Angepinnt Sammelfred für sämtliche F-Diskussionen

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    • Morgen zusammen :)

      Hab mir mal den kompletten Fred durchgelsen um mir mal n Bild zu verschaffen was hier in diesem Forum so alles zu dem Thema zusammen getragen wurde.

      Weil hier oft der Begriff "absurd" im Bezug auf unsere Rechtsnormen gefallen ist, hier mal ein weiteres kleines Beispiel:

      Eine nette junge Frau findet auf dem Dachboden ihres kürzlich verstorbenen Vaters einen alten, aber noch voll funktionstüchtigen Karabiner Modell Mauser 98.
      "Was soll ich denn damit? Den bring ich lieber mal zur Polizei und geb den dort ab, ich hab keine Verwendung für sowas" denkt sie sich.

      Auf der Wache angekommen, passiert was?
      Richtig, die nette sympathische Frau, die ja eigentlich nichts Böses im Sinn hat bekommt erst mal ein Strafverfahren "Führen einer Schusswaffe §52 WaffG"
      Sie hat die Waffe von ihrer Wohnung zur Wache gebracht und weder eine Waffenbesittkarte noch einen Waffenschein.

      Der gute Beamte erklärt der Frau aber auch gleich, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt wird.

      Aber auch wenn es noch so komisch ist, der Beamte muss diese Anzeige schreiben, sonst würde er sich selbst strafbar machen, wegen Strafvereitelung im Amt.

      Denn Herrin über das Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft, nicht der Polizist.
      Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit einstellen...also arbeitet der Polizist im Grund von Anfang an für den Papierkorb.
      Aber es ist nun mal wie es ist...absurd.

      Zum Thema Kofferraum öffnen und/oder öffnen des "Transportbehälters" möcht ich auch noch was sagen.
      Gehen wir mal davon aus der kontrollierte Paintballer war guten Willens und hat den Kofferraum geöffnet und dem Beamten gesagt, dass in dem verschlossenen Alukoffer ein Markierer ist.
      Der Beamtet bittet den Paintballer der Koffer zu öffnen.
      Hier habe ich jetzt immer gelesen, dass die Leute das verweigern, weil sie sich ja sonst strafbar machen, weil dass ja dann wieder unter "führen" fällt.
      Das ist nicht richtig, wenn der Paintballer den Koffer öffnet hat das Öffnen keine rechtliche Konsequenzen.

      Gegenbeispiel:
      Der Sportschütze fährt mit einer scharfen Schusswaffe, welche er in seiner WBK eingetragen hat zur Schießanlage.
      Auf dem Weg dorthin wird er kontrolliert. Da der Sportschütze nichts zu verbergen hat, da ja alles ordnungsgemäß eingetragen ist macht er bereitwillig Angaben.
      Jetzt möchte der Polizist dass der Koffer geöffnet wird, denn der Polizist will ja prüfen ob die Waffe im Koffer mit der, die in der WBK eingetragen ist übereinstimmt.

      Um diese Prüfung vornehmen zu können, muss eben der besagte Koffer geöffnet werden. Der Sportschütze macht sich in diesem Falle nicht strafbar, da die Öffnung auf Anordnung des Beamten zur Überprüfung der Rechtsvorschriften dient.

      Zurück zum Markierer, kein Polizist wird sagen "Bauen sie mal ds Teil zusammen, wir haben n Chroni dabei, wir wollen schauen ob da mehr als 7,5J anliegen"
      Wenn der Beamte wissen will was Sache ist, wird das Teil sichergestellt, ein Sicherstellungsverzeichnis ausgehändigt und der Markierer wird zur Überprüfung eingeschickt.
      Klar, ärgerlich weil Markierer erstmal weg.
      Wenn alles seine Ordnung hat, bekommt man das Teil wieder.

      Gegenbeispiel:
      Wenn die Polizei den Fahrer eines 50er-Rollers anhält, weil dieser offensichtlich modifiziert wurde (also der Roller :) ), sagen die Beamten ja auch nicht "Fahren sie mal los, wir wollen sehen, was das Teil in der Spitze fährt".
      Das Teil wird sichergestellt und gut ists.

