Angepinnt Sammelfred für sämtliche F-Diskussionen

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    • stuffz_bock schrieb:

      So mal die Emek schön verpackt damit 1 Griff und alles dabei. So sind 4 Setups möglich 2 kurze 2 lange :)

      Jonny3069 schrieb:

      tuning Lauf direkt mit im Koffer :respect:

      stuffz_bock schrieb:

      Ja warum auch nicht! Hab kein Bock auf tausend verschiedene Taschen und co. Koffer + 1 Kiste für Klamotten und 2 Kisten für Balls und FS fertig is der Lack. Zerlegt ihr alle eure Markierer nach dem Spiel und packt das alles einzeln ?

      Jonny3069 schrieb:

      nen tuning Lauf ist halt in Deutschland nicht zulässig und verstößt gegen das waffengesetz. Diesen im selbigen Koffer zu transportieren ist entsprechend schon mutig wenn es hart auf hart kommt :vertrag:

      stuffz_bock schrieb:

      Ok na dann muss ich das nochmal überdenken !

      Jonny3069 schrieb:

      trifft in übrigens auch fürs export kit zu. Im Koffer darf nur das Zeug drin sein, dass in Deutschland zulässig ist. Leider kacke das bei unseren markierer so nen mega aufriss gemacht wird aber wenn du nunmer sicher gehen willst, musst du wohl oder übel nen zweiten Koffer nehmen. Ich hab immer nen kleinen Koffer mit Lauf und bolt.

      Rabentier schrieb:

      @Jonny3069 auch EMF? Baust du den Regulator dann auch aus? Und nur aus Interesse, wo oder wie steht, dass das separat gelagert werden muss? Ich bin auch immer von "nicht verbaut" ausgegangen.

      RSP schrieb:

      Hab bei meinen beiden einfach die ASA Schrauben rausgedreht. ASA und damit auch die Exportfeder sind nicht verbaut, Läufe im Case mit den Hülsen, Markierer nicht schussfähig, fertig. Ansonsten würde der Spieltag mit einer Runde Lego beginnen.. (zugegeben, ich liebe Lego) :D
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      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
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    • ich bin der meinung das der transport im selben offer kein problem darstellt... besitz und transport ist ja erlaubt,nur verwendung nicht. dazu kommt das wenn die kanone ,wenn sie eingezogen wird, immer im vorgefundenen zustand geprüft wird!..
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • wenn ich ne railhalterung für lampen und selbige besitze ist das auch ok....packe ich sie beide getrennt in einem koffer, siehts schlecht aus, da davon ausgegangen wird das ich beide zusammen baue

      ähnlich ist das beim markierer auch. zudem werden alle teile die im koffer sind und für den betrieb nötig sind eingebaut. wäre ja sonst lachhaft, nach dem motto flasche ab und dann seht zu weil ihr nichts dran bauen dürft. genauso wird lauf, bolt und co ebenfalls entsprechend dem muster eingebaut. wenn dann nur tuninglauf und bolt im koffer sind...blöd
    • Wegen der Annahme?! Jetzt hör aber auf! Kannste ja gern selber so machen, ist halt auch deine Meinung! Gleichzeitig muss man dann auch davon ausgehen, dass jemand der mit dem Auto unterwegs ist, immer wegen Geschwindigkeitsübertretungen zu bestrafen ist, weil das Auto ja schneller fahren könnte?! Wohl kaum! Bisher wurde ich lediglich an Grenzübertritten kontrolliert, liegt vielleicht an meinem Aussehen! Zerlegt können die dir gar nix! Dürfen dann noch nichtmal zusammensetzen! Es ist der Ist-Zustand zu bewerten.
      Jetzt darf ich gern gesteinigt werden
    • du machst dich schon strafbar wenn du eine lampe besitzt die eine railhalterugn hat....es spielt dabei keine rolle ob du sie an der gun hast oder nicht. man geht davon aus, dass du sie genau zu diesem zwecke besitzt. weils nunmal auch auf der hand liegt.

      der "ist" zustand ist halt relativ. nehme ich eine schraube raus und die gun schießt nicht mehr.....schrauben die beamten beim beschussamt die schraube einfach rein nach dem motto "ist wohl beim transport heraus gefallen", da kannst du dir sicher sein ;) denn würde wirklich zu 100 prozent der Istzustand bewertet werden, könnten sie ja nicht einmal luft dran schrauben. den rechtsstreit möchte ich sehen den du dann anfängst und in letzter instanz sowieso verlierst

      "Durch den Einbau oder vielmehr durch das Vorhandensein eines verbotenen wesentlichenWaffenteiles wird die gesamte Schusswaffe zu einer verbotenen Schusswaffe der KategorieA."

