Markierer von Polizei einbehalten

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  • Markierer von Polizei einbehalten

    Hey ich bin der ben komme aus Kassel und spiele schon nen paar Jahre hab mir aber erst kürzlich nen eigenen marker gegönnt leider haben mich Samstag Nacht die cops ohne Koffer aufgegabelt und das gerät konfisziert weiß jemand ob ich ne Chance hab es wieder zu bekommen ? wenn ich mir nen Koffer zu lege die wussten das nit
  • Ich glaub das Thema fuer den Markierer ist durch.
    Wo hattest du ihn denn im Auto liegen? War er komplett zusammen gebaut? Lag er einfach so im Auto oder in der Orginalverpackung?

    In Grossen und Ganzen koennte es sein, dass auf dich noch ein Verstoss gegen dass WaffG zukommt. Dies resultiert aus der Tatsache, dass du den Markierer nicht in einer geschossene Tasche oder einem geschlossenen Koffer/ Kiste transportiert hast. Ich denke sie kommen dadurch schnell auf den Tatbestand des Fuehrens einer Waffe in der Oeffentlichkeit.
    Ich wuensche Dir viel Glueck, dass es dich nicht zu hart trifft. Mehr kann man in der Situation nicht machen. Du als Besitzer der Waffe bist naemlich durch den Kauf dazu verpflichtet dich ueber die aktuelle Gesetzeslage zu informieren. Einen Schnellueberblick haben die meisten Shops als ausgedruckte Beilage mit der Schachtel.

    Das naechste mal bitte erst informieren und dann transportieren (verbringen).
    McFett macht glücklich! :gun:
  • Also, über eure Teamabkürzung solltet ihr nochmals nachdenken...

    Was machst du Samstag Nachts mit einem Markierer?

    Und das nachträgliche kaufen eines Koffers wird dir nicht helfen.

    Ob du das Teil wieder bekommst ist fraglich. Wenn alles am Marker noch legal ist, dann wird dir wohl das Führen zur Last gelegt. Falls du irgendetwas dran geschraubt hast, dann wirst den definitiv nicht mehr wieder sehen und kriegst auch noch eine Anzeige wegen Besitz einer illegalen Waffe, wenn der Marker F/A kann, dann kommt noch ein Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz dazu.

    Hast du denen den Markierer freiwillig gegeben oder wurde er wirklich konfisziert?
    Irgendwas on Youtube

    ...push the trigger, free your soul!
  • Uff da muss ich mich wohl auch nochmal richtig reinlesen....
    Ich transportiere meine ETEK in auseinandergebaut in dem Koffer der beim Kauf dabei war ich denke/hoffe das ist dafür ausreichend oder?
    Aber jetzt kommt meine A5!! Für die habe ich keinen Koffer. Die Trasportiere ich in meinem Gearbag. Natürlich nur zum Feld und wieder zurück. Würde ich da auch schon gegen das WaffG verstoßen?
  • Nein @Flo9019, nicht funktionsfähig und zugriffsbereit. Minium ohne Luft und paint in einem nicht zugriffbereits Behältnis, wie zb die Sporttasche mit Zahlenschloss. Der Koffer der Etek hat auch zwei Reißverschluss Teile da kann man auch was dran machen.

    Empfehlung meinerseits
    - Lauf ab
    - Luft ab
    - Paint sowieso raus
    - Feder raus wenn möglich
    - Gearbag, Tasche, Futteral was auch immer an den Reißverschluss so nen mini Zahlenschloss und gut ist das Thema.

    Theoretisch würde es genügen, wenn du bei einem Auto mit geschlossenem Kofferaum deine Waffe in der Tasche transportierst. Das Problem kommt erst, wenn du den Kofferaum öffnest. Daher SChlösschen dran oder Kabelbinder - eben so dass man nicht einfach drauf zugreifen kann.

    Mit wenigen Handgriffen schussbereit ist glaube irgendwo beschrieben meine es warten 3 oder 5 Handgriffe.


    Nachts mit dem Markierer ist weniger zu erklären, aber halte uns mal auf dem Laufenden.