      Und nun -euer frei!! :gun:
    • Aber nun mal ein Beispiel wie es auch laufen kann, wenn man(n) ehrlich ist :grinser:

      Ein Bekannter von mir ist Waffenhändler, er betreibt das Geschäft zusammen mit seiner Frau (beide schon etwas älteres Baujahr)
      Mach das mittlerweile nur noch nebenbei also für Bekannte und Freunde.

      Sie hat vor n paar Jahren ne Fuhre MPs aus Österreich abgeholt.
      Also für den zivilen gebrauch...sprich KEINE FA MP's

      Auf dem Rückweg ist sie in ne Kontrollstelle der Polizei gefahren.
      Diese wurde unmittelbar nach einem Raub eingerichtet.

      Hinweis: Hier darf die Polizei sehrwohl in den Kofferraum schauen, da Durchsuchung nach der StPO

      Jedenfalls haben die Polizisten die Frau kontrolliert und ihr gesagt, das in der Gegend gerade ein Raub stattgefunden hat, dass ihr Fahrzeug dem Fahrzeugtyp des Fluchtwagens entspricht und auch die Wagenfarbe stimmt und der Wagen nun durchsucht wird.

      Da die Frau ja nicht zum erstenmal Waffen im Kofferraum hatte und ja alles in Ordnung war mit den Papieren etc. hat sie in nem ganz ruhigen Ton gesagt "Klar, sie können gerne in den Kofferraum schauen, aber sags ihnen gleich, ich hab den Kofferraum voll mit MPs"

      Darauf meinte der Polizist" Gute Frau, verarschen kann ich mich auch selbst, da brauch ich sie nich für...sehen sie zu, dass sie weiterkommen" :D so gehts natürlich auch
    • sgt-terror schrieb:


      Allerdings ist das Wort "wesentliche Teile einer Waffe" nicht klar definiert, genauso wenig wie "verschlossenes Behältnis" im Abschnitt Transport.

      Hendrik schrieb:

      Die Quelle meiner zitierten Texte waren das WaffG selbst (Anlagen) sowie die Legaldefinition und Erklärungen aus der Kommentierung.
      Zitat aus dem Thread: Führen bzw. Transport von Markierern


      "Um herauszufinden was denn nun ein verschlossenes Behältnis ist,
      greifen wir zum "Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2. Auflage München 2011" das uns folgendes definiert:

      Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist."
    • Damit scheidet wohl ein Sarg als allumfassende Aufbewahrungsbox aus....schade. :denk:

      Ich hätte aber da mal ne andere Frage, eher aus Neugierde und weniger das es mich Betrifft. Wie verhält sich das mit den F-Stempel, der Händler gibt ja ein Muster zur Begutachtung beim Amt für den Test. In der Zeit trägt der Markierer ja noch kein F im Fünfeck, durch was wird der Händler nun dazu legitimiert einen Markierer ohne F ins Land zu bringen um ihn erst dann Testen zu lassen, gilt der Markierer in der Zeit nur "legal" solange er im Besitz des lizensierten Händler ist, oder muss der Händler schon im Vorfeld die Einfuhr spezifisch genehmigen lassen oder gilt der Markierer dann wie ein "normale" Scharfe Waffe (sozusagen "unfrei")?

      Zweite Frage: Angenommen man will jetzt einen Markiere in DE z.B. von "normal" auf Bullpup umbauen. Jetzt mal vom technischen gemurkse abgesehen.... theoretisch kann man ja wiederum den Markierer testen lassen und das Fünfeck zu bekommen, aber zwischenzeitlich ist ja der Markierer trotzdem "illegal", d.h. um z.B. eine derartige Modifaktion durchzuführen zu dürfen, muss man dann Büchsenmacher (Oder was auch immer) sein oder was braucht man dann um sowas legal machen zu können?

