Scheibenwischer mutwillig verbogen

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    • Scheibenwischer mutwillig verbogen

      Hab mein Auto beim Nachbar vorm Haus legal auf der Straße geparkt, von Sa auf So Nacht Scheibenwischer verbogen und abgebrochen.
      Beim Auto hinter mir (selbes Haus) ebenfalls Scheibenwischer abgebrochen worden.
      Von So auf Mo konnte ich keinen Ersatzwischer besorgen, selber Standplatz aber sonnst nix kaputt.
      Montag neue Wischer gekauft, über Nacht wieder Verbogen.
      Komplette Straße kein Wischer kaputt nur dort wo wir parken.

      Meine Freundin ist hoch schwanger, Kind soll jeden Moment kommen, das Wetter ist Mist, da bin ich bei der Fahrt zum Kh auf die Wischer angewiesen.
      Ich werde mich die kommende Nacht im Ghillie auf die Lauer legen und versuche den Täter (vermutlich der Nachbar vor dessen Haus ich parke) auf frischer Tat zu ertappen.

      Meint ihr ich hab ne Chance den Täter wenn ich ihn überführe wegen "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" dranzubekommen?
      Oder doch nur Sachbeschädigung?

      Mir geht's nicht um die Kohle, ich hab ne Wut weil der ganz genau weiß dass ich ne hochschwangere Frau habe und ein 2 jährigem Kind. Der guckt ja immer wenn wir dort parken.
      Ich war schon kurz davor Rasierklingen an meinem Scheibenwischer versteckt zu befestigen, dass der Täter schön reingreift.

      Was würdet ihr machen? Hätte ich Chancen wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr?
      Ich hatte erst Nachtschicht, hab also schonmal den passenden Rythmus, der Täter scheint ja immer nachts oder früh morgens zuzuschlagen.
    • das beste waer, wenn du nen neutralen zeugen der tat generieren konntest + tat-video !

      Den ertappten Taeter "selbst stellen" . . . kann sehr leicht/schnell juristisch ins eigene auge gehen - leider

      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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    • Aus dem Fahrzeug raus wird dir die Kamera ncihts nützen. Infrarot geht nicht durch Scheiben, ergo wird sie wahrscheinlich nicht mal angehen.

      Kamera halt ich für problematisch. Darf man ja in DE nicht. ist gut, dass man weiß wer es war, aber vor Gericht kann dir der Täter noch eine reindrücken...

      Ich kenne deinen Nachbarn nicht, aber wenn da kein Gespräch mehr hilft, gibt's nur zwei Möglichkeiten:

      Durchhalten,und schauen wer als ersts aufgibt

      oder

      in den sauren Apfel beißen und halt eben diesem Deppen aus dem Weg gehen (und woanders parken)


      Wenn ich im Ghillie auf ihn warten würde, würde ich aus dem Gebüsch springen und ihn krankenhausreif bearbeiten.

      Anzeigen bringt da wohl nix. Das bisschen Ärger den er von einer Anzeige hat lässt er vielfach gleich wieder an dir oder deinem Eigentum aus...

      Ich habe selber ähnliche Nachbarn, aber zu deren Glück hat sich noch keiner an mir oder meinem Eigentum vergriffen, sonst würde was passieren...
      Wer andern eine Grube gräbt... ...hat einen Klappspaten Stufe 12 inklusive Schaufelstiel des Offiziers mit +3 auf Anbrüllen und feuchte Aussprache
    • Sachbeschädigung: Ja.
      Eingriff in den Straßenverkehr: Nein.
      Täter "stellen": Wenn die Identität klar ist (ist sie, wenns Dein Nachbar ist) hast Du keine Befugnisse, ihn nach der Tat festzuhalten, vor der Tat sowieso nicht. Du darfst ihn an der Ausführung hindern, aber nur verhältnismäßig. Also auf die Fresse hauen wirst Du kaum straffrei dürfen, ne Anzeige wegen Körperverletzung kommt dann auch noch oben drauf, "Schmerzensgeld" noch oben drauf.
      Das einzige, was Du tun kannst, wenn Du ihn nicht nur abhalten willst, ist, ihn bei der Tat zu fotografieren. Ihm die anderen Sachbeschädigungen anzuhängen wird schwer.
    • Hi Schwarzlicht!
      In-Stink hat recht. Der Datenschutz in DE verbietet die (privaten Überwachungs-) Aufnahmen von öffentlichen Flächen (Gehwege z.B. - sogar die eigene Tür, wenn öffentliche Fläche mit im Bild ist). Wenn du ihn mit einem Zeugen auf frischer Tat ertappen würdest, wäre es gut. Wenn kein Zeuge weit und breit ist, auch gut... (ja Herr Vorsitzender, auf einmal ist er losgerannt und knallte mit der Fresse direkt gegen die Mauer...).

      Ich weiss, wie lästig sowas sein kann - man braucht einen solchen Zirkus überhaupt nicht....
    • "jedermanns-§"...Bis zum eintreffen der Pol festsetzen... Mit dem hinfallen ist so eine Sache zu erklären warum er SIEBENUNDVIERZIG mal hingefallen ist ;)
      Spaß beiseite... Also Sachbeschädigung ist es definitiv... Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nicht...
      Ansonsten hab ich natürlich (wie immer) keine Ahnung ;)
    • Hab so etwas auch mal erlebt.
      Juristisch keine Garantie !!!
      Hab gewartet bis auf 3m hab 112 angerufen und Brandtstifter geschrien und mit Pulverlöscher auf ihn eingewirkt. Darauf der Feuerwehr am telfon alles erklärt sie schickten umgehend 110 hin ! :thumbup:
      Ich will abtreten wie ich angefangen habe: Brüllend und Blutüberströmt :gun:
    • Schwarzlicht schrieb:

      Ich werde ihm zeigen wer hier die Hosen an hat. Ne Kiste Brennesseln ist geschnitten, jetzt wird der Ghillie damit bestückt und tarnschminke aufgelegt.
      Hab dem netten russen von neben die Situation geschildert und ihm ein Bier geschenkt, habe seine Erlaubnis auf dem Grundstück auf den Täter zu warten.
      Wenn der Russe sich auf einmal mit der AK dazu legt, geh besser wieder ins Bett :D