      BKA - Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0

      Seite 70

      letztendlich hast du hier den endboss als gegner. wenn es so weit kommt das die cops deine gun mitnehmen weil du meinst du bist im recht und das am besten noch patzig vertrittst, siehst du deine gun nie wieder. unabhängig davon ob du vlt im recht bist. die gesetzeslage ist einfach nicht zu 100 przent eindeutig, im falle ziehst du aber eher den kürzeren. außer du hast geld und zeit um wegen 1k nen rechtsstreit mitn staat anzufangen.

      kann jeder so machen wie er will. ich gehe da lieber nummer sicher und mache mir 1min mehr arbeit bevor ich es drauf anlege den ficker zu ficken

      meine Meinung
    • Jonny3069 schrieb:

      du machst dich schon strafbar wenn du eine lampe besitzt die eine railhalterugn hat....es spielt dabei keine rolle ob du sie an der gun hast oder nicht. man geht davon aus, dass du sie genau zu diesem zwecke besitzt. weils nunmal auch auf der hand liegt.

      der "ist" zustand ist halt relativ. nehme ich eine schraube raus und die gun schießt nicht mehr.....schrauben die beamten beim beschussamt die schraube einfach rein nach dem motto "ist wohl beim transport heraus gefallen", da kannst du dir sicher sein ;) denn würde wirklich zu 100 prozent der Istzustand bewertet werden, könnten sie ja nicht einmal luft dran schrauben. den rechtsstreit möchte ich sehen den du dann anfängst und in letzter instanz sowieso verlierst

      "Durch den Einbau oder vielmehr durch das Vorhandensein eines verbotenen wesentlichenWaffenteiles wird die gesamte Schusswaffe zu einer verbotenen Schusswaffe der KategorieA."

      BKA - Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0

      Seite 70

      letztendlich hast du hier den endboss als gegner. wenn es so weit kommt das die cops deine gun mitnehmen weil du meinst du bist im recht und das am besten noch patzig vertrittst, siehst du deine gun nie wieder. unabhängig davon ob du vlt im recht bist. die gesetzeslage ist einfach nicht zu 100 przent eindeutig, im falle ziehst du aber eher den kürzeren. außer du hast geld und zeit um wegen 1k nen rechtsstreit mitn staat anzufangen.

      kann jeder so machen wie er will. ich gehe da lieber nummer sicher und mache mir 1min mehr arbeit bevor ich es drauf anlege den ficker zu ficken

      meine Meinung
      kurz gesagt ....nein... ruf selbst beim Ptb an und mach dich schlau....die sind nett da.. :2cent:
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • Der Aussage nach habe ich mich durch folgendes strafbar gemacht

      - Besitz der Wechselläufe in größeren Kalibern für mein Luftgewehr mit Zulassung für nur 4,5mm
      - 2 Freakläufe - die Beamten können davon ausgehen dass ich die Läufe einbauen und nutzen werde

      - die kleine Messersammlung fliegt in die Tonne - ich könnte die zum Führen verbotene (Besitz erlaubt) Messer in der Öffentlichkeit führen.
      - Besitz einer Taschenlampe und eines Scoperinges, kann ja an meinen freien Waffen montiert werden.

      Was ich bei dem Sachkundenlehrgang gelernt habe - das was du besitzen aber nicht einbauen bzw. führen darfst, darfst du besitzen aber nicht einbauen bzw. führen, fertig. Zumuten kann man vieles, spätestens beim Rechtsweg wird es scheitern.

      Und wenn es schon dazu kommt dass gefragt wird ob es ein Tuninglauf ist, möchte der-/diejenige Beamte höchstwahrscheinlich nur hören "ja, spiele damit nur im Wald in Polen, hier darf ich es nicht".

      Die Kollegen kann man such kontaktieren, sind sehr nett und hilfsbereit.
      h
      ttps://www.waffensachkundepruefung-bundesweit.de/ablauf-des-lehrgangs-und-der-waffensachkundepr%C3%BCfung/
    • Bla bla bla. Bei Rot über die Ampel zu gehen ist auch nicht erlaubt und trotzdem wird es gemacht.