    Wenn der Markierer legal unter 7,5j und ohne FA also dem Muster entspricht bekommst du den u.U. wieder. Wie das genau läuft weiß ich nicht, aber auf jeden Fall rate ich dir Geduld zu haben und nicht zu drängeln. Kannst dir ja mal ne Rechtsberatung holen, das ist sinniger als hier im Forum zu fragen. Hier kann dir keiner eine Rechtsberatung geben, schon gar nicht irgendwas garantiertes.
    Sale: GOG Enmeys, Zubehör, 10rd Mag Tube, Molle Taschen und vieles mehr.
  • Wichtig: sofort nen Anwalt der sich mit Waffenrecht auskennt konsultieren.
    Das kann böse ausgehen!



    Also ob die HP dran ist oder nicht interessiert vielleicht den Polizisten aber nicht das Gesetz.
    Als Waffe gilt dein Markierer auch ohne HP und Hopper.
    Unser Waffengesetz kennt Markierer nicht und macht daher keine Unterschiede.
    Und "Funktionsbereit" ist der Polizei auch egal, das ist nicht erkennbar und der Begriff wird im Waffengesetz (zumindest in dem Zusammenhang) nicht erwähnt.
    Ob mit oder ohne Luft, der Markierer darf nicht zugriffsbereit sein.
    Im Waffengesetz steht "verschlossen", was das juristisch bedeutet und wo der Unterscheidung zu abgeschlossen ist, muss man einen Juristen fragen.

    Auf der sicheren Seite ist man, wenn man entweder Gearbag oder Guncase mit einem Schloss abschließt.
    Da reicht das billigste Schloß.

    PS: Man darf den Markierer nur zweckgebunden transportieren.
    Sprich von daheim zum Spielfeld und zurück.
    Oder zum Zwecke der Reparatur / Wartung.
  • Wolfdale schrieb:

    - Lauf ab
    - Luft ab
    - Paint sowieso raus
    - Feder raus wenn möglich
    - Gearbag, Tasche, Futteral was auch immer an den Reißverschluss so nen mini Zahlenschloss und gut ist das Thema.
    Ok bis auf die Feder und den Schlössern an den Reißverschlüssen sind beide so verstaut wie du es aufgezählt hast. Dann hole ich mir mal gleich heute noch zwei Schlösser.....gut das ich noch nicht kontrolliert wurde :buddel:

    Aber danke für die deine Hilfe @Wolfdale
  • also ich war Samstag vormittag mit meinen Jungs spielen gewesen hatte die danach sauber gemacht zelegt und in eine Edeka Tüte getan danach bin ich zu nem dart liega Spiel gegangen und dann noch mal kurz zu meiner Mutter die zwei Häuser weiter von mir wohnt hab meinem kleinem Bruder den marker gezeigt und ( Nicht ) wieder zerlegt den loader aber weg gelassen als ich dann zu mit rüber ging wie soll es anders sein fahren die cops bei uns durch die Straße die hatten mich mit genommen Personalien aufgenommen und JT Outkast makierer hab ich freiwillig ohne ärger zu machen abgegeben
  • Peach schrieb:

    PS: Man darf den Markierer nur zweckgebunden transportieren.
    Sprich von daheim zum Spielfeld und zurück.
    Oder zum Zwecke der Reparatur / Wartung.
    Der Punkt trifft SOWEIT ICH WEISS bei freien Waffen nicht zu... spielt in dem Fall aber auch keine Rolle, da es laut Beschreibung eh schon "führen" war.
    Full Auto hat nur meine Klima!
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    Du kannst schon Nazi sein, aber dann biste halt kacke...
  • BenzenEssah schrieb:

    und JT Outkast makierer hab ich freiwillig ohne ärger zu machen abgegeben
    Niemals etwas freiwillig abgeben! Mitgenommen hätten sie ihn sowieso. Es macht nur rechtlich einen Unterschied. Hätten sie ihn dir zwangs-abgenommen (musst ja keinen Ärger dabei machen. Ein einfaches "freiwillig gebe ich den nicht ab." hätte gereicht) müssten sie innerhalb einer sehr kurzen Frist von einem Richter bestätigen lassen, dass diese Handlung rechtens war. Du wüsstest also innerhalb weniger Tage ob du den Markierer wieder bekommst. So wie du es gemacht hast kann das nun dauern.

    Ich hoffe ihr wart nicht irgendwo illegal spielen sondern auf einem offiziellen Feld.
    Irgendwas on Youtube

    ...push the trigger, free your soul!
  • Habe mir soeben '' Schlösser '' notiert und werde die heute Abend zwecks Sicherung meiner Transporttaschen ( Gitarren-Gig-Bags :D ) mal rauskramen müssen. Danke.

