Der Klassiker: Spielen auf eignem Grund

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    • Das ist mir klar.
      Angaben zum Flurstück hab ich schon.

      Das ein einzelner das nicht entscheiden kann ist mir auch klar. Ich denke auch, dass persönlich vorsprechen einfach ne gute Sache ist. Zumal ich auf dem Land wohne und nicht in ner Großstadt.

      Danach kann alles weitere ja im Schriftverkehr erfolgen :)
    • Ich wollte das ganze gerne nochmal etwas "vertiefen".

      Dazu sind mir einige Fragen in den Kopf gekommen.

      Es gibt also laut Thread einige Teams, welche Felder auf "Weideland" laufen haben. Weideland ist aber doch Landwirtschaftliche Fläche oder nicht? (Zumindest verstehe ich das unter Weide).
      In der hessischen Liegenschaftskarte wird nicht unterschieden (laut Legende) da gibt es ganz grob die beiden Arten "Landwirtschaft" -> no go und wie oben genannt "Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof" bzw. "Grünanlage".
      Weideland gibt es da explizit nicht. So bleibt als einzige Art (Gewerbegrund ausgenommen, da ist klar) die "Grünfläche" als "Weide/Wiese" wenn ich das richtig sehe.

      Die letzte mir bekannte Fassung zu Paintball vom BKA (Achtung Link zum bösen Forum: BKA FAQ zu paintball) sagt aus:

      BKA schrieb:

      In der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus und dem eigenen Grundstück darf ich die Waffe ohne weitere Erlaubnis geladen und schussbereit bei mir tragen und auch damit schießen. Allerdings darf ich nur damit schießen, wenn die Kugeln meine Wohnung, mein Haus und mein Grundstück nicht verlassen können. Im Haus ist das wohl problemlos zu realisieren, bei einem Grundstück ist das schon schwieriger. Es kommt zunächst einmal darauf an, dass das Grundstück sichtbar eingefriedet ist, also eine Art Zaun muss vorhanden sein.


      Ist ja durch den Fangzaun (Paintballgeeignet) gegeben. Somit darf ich "theoretisch" auf MEINEM Grundstück machen, was ich möchte, solange ich dafür sorge, das keine umherfliegende Munition andere "belästigt".

      Jetzt will ich also (privat, ohne jegliche Gewinnerzielung und ohne Fremde Spieler) auf meinem eigenen Grundstück Paintball spielen und habe Sichtschutz, bin außerhalb des Wohngebietes auf "Grünfläche" nicht "Wald" oder "Gehölz" und sorge dafür, dass keine kugel das Gelände verlässt.
      Damit erfülle/bestehe ich auch:


      BKA schrieb:

      4. Wann wird eine Wiese oder ein Waldstück zum Spielfeld?
      Es gibt kein Grundstück in Deutschland ohne Eigentümer oder Besitzer/Pächter. Wenn es keine Privatperson ist, dann gehört das Grundstück der Gemeinde, dem Land oder dem Bund. Wenn ich über den Wald oder die Wiese bzw. das Grundstück nicht selbst verfüge, muss sich vor dem Schießen die Erlaubnis des Eigentümers/Besitzers einholen. Wenn ich ohne die Erlaubnis die Bereiche betrete, liegt entweder ein Hausfriedensbruch oder ein Landfriedensbruch (d.h. eine Straftat) vor. Außerdem muss der Eigentümer/Besitzer mir erlauben, dass ich dort auch mit den freien Waffen schießen darf. Dazu muss auch dieser Bereich wieder sichtbar eingefriedet sein, also ein Zaun muss her, mindestens jedoch eine Absperrung mit Trassierband/Flatterleinen oder ähnlichem. Dann liegt ein Spielfeld vor. Und auch hier dürfen die Kugeln den umzäunten Bereich nicht verlassen können. Das heißt, der eingezäunte Bereich muss sehr viel größer sein als das eigentliche Spielfeld, es sei denn, rund um das Spielfeld sind hohe Fangzäune angebracht. In einem Gebäude, z.B. Fabrikhalle, bestehen diese Schwierigkeiten nicht, solange ich der Besitzer bin oder der Besitzer/Eigentümer dem Schießen in der Halle zustimmt. Das gilt allerdings nur solange, wie die Halle nicht gewerblich genutzt wird. Soll die „Schießhalle“ den einzelnen Spielern gegen eine Eintrittsgebühr zum Spielen zugänglich gemacht werden, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der von den Ordnungsbehörden geprüft und genehmigt werden muss.
      wenn ich das richtig sehe.

