Paintball unter 18?!

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    • Ich glaube wir reden alle ein wenig aneinander vorbei....
      Ich bezweifle ja nicht, dass ein jugendlicher auf deutschen Feldern nicht zum Spielen kommt, ich frage mich nur warum das so ist, schließlich gibt es genug (europäische) länder wo man mit deutlich geringerem alter spielen kann.
      Ich gehe auch konform damit, dass nen 12-jähriger nicht unbedingt eine Vorstellung darüber hat, welche Gefahren von einer 300bar flasche oder anderen sachen ausgehen. Aber wenn ich bedenke, dass bereits das begleitende AUTOfahren ab 16 diskutiert wurde, dann verstehe ich nicht warum so jemand nicht auch paintball spielen darf (unter aufsicht des erziehungsberechtigten meinetwegen).

      Es geht mehr so in die richtung von dem was dragonfly gesagt hat: wenn das (Ordnungs-)Amt feststellt, dass da jugendliche Spielen, dann schlägt das wellen, soviel ist klar. Um aber anschließend die Konzession zu entziehen muss ja vorher erst einmal die Auflage (kein u18) da gewesen sein gegen die durch das spielen der jugendlichen verstoßen wurde. Mich interessiert hier letztendlich nur auf welcher grundlage diese Auflage erteilt wird, denn sie stellt ja definitiv eine einschränkung für den Spielfeldbetreiber dar.

      Versteht mich nicht falsch, ich will jetzt auch nicht unbedingt, dass übermorgen alle kiddies ab 12 spielen dürfen, aber ich würde gerne wissen woher das offensichtlich herrschende verbot von u18 stammt. Ich hab dazu nämlich bislang keine eindeutige Begründung gefunden.
    • gegenfrage, warum dürfen sie in den anderen Ländern nicht auch erst ab 18

      das Deutschland die schärfsten Waffengesetze meines wissens nach zumindest in der EU hat, dürfte wohl allen bekannt sein und das eine oder andere darin passt mit auch nicht aber BTT:



      ich betreibe seit mittlerweile fast 9 jahren aktive Jugendarbeit bei uns in der Jugendfeuerwehr, seit fast 3 jahren auch als stellv. Jugendwart und wenn ich mir die Kinder und Jugendlichen so anschaue die zu uns kommen, würde mir bei einigen ganz schön mulmig werden, wenn ich wüsste das die einen Markierer in die Hand bekommen, da sie meiner Meinung nach nicht die geistige Reife für solch ein Gerät besitzen (manche vllt. schon, aber es geht um die breite Masse)

      ich denke das Verbot kommt auch aus dem Waffengesetz, das Waffen mit einer Schussenergie über 0,5J bis 7,5J nur an volljährige Personen verkauft werden dürfen und diese sie daher auch nur besitzen dürfen



      ich war einmal in beienheim in einer Paintballhalle, die besitzerin handhabt es so, das sie softairspieltage anbietet, wo auch unter 18-jährige spielen dürfen

      und für die enkel mit freunden hat sie NERF "gewehre" dort



      meine Meinung: Paintball sollte ab 18 jahren bleiben
      Verbreitet das Wort: Friede und Hähnchen!
    • hdcdragonfly schrieb:

      Ich denke, das es wenn das (Ordnungs-)Amt eine kontrolle macht und feststellt, das da Kids (Jugendliche) rumhupfen ist die Konzession (Betriebserlaubnis) weg, bevor die "Hallo" sagen können... und welcher Spielfeldbetreiber gibt schon gern sein Feld wegen ein paar Halbwüchsigen auf?
      Es gibt dafür aber eine ganz einfache Lösung :) Jeder von euch war doch schon mal im Europa-Park in Rust, oder? Da gibt's doch irgendwo diese Schießtürme, wo mit Wasserbomben geschossen werden kann, aus einem Katapult. Sowas einfach neben das Feld hinstellen, und die Kids sind versorgt :)
      ne aber ganz im ernst, ich kann verstehen, wieso das ab 18 is, immerhin fehlt vielen Kids schlicht die geistige Reife, auch wenn ich dafür jetzt einen shitstorm enrten werde, aber es ist wirklich so, viele Kinder tun sich heut zu tage schwer bei Zeichentrickfilmen von der Realität auseinander zu halten. Wie sollen die verstehen, das wir nicht mit scharfer Munition, sondern mit Farbmunition spielen?
      Wie gesagt, es gibt 14 Jährige, die es sehr wohl differenzieren können und es verstehen, was gespielt wird, es gibt aber auch 20 Jährige, die's bis heute nicht verstanden haben...
      Auch die Haftung ist ein Faktor, es is schwerer einem 14 Jährigen Juristisch die Eier abzureissen, als einem 18 Jährigen, der nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden würde... wenn einer quatsch macht. Und z.B. von Autobahnbrücken runterschießt


