Führen bzw. Transport von Markierern

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    • Führen bzw. Transport von Markierern

      Ich habe mal versucht, das leidige Thema Transport zusammen zu fassen, sollten einem Fehler auffallen, bitte mit Quellenangabe berichtigen..
      Danke!

      Ich nehme mal an, das die meisten Paintballspieler NICHT im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, falls du, der du das hier gerade liest, doch eine hast, dann weisst du Bescheid und du sparst dir den Rest des Textes einfach. ;)

      Führen bzw. Transport von Waffen

      Das Paintballmarkierer, im Sinne des Gesetzes, als Waffen gelten, ist jedem, denke ich, klar.
      Wie der Erwerb vonstatten geht, sollte den meisten auch klar sein.

      Wo es aber immer wieder Streitig- und Unstimmigkeiten ist das Führen, bzw. der Transport des Markierers.

      Für allen anderen:
      Wie jetzt? Führen? Transport? Wo ist denn da der Unterschied?

      Abschnitt 2:
      Waffenrechtliche Begriffe
      Im Sinne dieses Gesetzes

      4.führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

      Den Transport als solchen kennt das Waffengesetz gar nicht. Es erfordert aber, grundsätzlich, eine Erlaubnis für das Führen.
      Damit wir uns nicht alle eine Waffenbesitzkarte zulegen müssen, gibt es für diese Forderung Ausnahmen.

      Hier schauen wir uns mal Abschnitt 2 des WaffG an,
      Umgang mit Waffen oder Munition
      in Unterabschnitt 2
      Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
      finden wir den §12
      Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
      in Abschnitt 3, Satz 2
      finden wir die Lösung für unser Problem:

      WaffG - Einzelnorm

      (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

      2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

      Der Markierer darf also NICHT schussbereit UND NICHT zugriffsbereit sein...

      Wie stellen wir das sicher?
      Indem wir erst einmal schussbereit und zugriffsbereit definieren.

      Schussbereit

      Abschnitt 2:
      Waffenrechtliche Begriffe
      Im Sinne dieses Gesetzes
      12.
      ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

      Zugriffsbereit

      Abschnitt 2:
      Waffenrechtliche Begriffe
      Im Sinne dieses Gesetzes
      13.
      ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

      Um den Markierer NICHT schussbereit zu bekommen, müssen wir also nur sämtliche Paintballkugeln aus dem Markierer und ggf. aus dem Hopper, Magazin, usw. entfernen.
      Um ihn NICHT zugriffsbereit zu bekommen, müssen wir ihn in einem verschlossenen Behältnis bewahren. Um herauszufinden was denn nun ein verschlossenes Behältnis ist,
      greifen wir zum "Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2. Auflage München 2011" das uns folgendes definiert:

      Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
    • Schön zusammengefasst! :2thumb:

      Reintoll schrieb:

      oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.


      Gerade diese "sonstige Weise" ist vom Gesetztgeber schon wieder sehr schwamming verfasst. Was ist in dem Fall "verschnüren"? Größes rotes Geschenkband mit Schleife um die Gewehrtasche? 20m Paracord umwicklung mit Spezialknoten? Oder doch ein Stahlseil? :denk:

      Einzige Definition dazu war im Duden zu finden: "mit Schnur fest zu[sammen]binden" ... Naja auch nicht gerade vielsagend!
    • Also ich finde es kommt halt auch immer drauf an wer dich kontrolliert wenn du mal aufgehalten wirst.
      Verschlossene Koffer hatte von uns eigentlich noch keiner ( ich erst seit 3 Monaten )
      Schussbereit waren sie natürlich nicht =)

      Die Polizei haltete uns auf und fragte was wir in der CZ machten, sagte ich, wir waren Paintballspielen, sie können gerne unsere Makierer begutachten, F Stempel etc alles richtig.
      Ich bin seit dem ich spiele ca 10 mal kontrolliert worden und noch nie ist mir was negativ aufgefallen. Von den 10 mal wollten sie auch nur einmal die Makierer sehen ^^ und das vieleicht
      weil sie selber schon mal gespielt haben. Der Poliziest zu mir " Das ist doch die Etek 4 " ich " ja genau, spielen Sie selber" er " lacht nur " .

      Und das wars wir sind weiter gefahren.
      Meiner Meinung hilft es bei einer Kontrolle, einfach gleich zu sagen was Sache ist, freundlich zu sein und Ihnen es anbieten alles anzuschauen dann lassen Sie dich sowieso meistens weiterfahren.
    • hoffma0901 schrieb:

      Schön zusammengefasst! :2thumb:

      Reintoll schrieb:

      oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.


