Airowgun rechtliches mal wieder

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    • Airowgun rechtliches mal wieder

      Hallöchen Leute, hoffe das ist hier richtig.

      Ich fange mal von vorne an, hab heute bemerkt das 7 min von mir entfernt ein bogenhändler mit trainingsplatz ist.

      Habe mich mal auf nen Kaffee niedergelassen und bisschen mit dem Chef gequatscht. Lange Rede kurzer Sinn, wir sind beim Thema airowgun gelandet.

      Laut seiner Aussage, er ist sich sehr sicher, ist die airowgun illegal und mit einer scharfen Waffe gleich zu setzen. War ne angeregte Diskussion und da ich mich mit dem Thema nicht genug auskenne (Grundlagen waffengesetz kenne ich) wollte ich mal die Schwarmintelligenz des Forums befragen :gott:

      Gibt es vielleicht sogar offizielle Stellungnahmen von Zoll, Anwalt etc?

      So lasset die Ideen sprühen :denk:
    • Bis neulich war alles was durch Muskel auf Zug abgefeuert wurde gleich gestellt. Nur jetzt mehren sich die Aussagen das wegen der Zwille alles was Rund (kugel ) oder Stein Ähnlich so beschleunigt wird eine Verbotene Handlung gleich kommt. Ein Gegenstand der ab 18 frei verkäuflich ist kann nicht einer scharfen Waffe entsprechen. Logisch nur wie beschrieben die Handlung der Person selbst.

      slingshot channel hatte dazu etwas erzählt
      Ich will abtreten wie ich angefangen habe: Brüllend und Blutüberströmt :gun:
    • Was macht den guten Mann so sicher, daß das Ganze illegal ist?

      Da ich jetzt doch auch schon ein paar Jahre Recurve in der Liga schiesse und auch die ein oder andere Meinung von Bogenschützen bzgl. Paintball kenne, behaupte ich mal, er hat einfach Angst um den Ruf seines Sports.

      Ob ich jetzt Farbkugeln mit nem Markierer auf - jetzt mal mit 300fps gerechnet - gut 330km/h beschleunige oder mit einem Bogen, und ein Compound schafft das auch locker, seh ich persönlich keinen Unterschied. :2cent:

      Wie Vater Staat das alles sieht ist natürlich was anderes.
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    • Naja es wird ein Projektil durch einen Lauf beschleunigt. Und ein Bogen speichert Kraft. Waren so seine Aussagen

      Zitat "Wenn du damit jemanden abschießt auch auf nem paintball feld, kannst mit knast rechnen."

      Ich weiß krasse Aussage.

      @WSS verkauft die airowgun, vll wissen die ja mehr.
    • Ob Du einen Pfeil oder einen Paintball abfeuerst, sollte waffenrechtlich identisch sein.

      Und ein Bogen speichert keine Energie und unterliegt demnach auch nicht dem Waffengesetz... War schon immer so, also hat der Typ keine Ahnung.
      Energie wird nur dann gespeichert, wenn wie zB bei einer Armbrust ein Halter die Sehne aritiert.
      Selbst die Umlenker bei Compoundbögen geben beim loslassen der Sehne die Energie sofort ab, da wird nix gespeichert.

      edit:

      Lauf ist völlig Latte, Blasrohre unterliegen ebenfalls nicht dem Waffengesetz.
    • Ja das mit dem Speichern ist so ne Sache, da sowohl recurve als auch compound mehr Energie haben als gezogen wird.

      Zum Speichern habt ihr da einen Gerichtsbeschluss oder ein Aktenzeichen für mich?

      Wäre cool wenn außer gesundem Menschenverstand auch die ein oder andere Quelle angegeben wird.
    • Arkane schrieb:

      Naja es wird ein Projektil durch einen Lauf beschleunigt. Und ein Bogen speichert Kraft. Waren so seine Aussagen

      Der springende . warums legal ist, ist weil der Pfeil AUßERHALB des "Laufs" beschleunigt wird. Würden Paintballkugeln auch außerhalb des Laufs beschleunigt werden, könnten wir auch legal mit 300 spielen.








