Markierer von Polizei einbehalten

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  • da gebe ich dem Kameraden peach recht...Wenn man es nicht gerade in der zweiten Plastiktüte in der anderen Hand transportiert....

    Ok ok...sorry Jungs...Diesmal wirklich Btt

    Also wie der Kamerad peach schon sagt... Das Modell was bei der uns allen bekannten stelle als Muster eingereicht wird,ist der markierer an sich...Das kannst du dir ähnlich vorstellen wie....Du hast nen "f/a Modus Magnet board was auch immer Dings bums" weil du gerade ausm Ausland kommst und wirst aufgefordert von bestimmten Berufsgruppen doch mal das köfferchen zu öffnen...bla bla bla...usw....tadaaaa keine Batterie mir kann ja nix passieren..... MÖÖÖP...EGAL...denn es zählt was möglich WÄRE in dem Moment... Also RELEVANTE waffenteile die nicht dem Muster entsprechen...
    Hopper kein waffenteil
    Mag kein waffenteil
    Kleine Kinderhände die nachfeeden kein waffenteil
    Board für f/a sehr wohl waffenteil...

    Wie peach schon sagt es kann durchaus strafmildernde Umstände erwirken...Wobei ich dann fragen würde ob das offensichtliche wissen, daß man es getrennt transportieren sollt nicht schon einen Vorsatz beinhaltet.... Egal... Nur mal meine Gedanken dazu
  • Was Ihr euch alle einen Kopf macht, transportiert die Dinger so wies vorgeschrieben ist und fertig.

    Wie dies genau auszusehen hat, wurde hier und in allen anderen Foren mehr als Ausfürhlich erklärt, zur nor einfach da nachfragen wo man den Markierer gekauft hat, oder bei der Polizei.



  • Hat auch was Gutes ( und der Einzelhandel freut sich )

    Ich bin z.B. seit Gestern stolzer Besitzer zweier Gewehrtaschen mit Schloss, um meine Schätzchen sicher zu verbringen.

    Lauf raus, Hopper und Buddel seperat, kein illegaler Nonsens, alles im grünen Bereich.

    Cheers
    "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

    "RHINO WARRIOR"
  • @Imhotep Vorbildlich!

    @ alle anderen, wie steht den die Polizei zu separat mitgeführten Freaksets, eingebauten Tuning Bolts und Fps größer 214, kleiner 260, wenn ansonsten alles Ordnungsgemäß demontiert und verstaut ist? Gerade bei den Tuning ( unter anderem auch das Freakset) sachen wird ja laut Webhändler die Betriebserlaubnis in Frage gestellt. Hat da irgendwer Erfahrungen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dukeotis ()

  • dukeotis schrieb:

    wie steht den die Polizei
    Eine kurze Suche hat mir gesagt, dass es etwas eine viertel Million Polizisten in Deutschland gibt, ich bezweifle, dass da jemand jeden dazu befragt hat...

    dukeotis schrieb:

    separat mitgeführten Freaksets
    Legal...

    dukeotis schrieb:

    eingebauten Tuning Bolts und Fps größer 214, kleiner 260
    ...illegal.
    Full Auto hat nur meine Klima!
    [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/user/140624/yufaymvq.jpg]

    Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
  • Hallo miteinander.

    Warum sollte ich den Markierer, wenn er gesetzeskonform im verschlossenen Behältnis transportiert wird, komplett zerlegen?

    Auch den Loader entfernen ist imho nicht nötig oder die Hp in einem extra Behältnis transportieren.
    Ok, Bälle dürfen keine im Hopper, Magazine oder im Breech sein!

    Eine scharfe Waffe darf ja auch in komplett zusammen gebautem Zustand mit leerem, eingeführten Magazin, zusammen mit der Munition in dem selben verschlossenen Behältnis transportiert werden.

    MfG
    SigInt
  • "Eine scharfe Waffe darf ja auch in komplett zusammen gebautem Zustand mit leerem, eingeführten Magazin, zusammen mit der Munition in dem selben verschlossenen Behältnis transportiert werden."

    ?????????????

    Das ist definitiv falsch!!!!!
  • das mit dem zerlegen des markierers ist Grenzwertig... Wenn man auf Nummer sicher gehen will macht man es einfach... Wo ist das Problem? Die drei Gewindeumdrehungen um das Rohr rauszudrehen? Oder hat Mutti den schüttelhopper wieder zu fest raufgedrückt?
    Meine fresse Leute...hört doch einfach auf die erfahrenen alten User hier und/oder auf die Leute die berufsbedingt Gesetzes konform antworten...
  • @SigInt das mit dem Magazin eingeführt und Munition im gleichen (zwar abgeschlossenem Behälter) solltest du nochmal überdenken.... So als tip

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schabe ()

  • Schabe schrieb:

    @SigInt das mit dem Magazin eingeführt und Munition im gleichen (zwar abgeschlossenem Behälter) solltest du nochmal überdenken.... So als tip
    Ach ja?


    Führen/Transport (§ 12)

    Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).
    Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.

    „Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.
    „Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie
    • nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)
    • in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)


    Mit sportlichem Gruß
    SigInt
  • Munition mit Treibladung MUSS getrennt von der Waffe in einem abgeschlossenen Behälter transportiert werden.

    Munition mit eigener Treibladung ist cal. 22 und größer bei denen du eine Hülse, die Ladung und das Projektil ineinander verpresst kaufst. Diese bekommst du auch nur verkauft, wenn auf deiner WBK eine Waffe eingetragen ist, die diesen Munitionstyp verwendet.

    Was du @SigInt postest ist aus
    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten.

    Nur Geschosse, welche nach Definition, keine Treibladung haben, also aus einer Federdruckwaffe oder mittels kaltem Gas verschossen werden dürfen im gleichen Behältnis wie die Waffe transportiert werden.

    Ich würde mich auch nicht auf die 3 Handgriffe versteifen. "Wenige" unterliegt dem Richter, der die Situation beurteilt.
    Aussteigen, die hintere Für öffnen, aus dem Betel mit Bindfaden drum nehmen und losballern sind nämlich auch mehr als 3 Handgriffe und da bekommt man mächtig Ärger.

    Als (ehemaliger) Sportschütze hat man sowas verinnerlicht. Auch wenn ich mich teilweise dabei erwische es beim Markierer etwas schludern zu lassen.
    McFett macht glücklich! :gun:
  • Ich glaub euch das, wusste es nur bis jetzt noch nicht. Habe den Lauf gleich abgeschraubt. :)

    Schabe schrieb:

    das mit dem zerlegen des markierers ist Grenzwertig... Wenn man auf Nummer sicher gehen will macht man es einfach... Wo ist das Problem? Die drei Gewindeumdrehungen um das Rohr rauszudrehen? Oder hat Mutti den schüttelhopper wieder zu fest raufgedrückt?
    Meine fresse Leute...hört doch einfach auf die erfahrenen alten User hier und/oder auf die Leute die berufsbedingt Gesetzes konform antworten...