D-77 universal Markierer

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    • Imhotep schrieb:

      Daneben, dass die ganze Flinte als ( charmant ausgedrückt ) "hochgradigst verbastelt" gilt und somit für Dich als Besitzer / Verkäufer schon ein äußest heißes Eisen ( Besitz / Verbringung / etc ) darstellt:

      Du willst doch bestimmt nicht irgendeinem Freizeithelden 'ne potenziell sehr warme Knifte unterjubeln ?

      Solche Angebote werden in der Börse auch recht schnell gemeldet...
      spar dir die mühe.. hatten wir schon.selbst mit deutlicheren worten ..und er hats nicht begriffen...
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • da zb..https://woodlandforum.com/board/index.php/Thread/38094-Body-kit-Bastler-aus-Hessen/?postID=599789#post599789

      oder die schlauen sprüche im hammer 7 luxusproblem thread..

      >>Aber im Endeffekt hat cewa nur versucht mich nach bestem Wissen und Gewissen von einem Fehler abzuhalten.

      Ich rechne es ihm an, dass er einem Neuling helfen will nicht ungewollt in die Illegalität zu rutschen.<<<


      :bravo: :bravo: :bravo:
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • das thema erübricht sich jeglicher meinung

      ich persönlich würde den markier nicht verkaufen
      da es nur eine frage der zeit wäre bis der neue besitzer
      wieder vor der tür steht
      im schlimmsten fall mit den freundlichen herren in grün
      die meinen
      mal austesten zu müssen
      ob du waffenrelevante teile verändert hast
      was wiederrum zum verlust deines F führen würde

      aber no risk no fun gelle
    • wo genau liegt das Problem den PistolGrip abzuschrauben und die gun in nen Holzschaft zu stecken?

      Gut, es sieht grottig aus, aber ich habe ähnliches gesehen das steil gefeiert wurde..
      Pumpgun braucht kein Mensch. Aber Mensch braucht Pumpgun!
    • das allein ist gar kein problem

      wenn das alles ist was getauscht bzw verändert wurde

      bei ihm sicherlich nicht der fall


      und nach meiner meinung ist gerade der umbau dazu ausgelegt
      das die freundlichen herren sich das ding genauer ansehen
      wo sie einen einfachen markierer mit f einfach durchwinken würden

      aber wie gesagt meine meinung
    • Mantis schrieb:

      wo genau liegt das Problem den PistolGrip abzuschrauben und die gun in nen Holzschaft zu stecken?
      bis auf das du das nicht darfst...gibts da kein problem.

      ok..ich korrigier mich mal... solange du damit zuhause in deiner wohnung oder im keller damit rumballerst ...alles tutti...
      wenn du damit auch noch auf nem spielfeld zokken gehst.....dann ist das schon dumm..

      aber der gipfel der blödheit ist..wenn du es auch noch zu verkaufen im internet anbietest...

      aber sonst seh ich da keine probleme.. :poke:
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • @Arkane das Problem bei einer Freien Waffe ist, dass du nichts, garnicht ändern darfst.
      Jeder Markierer der hier in Deutschland legal zu erwerben ist hat einen Zwilling.
      Dieser Zwilling ist bei der PTB (physikalisch technischen Bundesanstalt oder so ähnlich) hinterlegt und zwar in dem Zustand in dem er hier in Deutschland zu sein hat.
      Er Dienst wie bei dem urkilogramm als Vorlage.
      Und das :f-zeichen: +Kaliberstempel+Händlerstempel sind 'Siegel' dass das Ding nur so zu sein hat wie bei der PTB hinterlegt.
      Wenn jetzt die Tatütata dein Gebastel bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt oder auf egun erbeutet haben die das Recht deinen Markierer zu der PTB zu schicken. Die holen ihr 'urmodel' raus, vergleichen das mit deinem Gebastel und stellen fest, dass sich die zwei Markierer ja so garnicht ähnlich sind, obwohl sie 1:1 identisch sein sollten.
      Folge: 'F' ungültig. Heißt: i**egale Waffe.

      Dann landet dein Markierer in der Schrottpresse und es folgt Post von Staatsanwaltschaft mit Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das kann von einer Haftstrafe bis zu 50.000€ Strafe reichen, von den negativen Schlagzeilen in der Presse über unseren Sport und aufmerksam werden der Politiker ganz zu schweigen...