    Für deine Situation wünsche ich Dir nur das Beste, aber...

    1 ) Umgang mit einer Waffe

    2) Führen einer Waffe

    3) tatsächliche Gewaltausübung über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, eigenes befriedetes Besitztum

    ...das liest sich nicht besonders rosig.

    Das Transportieren/Verbringen in einer Edekatüte erscheint mir auch ein wenig... ...skurril ?

    Cheers
    "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

    "RHINO WARRIOR"
  • Also unterm Strich hast du so ziemlich alles falsch gemacht, was falsch zu machen war.

    Es ist nunmal so, dass unsere Markierer in Deutschland unters Waffengesetz fallen und man sich informieren sollte, wie man damit umzugehen hat und was zu beachten ist.

    PS: Satzzeichen wurden dir aber nicht beschlagnahmt oder ?



  • BenzenEssah schrieb:

    also ich war Samstag vormittag mit meinen Jungs spielen gewesen hatte die danach sauber gemacht zelegt und in eine Edeka Tüte getan
    Also ich bin ja selber Noob aber das mit der Tüte erschließt sich mir nicht ?(
    Hab mein Marker in nem 10€ Aluwerkzeugkoffer den Ich mit Schaumstoff ausgelegt habe.Vorteil: Stabil,Sicher und Abschließbar.
    Hoffe für dich das du nicht zuviel Probleme bekommst
    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen
    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen
    FSK 18 - ALLE kriegen das Mädchen :pfeif:
    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/161115/4f3g9rtd.png]
  • Also freiwillig rausgeben war der größte Fehler der eh schon vermasselten Situation. Jetzt kann es lange dauern bis sich irgendwas rührt.
    Hättest du ihn beschlagnahmen lassen, dann muss innerhalb kürzester Zeit (ich glaub 4 Wochen waren es ) nen richterlicher Beschluss her, der aussagt wie es weitergeht.

    Ich denke mal das die Nummer für den Markierer durch ist und der gepflegt eingestampft wird.
    Und bei ner Outkast ist das glaub ich verschmerzbar und mit Sicherheit nicht dein größtes Problem ( In B damals haben die Spieler 1k Knarren nie wieder gesehen ). War er verstellbar ? Andere Feder ? Sonst irgendwas verändert ?

    Ich würde auch sofort nen Anwalt konsultieren. Denn ich denk mal das die Geldstrafe empfindlich ausfallen wird....

    Niemand gibt uns eine Chance
    doch wir werden siegen
    für immer und immer
    HELDEN für einen Tag (David Bowie)
  • "Ersttäter" wie ich es mal vorsichtig nenne wird meist entweder

    A- mit einer doch recht empfindlich hohen Zahlung einer Geldstrafe (1000+) belegt

    B- zu einer ebenso empfindlich hohen Zahlung zur Einstellung des Verfahrens bewegt

    Dies ist natürlich nur der Fall solange es sich defacto um eine "freie Waffe" handelt (keine Veränderung an Waffenrelevanten teilen,kein f/a etc.)
    Die freiwillige Herausgabe kann dahingehend als "guter Wille" bewertet werden,jedoch wäre die beschlagnahme im Aspekt Zeit natürlich besser gewesen. Liegt jedoch alles am zuständigen Staatsanwalt und der Auslastung des zuständigen Gerichtes. Die oben genannten Aspekte zählen natürlich weniger wenn du dich im Bereich des sog Kriegswaffenkontrollgesetzes bewegst... Aber in jedem Fall ist die Nummer mit der Plastiktüte definitiv seeeehr "unglücklich"
    Befolge den Rat der anderen und nehme dir einen Anwalt. Und noch was...denk nächste mal besser nach wenn du aus der Nummer rauskommst mit nem blauen Auge... Das ist das wogegen unsere Lobby seit Jahren "kämpft" das es endlich nicht mehr als "Trottel-spielen-krieg" angesehen wird

    Just my two Cents

    Im Falle von fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung
  • Definieren Sie bitte " Lustig ", Mister Schabe !
    "Gemütlichkeit, das ist die Relation von Zeit, Geld & Bier !" G.Polt

    "RHINO WARRIOR"