      Dritte Frage: Soweit ich es bisher Verstanden habe, ist ja die "Shroud", also bei den Magfed Markierern der Handschutz/Handgriff der den Lauf "ummantelt" kein wesentliches Bauteil. Für die Magnus M5 habe ich gesehen gibt es jedoch die XDC Shroud nur als Komplettstück (Upper Reciever).... damit ist ja fast schon der Halbe Markierer anders.... mal davon abgesehen das ich kein Plant hab wo das F Hingelasert/Gestempelt wird. Ist das eigentlich noch im Deutschen Rahmen die "Shroud" zu tauschen? Ähnliches frag ich mich bzgl. Austausch des Magwells bei der M5 oder M17.....
    • @DerGepard

      Nein tut er nicht...wieso sollte er...Schloß und/oder Klebeband und schon passt es

      Zu 1
      Das heißt glaub ich Waffenhandelslizenz

      Zu 2
      Du kannst nicht "abgesehen vom technischen gemurkse" schreiben und dich dann auf eben dieses beziehen...weil die Veränderung an eben diesem technischen gemurkse zum Erlöschen des F führt...somit kommen wir schon...

      Zu 3
      Anbauteile wie shrouds etc benötigen keine erneute Abnahmen...und bei dem XDC Upper liegst du falsch...es ist eine technische Änderung...Du hast gegenüber der normalen M5 nach dem Umbau einen charginghandle auf der linken Seite und einen größeren BoltPin der SMG verbaut...sonst passt es nicht...Ergo technische Veränderung...Resultat: entspricht nicht mehr dem hinterlegten/geprüften Technischen Muster...F weg

      Wenn du mir ein Austauschmagwell der an die m5 passt zeigst, wäre ich dir sehr dankbar...

      Bei den austauschbaren magwells der m17 das gleiche wie oben...entspricht nicht dem Muster...also F weg

      Allerdings sind (fast) alle M17 untereinander kompatibel...also kannst du magwells tauschen wie du lustig bist...es wird sehr wahrscheinlich eine Kombination vorliegen, die so getestet wurde
    • zur ersten Frage solltest du dich an nen Händler/Importeur wenden, der kann dir das wahrscheinlich genau sagen, aber ich denke das wird über die Waffenhandelslizens abgedeckt.

      zur zweitens - Legal wäre das Projekt einem BüMa zu geben und den das machen zu lassen. Dann gehst zum Amt und bekommt F und andere wichtige Stempel - gab hier schon nen Thread der das an nem Beispiel gezeigt habt.

      zu drittens - sollten sich die Spezis für das Moped hier melden.

      Edit: die Schabe war schneller
    • Schabe schrieb:

      ...hast anscheinend Grad Pause auf der maloche wa?
      Tjao..... letzte Woche in Arbeit erstickt, und heut Streikt die IT. Nett wenn ne Anwedung in einer Uploadroutine steckt und alles Blockt ...

      Übrigens: Mit "abgesehen vom technischen gemurkse" meinte ich jetzt wie man es technisch handhabt das man Griff und Abzug vor dem Magazin hat usw. ... dass das F dann weg ist war mir klar, mir ging es nur darum aus neugiere, ab wann so eine Bastellei während der Ausführung Legal wird bis man soweit ist das Ding zum Amt zu schicken.

      Schabe schrieb:

      @DerGepard
      Zu 1
      Das heißt glaub ich Waffenhandelslizenz

      Zu 2
      Du kannst nicht "abgesehen vom technischen gemurkse" schreiben und dich dann auf eben dieses beziehen...weil die Veränderung an eben diesem technischen gemurkse zum Erlöschen des F führt...somit kommen wir schon...

      Zu 3
      Anbauteile wie shrouds etc benötigen keine erneute Abnahmen...und bei dem XDC Upper liegst du falsch...es ist eine technische Änderung...Du hast gegenüber der normalen M5 nach dem Umbau einen charginghandle auf der linken Seite und einen größeren BoltPin der SMG verbaut...sonst passt es nicht...Ergo technische Veränderung...Resultat: entspricht nicht mehr dem hinterlegten/geprüften Technischen Muster...F weg

      Wenn du mir ein Austauschmagwell der an die m5 passt zeigst, wäre ich dir sehr dankbar...

