive Stirnlampe ist nicht verboten.
      In meinem waidmännischen Dunstkreis tragen viele vor/während/nach der Pirsch Stirnlampen.
      Klar, damit wird im Endeffekt kein Ziel ausgeleuchtet.
      • :cry: „Homefucking is killing Prostitution!“ :cry:
    • moin hier eine Frage für alle Rechtsexperten und schlauberger :

      Ein Kumpel hat sich ne milsig m17 gekauft.
      Als wir das Ding (im Ausland) auf 285 gechront haben, haben wir uns überlegt wie wir es anstellen können in DE nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen da 300 fps ja in DE nicht erlaubt sind .
      - muss man die fps stellschraube jedes mal wieder auf 214 fps zurück drehen?
      - oder reicht es den Lauf oder den bolzen zu entfernen?
      - die Plombe mussten wir logischerweise entfernen ,da wir aber nur im Ausland spielen dürfte das ja kein Problem sein.

      Oder hat da jemand ne bessere Idee wie man das bei der m17 mit wenig Aufwand hinbekommt?