      *WORD*

      Auch wenn manch Erwachsener anderer Meinung ist und seinen Kids nicht abschlagen will, Paintball und das "schiessen" aufeinander ist nichts für Kinder/Jugendliche unter 18.
      dragonfly und Metzger bereits erwähnt haben, es gibt selbst 20jährige welche nicht die geistige Grundlage haben um dieses Spiel mit Spass und vorallem Respekt auszuüben.

      Aber fairerweise muss ich mal ein Gegenbeispiel aus meiner Jugend nennen.
      Früher habe ich dem Segelflugsport gefröhnt. Angefangen hab ich mit 14Jahren, das ist das mindestalter für die Ausbildung.
      Nach einigen Flügen habe ich dann auch als 15jähriger ein Segelflugzeug selbstständig und alleine fliegen können, zwar in Sichtweite des Fluglehrers, aber ich habe alleine über einer 10000seelen Stadt meine Runden gedreht.
      Da wird aber im Rahmen der Vereinsarbeit auch ein sehr großer Wert auf zuverlässigkeit und Disziplin gelegt.
      Sowohl von Vereinsmitgliedern, Fluglehrern und Gastfliegern. Ein dummer Spruch, irgendein Scheiss und du bist an dem Tag/Wochenende dann einfach mal nicht geflogen.
      Besonders die alten Hasen haben da immer ein Auge auf einen gehabt, aber manch ein Vorkommniss unter "vier Augen" geklärt.

      Und da seh ich die Problemmatik beim Paintball. Es gibt keine Kontrolle, keine "Ausbildung" .. und hier können viele Dinge entweder völlig falsch aufgenommen werden oder werden gleich ganz ignoriert.
      Hinzukommt dass man beim Ausüben des Sports Paintball, primär eine Körperverletzung begeht !
      Das kannst du keinem <14Jährigen klar machen, das wandert nur unter die Kategorie "nicht machen! gibt Ärger" oder schlimmer "kann nix passieren gibt nur blaue Flecken".
      Da fehlt einfach die Reife um Zusammenhänge und das soziale Miteinander zu verstehen.

      Wenn dann müsste das unter Gleichaltrigen geschehen, auf kleinem Feld, pro 2 Spieler mindestens 1 Ref und eine konsequente Kontrolle aber auch pädagogische Betreuung abseits vom Feld.
      Quasi als geführter und kontrollierter Jugendsport.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 7Schlaefer ()

    • Ich sag euch wie ich's empfinde, ich trau der jungen Generation nur soweit, wie ich se sehen kann, es reicht schon, wenn ich meine Stiefbrüder und meinen Neffen angucken... Alleine sind die absolut nett, wirft man die 3 aber zusammen, schaukeln die sich gegenseitig so auf, das ermahnen nichts mehr hilft und man physikalisch einschreiten muss und sie nach spätestens einer halben Stunde auseinanderziehen muss, weil der eine den anderen beleidigt hat und die dann gegenseitig aufeinander einprügeln... und die sind aktuell zwischen 11 und 14... irgendeiner hat dann blaue flecken, oder blutet, oder weint...
      Elektriker aus Leidenschaft!
      Es gibt nichts, was sich nicht mit Kabelbindern und Isoband reparieren lässt :irre:
    • 7Schlaefer schrieb:

      Hinzukommt dass man beim Ausüben des Sports Paintball, primär eine Körperverletzung begeht !
      Das kannst du keinem <14Jährigen klar machen, das wandert nur unter die Kategorie "nicht machen! gibt Ärger" oder schlimmer "kann nix passieren gibt nur blaue Flecken".
      Da fehlt einfach die Reife um Zusammenhänge und das soziale Miteinander zu verstehen.