      Bei den austauschbaren magwells der m17 das gleiche wie oben...entspricht nicht dem Muster...also F weg

      Allerdings sind (fast) alle M17 untereinander kompatibel...also kannst du magwells tauschen wie du lustig bist...es wird sehr wahrscheinlich eine Kombination vorliegen, die so getestet wurde
      Danke für die Infos...... ;D

      Hm.... das mit den XDC Upper ist natürlich blöd..... gerade weil das Komplettset M5 XDC nicht in DE erhältlich ist. Und ja.... scheint so als wäre M5 ungleich M17 was die Magwells angeht :D Noch was gelernt.
    • @DerGepard
      Das mit der maloche war nicht auf dich bezogen sondern die vorrangegangende Nachricht...aber um dich nicht unkommentiert zu lassen...bezogen auf die erste Hälfte von deinem geschriebenem:
      IMG-20190213-WA0018.jpg


      Zum zweiten Teil:

      Natürlich sind M5 und M17 nicht gleich...sagt ja schon die Abfolge lateinischer Zeichen... :rolleye:
      Schade....ich dachte du hättest wirklich was gefunden...
      Hast du denn einen XDC Upper?Wenn nicht, wird es schwer einen zu bekommen...
    • schon wieder?!?

      Immernoch..Morgen ist für mich erst Montag...

      Und weil ich am Samstag berufsbedingt einen von 2 Tagen PB ausfallen lassen musste, brauchte ich Ersatz....
    • Schabe schrieb:

      @DerGepard
      Das mit der maloche war nicht auf dich bezogen sondern die vorrangegangende Nachricht...aber um dich nicht unkommentiert zu lassen...bezogen auf die erste Hälfte von deinem geschriebenem:
      IMG-20190213-WA0018.jpg


      Zum zweiten Teil:

      Natürlich sind M5 und M17 nicht gleich...sagt ja schon die Abfolge lateinischer Zeichen... :rolleye:
      Schade....ich dachte du hättest wirklich was gefunden...
      Hast du denn einen XDC Upper?Wenn nicht, wird es schwer einen zu bekommen...
      Okok..... hab nicht aufgepasst.... RAM Shop hat die Upper Lagernd sowie auch Paintballsports.de

      Milsig M5 MLOCK XDC Upper Receiver / Body Kit bei Paintball Sports
      MILSIG XDC MLOK Upper Receiver, schwarz - ram-shop24.de

      In irgendeinen Video hatte ich die XDC gesehen....scheint ja auch ein M17 XDC zu geben.... oder "gab". Bissle schaut man ja schon rum was es so gibt :whistling:
    • ja die gibt es auch die m17 XDC...hast du gut erkannt...Ich denke mal das es sich bei m17 und bei m5 nicht um die gleichen markierer geht,hätten wir jetzt geklärt...

      Um deine Frage abschließend zu klären, könntest du ja die Shops mal anschreiben mit eben deiner Fragestellung aus "zu 3." Und meine Antwort hinterher....mal gucken was DSDNGWD darauf antwortet...sind ja importeur und Händler und und und...willste das mal in Angriff nehmen?
    • Schabe schrieb:

      ja die gibt es auch die m17 XDC...hast du gut erkannt...Ich denke mal das es sich bei m17 und bei m5 nicht um die gleichen markierer geht,hätten wir jetzt geklärt...

      Um deine Frage abschließend zu klären, könntest du ja die Shops mal anschreiben mit eben deiner Fragestellung aus "zu 3." Und meine Antwort hinterher....mal gucken was DSDNGWD darauf antwortet...sind ja importeur und Händler und und und...willste das mal in Angriff nehmen?
      Könnte ich machen.... interessant wäre es ja, letzlich wird das Upper immer wieder angeboten, nur die "richtige" XDC Version nicht.
    • der m5 XDC Upper ist auch ausreichend...ist das gleiche Innenleben und der Boltpin ist im Lieferumfang dabei...also warum eine neue produktionsstrecke öffnen....zu mal der Schwerpunkt sowieso auf M17 CQC A2 liegt....
    • Hallo Zusammen,

      Ich benötige einmal kurz euren Rat.
      Mir ist beim Reinigen von meiner TM7 aufgefallen das die Farbe vom F-Stempel abgegangen ist.
      Wenn ich seitlich mit einer Taschenlampe auf das Gehäuse Leuchte kann man die Stempel alle noch sehen.

      Nun meine Frage.
      Wisst ihr ob das so noch okay wäre oder muss der Stempel problemlos erkennbar sein?

      Schon Mal vielen Dank für die Hilfe.

      Flo