Grundsatzdiskussion Nr.: 3493. Ramping bzw. Response in DE erlaubt?

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    • Die Gesetzeslage ist ja klar, demnach dürfte Ramping nicht legal sein.
      Response-Trigger sind ähnlich dem Bump-Stock, rein technisch gesehen ist so nur eine schnellere Schussfolge möglich, weil die Gun "gegen den Finger geworfen wird"... Müsste theoretisch legal sein.
      Wie die PTB das sieht, weiß ich allerdings auch nicht.
    • Stimme dir absolut zu @KaLeu, auch die Feldbetreiber kontrolieren hier oft nicht so wie man es sich wünschen würde. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es um RT, Ramping und die Gesetzeslage dazu.
    • scheint, wie immer, nicht ganz einfach zu sein dies in die deutsche Rechtslage ein zuordnen.

      Ich hab mal bei Paint-Supply nachgeschaut, die weisen ja normalerweise bei Ihren Produkten darauf hin , ob der Einbau in Deutschland verboten ist.
      Beim Response Trigger haben die keinen Hinweis vermerkt. Ob die sich da rechtlich informiert oder den Hinweis einfach vergessen haben , kann ich natürlich nicht beurteilen.
    • Nächste Frage.

      Nehmen wir rein hypothetisch mal an ich würde über die von mir beschriebene Technik einen Markierer "aufladen". Das heisst, ich triggere 20 mal ohne das der Markierer feuert und sobald ich den Trigger loslasse, haut der die 20 Schuss in einer Sekunde raus.

      Rein theoretisch wäre ja so ein System legal, oder?
      "Die Lüge kann einmal um die ganze Welt laufen, bevor die Wahrheit sich die Stiefel anzieht."
    • dunkelzahn schrieb:

      Nächste Frage.

      Nehmen wir rein hypothetisch mal an ich würde über die von mir beschriebene Technik einen Markierer "aufladen". Das heisst, ich triggere 20 mal ohne das der Markierer feuert und sobald ich den Trigger loslasse, haut der die 20 Schuss in einer Sekunde raus.

      Rein theoretisch wäre ja so ein System legal, oder?
      Nein, weil:

      WaffG Anlage 1 1.2 schrieb:

      Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten)"
      Sonst könnte ja auch jede Waffenschmiede ihre Gewehre 1000000000mal vortriggern und als Halbautomaten verkaufen.
      Übrigens fallen Ramping, Millennium und sämtliche anderen nicht halbautomatischen Modis der EPneus auch unter diesen Paragraphen und sind daher in Deutschland verboten und bei Auslieferung an den Kunden deaktiviert.

      Nochmal zu Thema Response Trigger: Ich bin mit der Funktionsweise nicht vertraut, aber solange er die Schussenergie (FPS) nicht verändert darf er verbaut werden. Tut er dies doch, wobei egal sein dürfte ob daraus weniger oder mehr FPS resultieren, verfällt das :f-zeichen:. Ich merke mir das so: Alle Veränderungen am Markierer die eine Veränderung der FPS oder dessen Funktionsweise mit sich führen sind verboten.

      Ob man beispielsweise den RT selber einbauen darf, oder dafür eine Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung (umfasst auch Bearbeitung und Instandsetzung (§26 WaffG) vom BKA benötigt kann ich allerdings nicht sagen, wobei ich mich das bei vielen im Internet gezeigten Umbauprojekten frage!

      Denn:

      Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) schrieb:

      Nicht gewerbsmäßige Waffenherstellung ( § 41 WaffG )
      41.1 Herstellen ist auch das Anfertigen wesentlicher Teile vonSchusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und dasZusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn,dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zumAustausch von Wechsel- oder Austauschläufenauseinandergenommen wird.


      41.2 Eine Schusswaffe wird instand gesetzt, wenn ihre Funktionsfähigkeitwieder hergestellt oder wenn Mängel, die die Schusswaffefunktionsunfähig machen, beseitigt werden. Eine Erlaubnis für dieInstandsetzung ist jedoch nicht erforderlich, wenn Teile einesSchussapparates ausgetauscht werden, die vom Hersteller desSchussapparates nach dessen Anleitung eingebaut werden, ohne dasshierbei die Bauart verändert wird ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 1. WaffV).


      41.3 Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändertwird ( z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffen fürPatronenmunition, einer nicht selbsttätigen Waffe in eineSelbstladewaffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine fürDauerfeuer ), wenn wesentliche Teile ( § 3 Abs. 2 WaffG )ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden( z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenndas Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird ( z.B. wesentlicheVerkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung einesZielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe).
      Kurz: nach meinem Verständnis darf jeder Markierer von uns gereinigt und repariert werden solange wir dadurch den Auslieferungszustand wiederherstellen.
    • Hihi, dass hab ich mir schon fast gedacht. Guter Punkt mit der Anlage.

      Was ja die Form des von mir vor einigen Posts beschriebenen "ramping Caches" ja eigentlich auch illegal machen würde.... ausser man beruft sich darauf, dass der Schussvorgang ja in diesem Fall nicht unterbrochen wird und keine "Speicherung" und damit keine selbstständige Auslösung stattfindet.

      Kann man das so erstmal festhalten?