      Gerade diese "sonstige Weise" ist vom Gesetztgeber schon wieder sehr schwamming verfasst. Was ist in dem Fall "verschnüren"? Größes rotes Geschenkband mit Schleife um die Gewehrtasche? 20m Paracord umwicklung mit Spezialknoten? Oder doch ein Stahlseil? :denk:

      Einzige Definition dazu war im Duden zu finden: "mit Schnur fest zu[sammen]binden" ... Naja auch nicht gerade vielsagend!


      Genau das ist das gute an deutschen Gesetzen, sie sind schwammig geschrieben, können aber wortgetreu ausgelegt werden.
      Klingt wie ein Widerspruch? Ist es auch. Deutsche Gesetze halt...

      Wenn da steht verschnürt, dann meinen die verschnürt..
      Ob du Nähgarn oder ein Schiffstau benutzt ist irrelevant, weil: Es ist nicht definiert womit, sondern nur DAS es verschnürt sein muss...

      Mal ein Beispiel vom Flughafen:
      Flüssigkeitsbeutel war, entgegen der Vorschriften, nicht verschliessbar bzw verschlossen (Kein Zip-lock), Abhilfe schaffte ein um den Beutel gegurteter Gürtel! zack! Verschlossen!

      Andere "lustiges" Urteil zu einem Messer, geht aber weniger um das Messer als um das Behältnis..
      Es wurde angezeigt das ein 12cm langes Messer, unzureichend gesichert, geführt wurde...
      Die Sache wurde abgelehnt.
      AG Kiel | 597 Js-Owi 27781/09 | 07.08.2009 | Urteil

      3 Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließeinrichtung oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
      4 Diese Voraussetzungen waren hier erfüllt.
      5 Das Messer befand sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Rucksack. Es konnte grundsätzlich niemand an das Messer gelangen, ohne dass der Betroffene dies bemerkt hätte.
    • Also wenn ich meine Knifte in einer zugeknoteten Alditüte auf der Rückbank meines Autos zum Feld transportiere mache ich mich NICHT strafbar (wenn man das Gesetz jetzt sprichwörtlich auslegt)?
      Ist jetzt nur eine theoretische Frage ob ich das jetzt auch richtig verstanden habe (ADHS und so :hut: )
      Meine Anzeigen in der Börse: liberaptor – pbhub.de Flohmarkt
      Manchmal schreibe ich einen Kommentar. Dann fällt mir ein, dass ich Mod bin. Dann lösche ich meinen Kommentar.
      Planet Spexit

      => Speck Ops Blog
    • Solange du keine Paint im Markierer bzw. bei angeschlossenem Hopper/Magazin/ähnliches in eben jenem hast, ja...

      Edit: knoten reicht nicht, du müsstest schon ein Stück Nähgarn oder so nehmen... :)

      Diejenigen die schon einen neuen Markierer im Laden gekauft haben, haben ihn selten anders transportiert...

      Aber dabei nie vergessen, im Recht sein und stundenlange Diskussionen mit unwissenden Beamten führen sind zwei Dinge die man gleichzeitig machen kann.. Wenn man will..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reintoll ()

    • Reintoll schrieb:

      Edit: knoten reicht nicht, du müsstest schon ein Stück Nähgarn oder so nehmen...


      Aha. Und wo ist zugeknotet nicht verschlossen? In der Rechtssprechung gilt ja auch immer noch der gesunde Menschenverstand.
      Dh wenn man auch schwammig formuliert, sollte man schon singemäss handeln.
      Wenn Du jetzt die Plastiktüte mit nassem Klopapier zuknotest, wird Dir keiner glauben, das Du die Tüte damit verschliessen wolltest.
    • Der Trick liegt im "gegen Ordnungswidrigen Zugriff von außen sichern". Nasses Klopapier würde, aufgrund seiner Beschaffenheit und seiner Sollbruchstellen keine ausreichende Sicherung darstellen.