      Was hier immer für ein Aufriss gemacht wird…. Und dann immer diese Scheinheiligkeit. Stets wird man mit “im Ausland meinst du” zurechtgewiesene wenn man sagt, dass man mit 250 fps gespielt hat – hast du die Paintballs gewogen oder woher willst du wissen, dass die 7,5 J überschritten wurden ?
      Genau so der ganze Schmarren mit den Exportfedern, “Tuningsläufen” oder mit Ramping. Mir braucht hier keiner erzählen, dass er das nur im Ausland benutzt, wenn es bei den ganzen Events hierzulande mindestens geduldet wird.

      Und kommt mir nicht mit “aBeR iCH wiLl nIcHt, DAss mEiN HobBy vErBoTEN wiRd”. An diesen Lappalien wird man sich ganz definitiv nicht aufhängen !
    • itrypaint schrieb:

      Bla bla bla. Bei Rot über die Ampel zu gehen ist auch nicht erlaubt und trotzdem wird es gemacht.

      Was hier immer für ein Aufriss gemacht wird…. Und dann immer diese Scheinheiligkeit. Stets wird man mit “im Ausland meinst du” zurechtgewiesene wenn man sagt, dass man mit 250 fps gespielt hat – hast du die Paintballs gewogen oder woher willst du wissen, dass die 7,5 J überschritten wurden ?
      Genau so der ganze Schmarren mit den Exportfedern, “Tuningsläufen” oder mit Ramping. Mir braucht hier keiner erzählen, dass er das nur im Ausland benutzt, wenn es bei den ganzen Events hierzulande mindestens geduldet wird.

      Und kommt mir nicht mit “aBeR iCH wiLl nIcHt, DAss mEiN HobBy vErBoTEN wiRd”. An diesen Lappalien wird man sich ganz definitiv nicht aufhängen !
      als Definierung, lebe in Österreich, und spiele hauptsächlich in Tschechien und eventuell wieder zum ESG, oder nem SBG in Polen.
      Ist aber auch für solche Menschen ein Thema, weil ich durch Deutschland durchreisen muss.
      Mit meinem, nenne es wie es dir beliebt, Talent/Glück/Pech, werde ich relativ oft, zumeist aufgehalten.
      Um sich dann jegliches Problem oder Thema zum sparen fällt das unter relativ wichtig.

      Es geht auch darum, sich so viel ärger wie möglich zu sparen.
      "Plan?!" - "ich brauch keinen Plan, zeig mir die verDAMmte Richtung!"
    • Leute Leute was eine :f-zeichen: -Kalation hier.

      Du kannst alles im gleichen Koffer haben, du darfst es nur nicht eingebaut haben, denn dann is die Gun so nicht mehr zugelassen. Ende mehr gibts nicht zu sagen. Jedes Teil für sich ist ok.
      Tuninglauf nicht montiert ist ok.

      Geprüft wird im Falle des Falles wie vorgefunden. Entspricht dies nicht dem Muster der Zulassung und evtl höhere Energie ist das ein Problem.

      Plombe gibts im Gesetz nicht, man darf nur mit handelsüblichen Mittel nicht über limit verstellen also inbus, deswegen ist da meistens n stopfen drauf, oder bei PE die deutsche Feder die voll aufgedreht einfach nicht mehr bringt.

      Lampen Rail Halterung ohne Lampe ist nur eine Halterung.
      Lampe mit Rail ob fest oder abnehmbar ist klar zur Verwendung an einer Waffe (auch eine freie) gedacht und damit in Deutschland ein verbotener Gegenstand, dessen Besitz strafbar ist. Egal wo das Teil liegt oder montiert ist. Zielbeleuchtende Einrichtungen sind nun mal nicht erlaubt.

      Ein Exportkit/Feder ist kein Verbotener Gegenstand, sondern nur der Einbau ist verboten.

      Wie beim Auto, Felgen ohne Gutachten oder ABE darfst du dir hunderte überall hinstellen, nur anbauen und im Bereich der Stvzo verwenden ist nicht erlaubt.


      Man kann jetzt alles übertrieben rein interpretieren, entspricht aber eben nicht der Realität. Haltet euch an die Fakten, leider ist das Gesetz für und F-pflichtige Besitzer nicht besonders gut formuliert - das ist ja hinlänglich bekannt. Der Vergleich das Auto kann aber schneller hinkt, das Auto ist nun mal nicht als Waffe eingestuft, an die Gesetze muss man sich aber trotzdem halten.
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