      Zu den Reaction Triggers gibt uns der zitierte Absatz 41.3 ja die Antwort, wenn von wesentlichen Teilen gesprochen wird. Die dürfen nicht ausgetauscht werden. Wenn man sich das WaffG dann genauer durchliest stösst man hier drauf

      Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen schrieb:

      1.3 4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
      Jetzt kann man sich natürlich an dem Punkt des Unterschiedes Langwaffen/Kurzwaffen aufhalten, der nach Wikipedia so definiert wird:

      „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

      Ich bin mir nicht 100 % sicher, weil ich die letzten Tage sehr wenig geschlafen habe, aber wenn ein Markierer je nach Konstruktion zwischen 30 und 60 lang ist, dann ist es wahrscheinlich eine Langwaffe. Und damit darf theoretisch ein RT angebracht werden, richtig?

      Geil ist dann nach der Definition aber, dass wenn man eine A5 auf eine Kurzversion unter 30 cm umbaut, der RT auf diesem Setup nicht mehr in DE legal ist. Genauso wie selbst hergestellte Trigger und Griffstücke für die Tipx. :D
      "Die Lüge kann einmal um die ganze Welt laufen, bevor die Wahrheit sich die Stiefel anzieht."
    • alle neueren e pneus haben die ramping funktion..ausser die ganz billigen.....hatte meine icd promaster schon...... und das ist legal und beim ptb so abgenommen....PUNKT.

      keine ahnung warum dieses uraltthema wieder mit allerlei theorien befruchtet wird... :sleep:
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • Weil die User eben nicht schon seit Ewigkeiten aktiv sind. Ist so, wie mit allen Themen, die schon mal da waren. Die neuen Leute diskutieren sie neu und die alten Leute sind nicht mehr aktiv.
    • H@wk schrieb:

      ...Nochmal zu Thema Response Trigger: Ich bin mit der Funktionsweise nicht vertraut, aber solange er die Schussenergie (FPS) nicht verändert darf er verbaut werden. Tut er dies doch, wobei egal sein dürfte ob daraus weniger oder mehr FPS resultieren, verfällt das :f-zeichen:. Ich merke mir das so: Alle Veränderungen am Markierer die eine Veränderung der FPS oder dessen Funktionsweise mit sich führen sind verboten...


      Falsch
      FPS ist ja Zitat aus dem Lexikon
      FPS ist die Einheit der Schussgeschwindigkeit mit der beim Paintball gespielt wird.
      Maximal zulässige fps in Deutschland sind ca. 214fps. Diese ergeben sich aus den maximal zulässigen 7,5 Joule für eine in Deutschland frei erwerbbare Druckluftwaffe und dem mittleren Gewicht eines Paintballs Kaliber .68 (ca. 3,5 Gramm).

      Durch den Einbau eines EGrip/Response Trigger wird ja nicht die FPS verändert
      FPS = Feet per Second

      was du meinst wäre BPS
      Ball per Second
      Wortpatenschaft "Farbkugelschießen"

      Wenn ich warten will, dann geh ich zum Arzt und nicht nach MC Donald, sieh zu das die Bestellung fertig wird, ich hab Hunger !!!
    • KaLeu schrieb:

      FPS = Feed per Second
      Feet per Second, also Fuss pro Sekunde. Entschuldige @KaLeu, will nicht klugscheißen, nur Verwirrung vermeiden.

      1 Fuss sind ca. 0,000305 km

      Also sind 214 Fuss pro Sekunde ca. 234,8 km/h

      Für die, die noch nicht so lange dabei sind.

      [edit Kalle] ... ups Fehlerteufel ...
    • JuelzBeezy schrieb:

      Warum sollte jemand auch Füße werfen wollen? :denk: :denk: :denk:
      wolltest du nicht unter dem Radar fliegen ... ?
      Wortpatenschaft "Farbkugelschießen"

      Wenn ich warten will, dann geh ich zum Arzt und nicht nach MC Donald, sieh zu das die Bestellung fertig wird, ich hab Hunger !!!
    • ich hab gestern einfach mal beim Shop angefragt und die Antwort spricht für sich ;)

      [EDIT KaLeu] .... Diese Details gehören nicht hier her

      "Hallo :) am besten wir telefonieren dazu mal... Das ist etwas schwer zu erklären., "

      Mal schauen, falls bei dem Telefonat wertvolle Erkenntnisse bekannt werden, halte ich euch natürlich auf dem Laufenden.
    • Ob das so schlau ist Inhalte vom Briefverkehr bzw. Telefonaten mit Händlern speziell zu solchen Themen im Internet zu veröffentlichen :party:
      Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
      Planet Spexit

      => Speck Ops Blog
    • "...wertvolle Erkenntnisse bekannt werden..." > Hört sich fast schon nach GroKo-Sondierungen an.

      Bloß keine Vorschulzlorbeeren verteilen hier,

      Cheers
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • Liberaptor schrieb:

      Ob das so schlau ist Inhalte vom Briefverkehr bzw. Telefonaten mit Händlern speziell zu solchen Themen im Internet zu veröffentlichen :party:
      Hab mal den Namen und den Schriftverkehr editiert .... :feg:
      Wortpatenschaft "Farbkugelschießen"

      Wenn ich warten will, dann geh ich zum Arzt und nicht nach MC Donald, sieh zu das die Bestellung fertig wird, ich hab Hunger !!!