      Zu verknoteten Tüten gibt es afair sogar ein Urteil. Wenn ich zu Hause bin kann ich gerne mal danach suchen, hatte aber irgendwas mit der lösbarkeit des Knoten in der Tüte zu tun.. (Ja, ich weiss.. Knoten in Seilen/Fäden können sich auch lösen.. Ich maches die Regeln nicht)
    • Nehm mal an, dass ein Kabelbinder auch reicht. Z.B. wie bei der Vignette (Ö) für Motorräder. Die Halterung muss so angebracht sein, dass man sie nicht einfach demontieren und sonstwo anbauen könnte. Im Prinzip egal, weil gültig isse nur an dem Fahrzeug also hätte man keinen Vorteil, außer dass weniger Geld verdient wird, wenn man zwei kaufen muss. Aber anderes Thema.

      Gleiches hier, machste deine Sporttasche mit nem Kabelbinder zu, braucht man ein Werkzeug zum Öffnen. Also kann keiner mal so hinlangen. Für die Not, wenn kein Schloss da ist wär das z.b. was.

      Oder wie letztens im Geschäft (großer Laden für Ausrüstung usw ;) ) gesehen: Jemand kauft eine Schreckschusspistole. Diese sind ja in den Plastikköfferchen ohne Schloss. Also rein in ne Tüte, Paketband drum fertig. Kannste so nich direkt zugreifen. So sicherte sich der Laden ab.
      Anderer Laden (auch ne große Kette), gleiche Situation die geben den Koffer so mit.

      Als ich meine TPX im LAden gekauft hatte, bekam ich die auch so. Man hätte an den originalen Koffer nen Kabelbinder machen können.


      Denke wenn jeder sich bemüht, die einfachen Regeln einhält dann gibts auch keine Probleme. Diskussionen bei einer Kontrolle würde ich lieber vermeiden, da ist wie schon erwähnt wurde das Problem mit dem "recht haben und recht bekommen" und dem "Hebel".

      In diesem Sinne, bleibt Sauber!
      Sale: GOG Enmey, Freak für GOG/DLX und mehr.
    • Reintoll schrieb:

      Ich nehme mal an, das die meisten Paintballspieler NICHT im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, falls du, der du das hier gerade liest, doch eine hast, dann weisst du Bescheid und du sparst dir den Rest des Textes einfach.
      Habe den Text trotzdem mal gelesen ;)
      Schön geschrieben, wenn man sich Stress sparen will, immer schön ein kleines Schloss vor, das auch bei der Munitionstasche (auch wenn man das da ja nicht braucht) und man hat seine Ruhe.
    • Alles was auf ne WBK drauf ist darf nicht auf nem normalen PB-Feld geschossen werden,
      nur der Jaeger in dessen Revier das Feld ggf. faellt, darf dort nach herzenslust scharf rumballern(An/Ein-schiessen im Revier...)

      Alles was inner WBK(privat) steht -> darf nur Zuhause(incl. eigene Nicht oeffentliche(!) Gewerberaeume) in Schiesstaetten oder dem Jagdrevier gefuehrt(-> ggf. geschossen) werden
      Das gilt dann ggf. auch fuer eingetragene PB-kniften.

      PB Felder -> i.d.R. Privat Eigentum mit entsprechendem Bebauungssplan...

      PB Feld kann zwar eine Schiessstaete sein , ist es aber meist nicht,- weil das der Sportschuetzenbund leider garnicht gerne sieht.
      Die meisten Schiessstaeten unterstehen dem Sportschuetzenbund.
      Das gab hier mal einen Tontaubenschiesstand in einem Steinbruch, der damit geworben hat, das bei denen auch PB ginge... is aber wohl eingeschlafen.





      mfg chris
      die inkarnation der Unschuld:
      "Case of doubt, mark 'em all, the Marshals's will sort em out!" :angel:
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    • Ich hab mal so ein "Abzugsschloss" gesehen das hinter dem Abzug durchgeschoben wird und in ein zweites Teil verriegelt wird. Das ganze kann dann nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Wird wohl eher für scharfe Waffen verwendet. Würde aber theoretisch so etwas an nem Markieren Sinn machen?
      Also logischerweise Markierer in nen Koffer oder Tasche und verschliessen, aber so ein Schloss wäre doch auch ein Mittel um den Markierer nicht Schussbereit zu kriegen oder?
    • An und für sich keine schlechte sache. Also zusätzlich zum Waffenkoffer natürlich. Man kann sich jetzt drüber streiten ob es vllt ein bisschen zuviel des guten is aber ich sage: Safty First! Zeigt meiner Meinung nach den Behörden das du keine lust auf Stress mit denen hast und bestmöglich versuchst den Gesetzen gerecht zu werden.
      "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen"
      -Harald Juhnke