      Für meine Fangzäune (ich lagere diese dort und habe eine Vorrichtung um Sie direkt aufzustellen und in weniger als 60 Minuten wieder abzubauen) benötige ich, wenn ich das richtig sehe somit auch keine Baugenehmigung, da ich ja nichts baue.

      Der Fall:



      BKA schrieb:

      5. Warum darf ich nicht einfach im Wald spielen?
      Obwohl es sich um freie Waffen handelt, gelten für diese Waffen die gleichen Regeln wie für die sogenannten scharfen Schusswaffen. Wer also außerhalb eines Schießstandes (Schießstätte) oder seines Besitztums schießen möchte, bedarf der Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, wer jedoch irgendwo im Wald oder auf der Wiese schießt, hat die Waffe zugriffsbereit und schussbereit bei sich und das wiederum ist Führen der Waffe ohne Erlaubnis der Behörde.
      trifft ja auch nicht zu. Ich bin zwar nicht auf einem ausgewiesenen Schießstand, jedoch auf meinem Besitztum, das den Anforderungen entspricht?!

      Ich schließe daraus, dass ich (rein theoretisch) meinen Zaun aufstellen kann und loslegen darf.

      Was passiert, wenn ein "besorgter" Spaziergänger die Polizei ruft, lasse ich mal außen vor. Vermutlich würde Sie so oder so jeden Markierer einsacken, egal ob ich ne Genehmigung der Stadt schriftlich habe oder nicht. Nen Zettel kann ja jeder schreiben und vorerst hätten Sie damit dem Bürger mal geholfen...

      Ich bitte um Belehrung, wenn ich etwas falsch verstehe.

      Natürlich wäre es einfach, ein Gewerbegrundstück herzunehmen, offiziell ein Paintballfeld genehmigen zu lassen und das zu betreiben. Aber für was? Ich möchte ja kein Feld für andere stellen sondern nur für meinen Trupp die Möglichkeit bieten Samstag Mittag spontan zu sagen "Auf nen Hopper und n Steam vom Grill, bis gleich!"


      Ergänzend, auch bei der Recherche im Netz aufgetan:


      paintball2000.de schrieb:

      Was muss beachtet werden wenn man ein Spielfeld betreiben will? Erst einmal ist die Frage zu klären ob man ein kommerzielles oder ein privates Feld gründen möchte.
      Der Unterschied zwischen kommerziell und privat ist, dass man mit einem kommerziellen Feld Geld verdienen will und mit einem privaten Feld nicht. Wenn die Einnahmen eines Feldes in die Vereinskasse fließen so gilt dies auch als Privat, da in diesem Fall nur die Vereinsgemeinschaft von den Einnahmen profitiert und sich niemand persönlich bereichert.
      Was allgemein für die Feldgründung wichtig ist , ist das :
      a) kein geschossener Ball das Gelände verlassen darf
      b) kein Passant darf ungehindert auf das Gelände gelangen
      c) die Austritts Energie der Markierer darf 7,5 Joule (ca. 210fps) nicht überschreiten
      d) die beteiligten Spieler müssen 18 Jahre alt sein
      e) die benutzten Markierer müssen zugelassen und somit mit dem F-Zeichen ausgestattet sein.
      Unter Punkt a) und b) versteht man allgemein die Umfriedung des Geländes. Dies kann durch natürliche Gegebenheiten (Felsen, Schlucht, Fluß, etc. ) oder durch bauliche Maßnahmen (Zaun, dichte hohe Hecke oder ähnliches) gewährleistet sein . Um zu erfahren ob das Feld auch vor dem Gesetz auch sicher als Umfriedet gilt , wäre ein Besuch beim Ordnungsamt möglich. Am besten fragt man ALLGEMEIN und nicht speziell auf das geplante Feld bezogen.
      Da für Paintball (privat und teilweise kommerziell) keine Behördlichen Genehmigungen erforderlich sind, sollte man auch keine Ordnungsbehörden zusätzlich fragen, da diese sonst genötigt sind eine Entscheidung zu treffen, welche in keiner Weise benötigt wird und somit ausschließlich negative Folgen haben kann. Diese Stellen “in Kenntnis zu setzen” reicht vollkommen aus, aber nicht fragen.
      Schwarze Netze sind auf jeden Fall zu empfehlen. Zuschauer können durch sie den Spielverlauf besser verfolgen. Die Netzte bekommt man beim gut ausgestatteten Paintball Händler. Die Preise fangen bei ca 250 – 300 DM für 100 Meter an (Grüne Netze) und gehen bis zu 800 DM für die Schwarten Netze.

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