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      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
      Planet Spexit

      => Speck Ops Blog

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Liberaptor ()

    • Compound mit 25 Pfund Zug kaufen,

      68ger Airow-Gun aufschrauben,

      abhängig von Paint und Ofenrohr ziemlich genau 214 Fps,

      alles legal. Fertig,

      Cheers
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • sgt-terror schrieb:

      Und ein Bogen speichert keine Energie und unterliegt demnach auch nicht dem Waffengesetz... War schon immer so, also hat der Typ keine Ahnung.
      Völlig korrekt zusammengefaßt. :up:

      siehe hier:


      Welcome > Sicherheitsregeln > Waffengesetz
      Seite: "Das Waffengesetz und Bogenschießen" in der Rubrik "Sicherheit"


      Zum 01.04.2008 wurde das Waffengesetz überarbeitet und europäischen Normen angepasst. Diese Änderungen betreffen vor allem Messer mit zwei Schneiden, Klingen von übermäßiger Größe (mehr als 12 cm) und Spielzeugwaffen, die von einer "echten" Waffe nicht zu unterscheiden sind.



      Das Waffengesetz und die Waffenverordnung behandeln alle Details, die für den Bogenschützen und für den Bürger (z. B. beim Umgang mit Feuerwerkskörpern) zu beachten sind. Das Waffengesetz gilt für Jedermann und damit auch für den Bogenschützen. Für den Bereich der Sportschützen mit Pistole und Gewehr hat das Waffengesetz sehr hohe Anforderungen an den Sportler, der Bogenschütze ist von diesen Dingen jedoch weitgehend ausgenommen.
      Das Waffengesetz und Bogenschießen



      Das Waffengesetz ist in das Gesetz (WaffG) und die Waffenverordnung (WaffVO) aufgesplittet. Das Waffengesetz ist sehr scharf und verlangt zum Führen von Waffen z. B. eine bestimmte Erlaubnis oder besondere Schießplätze oder Eignungen. Der Bogen ist von den scharfen Bestimmungen des Waffengesetzes nicht betroffen:



      Zitat Anlage 2 (zu §2 Abs 2 bis 4) des Waffengesetzes:


      Abschnitt 3:


      Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen


      Unterabschnitt 1:


      Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen


      Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).


      Unterabschnitt 2:


      Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen


      2.


      Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).



      Alle Bogenarten (nicht Armbrüste) gehören in diese Definition Nr. 2, da zwar sehr wohl ein fester Körper (der Pfeil) verschossen wird. Der Bogen kann aber (im Gegensatz zur Armbrust) keine Energie speichern.




      In der Anlage 1 zu §1 Abs4 steht es noch genauer:


      1.2.2


      bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (Anmerkung z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird.
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    • Liberaptor schrieb:

      Arkane schrieb:

      Naja es wird ein Projektil durch einen Lauf beschleunigt. Und ein Bogen speichert Kraft. Waren so seine Aussagen
      Der springende . warums legal ist, ist weil der Pfeil AUßERHALB des "Laufs" beschleunigt wird. Würden Paintballkugeln auch außerhalb des Laufs beschleunigt werden, könnten wir auch legal mit 300 spielen.


      Sorry, dass ist so nicht richtig.
      Bei Markierern handelt es sich um Waffen, die gespeicherte Energie (Druckluftflasche) über eine Abzugsvorrichtung freigeben. Daher unterliegen sie dem Waffengesetz, welches freie Waffen auf eine Aufprallenergie von 7,5 Joule begrenzt.
      Ein Bogen speichert die Energie nicht, so unterliegt er nicht dem Waffengesetz und darf daher auch mehr als 7,5 Joule Aufprallenergie besitzen.
    • Hmm in dem Sinne ist es ja eigentlich kein Bogen mehr, das macht die Sache für mich etwas undurchsichtig.

      Mit speichern verstehe ich. Es bleibt noch das lauf-geschoss Thema. Außerdem steht natürlich die Frage im Raum, ob es vom Gesetzgeber nach dem Umbau noch als Bogen angesehen wird.

      Wäre irgendwie ja auch nicht die korrekte Nutzung eines Bogens. Ist ein Bogen noch ein Bogen, wenn er keine Pfeile mehr beschleunigen kann?

      Bitte versteht mich nicht falsch, ich kann eurer Argumentation folgen. Werde aber eventuell in die Diskussion mit ihm einsteigen. Großes Problem ist immer die schwammigkeit des Gesetzestextes und die damit verbundene Auslegung.
    • Wie das Scheissding aussieht und ob es ein Lauf hat, ist völlig egal... :rolleye:

      Energie speichern = Waffe nach Waffengesetz
      Nix Energie speichern = keine Waffe nach Waffengesetz


      Bogen = nix speichern von Energie = nix Waffengesetz

      Armbrust =Genau wie Bogen, aber Fanghebel für Sehne = Energie speichern = Waffengesetz gilt

      Blasrohr = Lauf dran = Nix Energie speichern = nix Waffengesetz

      Katapult = Energie speichern = Waffengesetz gilt


      Noch Fragen?