      Nur so als ausführliche Erklärung was dir hier jeder versucht zu vermitteln.
      In den heutigen Zeiten muss man beim Thema Waffenbesitz echt vorsichtig sein, und durch die ganze dark**t Geschichte guckt die Tatütata mittlerweile auch sehr gerne im Netz was es da so zu kaufen gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Schwarzlicht () aus folgendem Grund: Schlagwörter ver***

    • Ich muss dir da leider in geringen Maßen wiedersprechen Schwarzlicht obwohl du grundsätzlich recht hast.
      Die Schussrelevanten Teile der Waffe müssen identisch zum hinterlegten Muster bei der PTB sein.
      Im Waffengesetz steht eindeutig im Paragraph Änderungen ohne Erlaubnispflicht welche Änderungen man an an einer freien Waffe machen darf, und das sind eben alle bis auf das abändern Schussrelevanter Teile. Wenn er seinen Markierer wirklich nur ins Gehäuse gelegt hat hat er auch kein Problem. Sonst wären andere Schulterstützen griffe und Handguards doch genau so illegal.

      Das was unser lieber Arkane hier gemacht ist doch nach meinem Verständnis einfach ein Bodykit für seine Umarex gebaut.
      Den Pistolengriff abzuschrauben sehe ich als unproblematisch, da dieser kein Schussrelevantes Teil darstellt. anders sähe eine Modifikation des Triggers aus.Beim Lademechanismus (Umbau auf Mag ) bin ich mir nicht sicher, wäre ich aber vorsichtig.

      Was allerdings stimmt, ist dass sich die Polizei im Falle einer Kontrolle deinen Markierer auf jeden fall genauer anschaut als ne tippe im originalkarton egal wie legal sie auch immer sein mag.

      Bei solchen Umbauten balanciert man glaube ich sehr oft auf den dunklen seiten des :f-zeichen: . Deswegen sehe ich es auch als kritisch diesen zu verkaufen.
      :shootright: :biggame:
      You gas up the marker, strap on the mask, and walk onto the field.. it doesn't matter that you failed a test, that your girlfriend broke up with you last night, or that you got a ticket on the way there... your world is right for the next couple hours, this is your heaven on earth"
      "Sitzt, wackelt und hat Luft."

      Youtube: S.G.O.T Paintball BW/BY
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    • Griff ist nicht das Problem, aber die Abzugseinheit muss unverändert sein. Ebenso jede Änderung die die Geschossenergie über 7,5J bringen würde. Demnach auch die Änderung des Laufes. Da man den ja idr wieder abschraubt und nur mitführt geht das wieder.

      Bei einer Änderung des Magwells oder überhaupt ein Anbringen eines Mags wäre ich vorsichtig. Da muss ja schon recht viel verändert werden.

      Aber wäre es nicht besser hier irgendwann mal den Thread dicht zu machen?
      Sale: GOG Enmey, Freak für GOG/DLX und mehr.
    • Wolfdale schrieb:

      Aber wäre es nicht besser hier irgendwann mal den Thread dicht zu machen?
      Oder dass man mal eine kleine Zusammenfassung über dieses verfasst, da das jeden Monat aufs neue aufgerollt wird.
      Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
      Planet Spexit

      => Speck Ops Blog
    • Benmann schrieb:


      Die Schussrelevanten Teile der Waffe müssen identisch zum hinterlegten Muster bei der PTB sein.
      Im Waffengesetz steht eindeutig im Paragraph Änderungen ohne Erlaubnispflicht welche Änderungen man an an einer freien Waffe machen darf, und das sind eben alle bis auf das abändern Schussrelevanter Teile.
      wäre sehr nett wenn du mir dazu mal den passenden link oder text schicken könntest..gerne als pn..danke
      >>>>>>>>>>>>>>>Pimps<<<<<<<<<<<< :hut:


      NIL MORTIFI, SINE LUCRE
    • WaffVwV


      7.4
      Als "Herstellen" im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ist auch die
      Zusammensetzung fertiger wesentlicher Teile anzusehen. Die
      Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung oder
      Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die
      Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind,
      unterliegen nicht der Erlaubnispflicht, z.B. Einbau eines gekrümmten
      anstelle eines geraden Kammerstengels, geringfügig Änderungen am
      Schaft oder an der Visiereinrichtung. Die Umarbeitung scharfer Waffen
      oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe in Zier- oder Sammlerwaffen
      ist als Bearbeiten anzusehen und bedarf daher der Erlaubnis nach § 7
      Abs. 1 Nr. 1 WaffG. Das Zerstören einer Schusswaffe ist keine
      erlaubnispflichtige Tätigkeit.
      :shootright: :biggame:
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