Angebot Walther PPQ

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    • ...hihihi, er hat "einführe" gesagt...
      "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

      "RHINO WARRIOR"
    • JuelzBeezy schrieb:

      Auf deinem Markierer sollte ja Cal. Stempel F und Händlerstempel drauf sein.
      So ist es.

      Kann man auch in der Anzeigenliste der PTB nachsehen, welche Stempel es für die Knarre gibt.

      Ein F allein reicht schon seit 2003 nicht mehr. Luxen kommen auch ab Werk mit F und die haben nichts mit Deutschland zu tun. Der Rest muss auch noch gelasert bzw gestempelt werden.
      Sale: GOG Enmey, Freak für GOG/DLX und mehr.
    • Naja die Polizei nimmt halt auch aus dem Kontext an dass du da Spielen warst wenn du in DE zugelassene Markierer und Equipment zurück über die Grenze karrst. Das ist ja legal.
      Somit dürfte es ja auch ok sein sich dort die PPQ zu kaufen ( Natürlich nur wenn sie PTB konform ist dort ). Auszupacken und mit heim zunehmen
      :shootright: :biggame:
      You gas up the marker, strap on the mask, and walk onto the field.. it doesn't matter that you failed a test, that your girlfriend broke up with you last night, or that you got a ticket on the way there... your world is right for the next couple hours, this is your heaven on earth"
      "Sitzt, wackelt und hat Luft."

      Youtube: S.G.O.T Paintball BW/BY
      - YouTube
    • Also rein theoretisch müsstest Du Deinen Export beim Zoll an der Grenze angeben und beim Import erneut vorstellig werden.
      Macht aber niemand und gibt normalerweise auch keine Probleme, kennen die Grenzer da ja. Die gucken höchstens, ob die Knarren auch gesetzeskonform und ordnungsgemäß verstaut sind.
    • so gesehen ist es kein schlupfloch, sondern eine straftat.....du fragst also gerade wer jetzt hier eine straftat begehen möchte.....du könntest auch fragen, wer geht mit mir nächste woche in deutschland mit fullauto und co spielen? es kommt ja keine kontrolle....also das ist shcon mal nonesens

      mein kenntnisstand, ganz davon ab das der import aus dem eu ausland sowieso nicht erlaubt ist

      -die ppq hat keinen händlerstempel da sie nicht importiert werden muss wie andere marker
      -der händlerstempel dient zur zurückverfolgung wo der marker her kommt, da die ppq von umarex in deutschland produziert wird, erübricht sich das....ich schreib ja auch nciht aufn BMW nochmal BMW drauf
      -umarex produziert die ppq ausschließlich entsprechend dem deutschen gesetz, daher müssen in dem falle das F und die cal. angabe gültige symbole sein....eine DLX oder was weiß ich wird ja im ausland produziert, daher hier bei uns nochmal nachgestempelt, da umarex aber entsprechend dem deutschen gesetz produziert, basiert ihr F/cal. ja auf dem modell des beschussamtes....wäre ja nun echt schwachsinn das doppelt zu machen
    • Das ist sowas von falsch!
      Frag mal lieber bei der PTB und beim Zoll, nicht bei einem Händler, der Dir sein Zeug verkaufen will!
      Dinge mit F oder CE Zeichen bekommst Du auch bei Alibaba.com, die haben sich nicht mal mit den deutschen Gesetzen befasst, die wissen nur, dass wir das haben wollen.
    • sgt-terror schrieb:

      Das ist sowas von falsch!
      Frag mal lieber bei der PTB und beim Zoll, nicht bei einem Händler, der Dir sein Zeug verkaufen will!
      Dinge mit F oder CE Zeichen bekommst Du auch bei Alibaba.com, die haben sich nicht mal mit den deutschen Gesetzen befasst, die wissen nur, dass wir das haben wollen.
      Der Mann ist kein Händler sondern Beauftragter Waffengesetz der Umarex GmbH! Siehe Signatur seiner Mail.
      M E T A L L I C A ... and Paint for all!
    • Wenn ich jetzt die Signatur "Beauftragter Waffengesetz der Eichhörnchen-GmbH" nutze, sind meine Aussagen dann nicht mehr anzuzweifeln ?

      Fragen über Fragen...

      ...Cheers

      :popcorn:
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    • Wer die Wahrheit findet darf sie behalten
      Zoll online - Verbringen und Mitnahme

      Spoiler anzeigen
      Verbringen bezeichnet das Transportieren einer Waffe oder Munition über die Grenze mit dem Ziel des dortigen Verbleibs oder dem Ziel des Besitzerwechsels (z.B. Verkauf).


      Spoiler anzeigen

      Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme
      Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
      Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
      • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
    • DrRush schrieb:

      Wer die Wahrheit findet darf sie behalten
      Zoll online - Verbringen und Mitnahme

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      Verbringen bezeichnet das Transportieren einer Waffe oder Munition über die Grenze mit dem Ziel des dortigen Verbleibs oder dem Ziel des Besitzerwechsels (z.B. Verkauf).


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      Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme
      Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
      Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
      • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind

      Das ist mir damals vom Hauptzollamt anders gesagt worden, Ausnahmen gäbe es nicht.
      Danke für die Aufklärung!
      :up:
    • Und ich gehe davon aus, das nicht der Postbote "verbringen" darf aus Polen.

      Also nur ich als Eigentümer.

      Den Satz finde ich noch spannend:
      Waffen und Munition sind bei dem Verbringen oder der Mitnahme aus einem Drittland bei der Zollstelle unaufgefordert anzumelden. Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition.

      Weitergelesen- Definition:

      • Verbringen bezeichnet das Transportieren einer Waffe oder Munition über die Grenze mit dem Ziel des dortigen Verbleibs oder dem Ziel des Besitzerwechsels (z.B. Verkauf).
      • Mitnahme bedeutet, Waffen oder Munition ohne Aufgabe des Besitzes vorübergehend über die Grenze zur Verwendung mitzuführen (z.B. Wettkampf).
      Jetzt kommts:
      Erlaubnisfreies Verbringen ( =Kauf) bzw. Mitnahme


      Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
      • Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
        • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
      Ergebnis: Ich sehe nicht mehr durch !!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DangerRanger ()

    • Hab vorhin im Netz gelesen, dass ein Versand bei erlaubnispflichtigen Waffen erlaubt ist, vorrausgesetzt der Versanddienst lässt dieses zu (gibt da welche, die liefern nicht mal Lack in Dosen).
      Die Abholung würde dann beim Zoll erfolgen, die Übergabe nach Nachweis der Berechtigung.
      Theoretisch müsste das dann auch bei erlaubnisfreien auch gehen, allerdings würde ich das mir vorher absegnen lassen.