      hmmm... Was ist mit Unternehmungen mit schwer erziehbaren Jugendlichen?
      Was für Sportarten werden da, als erstes verwendet? Kampfsport, wie Boxen vielleicht...? Ist das genau so wie Teamsport um das soziale Miteinander zu verstehen, oder eine persönliche Leistung,
      wo er durch Verletzung von einem Gegenspieler belohnt wird?.. Ich persönlich finde es falsch. Teamsport wie PB könnte da sehr viel mehr helfen...
      Seite an Seite usw... will jetzt hier nicht weiter... :) und PB wird schon in anderen Ländern erfolgreich dafür verwendet...
    • ich stimme euch ja in euren aussagen durchaus zu und freue mich über eure antworten, aber eigentlich wollte ich gar keine diskussion über die altersgrenze entfachen. Ich habe auch nicht vor diese Altersgrenze irgendwie zu umgehen, es würde mich lediglich interessieren auf welchem juristischen fundament diese Regelung begründet ist....

      denn sein wir mal ehrlich, ideale und verantwortung sind schön und gut, aber wenn es um geld geht würden sicherlich einige betreiber nen scheiß drauf geben....
      dass den Spielfeldbetreibern das ganze durch auflagen verboten wurde haben wir ja auch schon festgestellt, aber auch diese auflagen müssen ja irgendwie juristisch begründet werden und genau diese Begründung suche ich! :?

      ich bitte also darum nicht weiter über die sinnhaftigkeit der altersgrenze zu diskutieren (dazu gibt es bestimmt schon genug threats), sondern eben nur noch antworten zu posten, welche bei der beantwortung der "rechtlichen seite" meiner Frage helfen.

      @antshit: is bitburg nen deutsches spielfeld auf dem u18 erlaubt ist oder sowas wie baumholder, das von den amis betrieben wird?
    • @ Paul Panzer:
      ich weis jetzt grade nicht ob das hier in dem Threat schon mal gelaufen ist, aber da du fragst schreib ichs halt nochmal rein:

      Das Juristische Fundament für das PB Verbot U18 sitzt schlicht und ergreifend im Waffengesetz. Mündungsenergie >1,5J (oder war es 1J?) sind für Jugendliche U18 verboten. Muss ich da jetzt noch den Paragraphen aus dem WaffG raussuchen? ^^

      Und mit Bitburg meint Antshit die European Masters die da am letzten Wochenende stattgefunden haben. Internationales Turnier, kann sein das die dafür ne Sondergenemigung haben. Dort wurde auch ein U19 Cup ausgespielt und da halt in den meisten Ländern die 18er Grenze nicht gilt waren da auch sicherlich einige U18er dabei aus dem Ausland...

      Und Baumholder wird meines wissens nicht von Amis "betrieben", das ist Amerikanisches Hoheitsgebiet. D.H. Alles was auf diesem gelände läuft geschieht nach Amerikanischen Gesetz.
      Lets Dance!

      Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, Du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
    • na dann b2t:

      Es lautet nach WaffG §2 Absatz 1 wie folgt:

      §2 Absatz 1

      (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
      Desweiteren in WaffG §3 Absatz 3:

      §3 Absatz 3
      (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein
      oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen,
      wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht
      entgegenstehen.
      Die Behörde kann, meiner Meinung nach, eine ausnahme genehmigung erteilen, für den Platz. Nur weiß ich leider nicht, welche Behörde dazu zuständig ist und ob dies überhaupt in die Tat umsetzbar ist. Vielleicht ist da einer etwas besser Informiert. Quelle: Gesetzte im Internet

      Desweiteren kann ich noch folgene PDF datei empfehlen, welche von der Kriminal Polizei Brandenburg erstellt worden ist (WaffG ist Bundesrecht, also gilt es für alle Bundesländer). Dort wird in ausführlichen Beispielen viel erklärt. Link

      Ich hoffe, ich konnte helfen :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mimir ()

    • Also das mit dem Waffengesetz ist zwar so richtig, aber auch nur die eine Seite der Medaille (ich glaube das wurde am anfang wirklich schon diskutiert), die andere seite ist der folgende abschnitt aus dem Waffges:

      § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten


      (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
      1.
      diese
      mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder
      befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem
      Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;2.
      diese
      nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem
      anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von
      seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


      (4)
      Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer
      auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von
      Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig1.
      durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztuma)
      mit
      Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als
      7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des
      Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum
      nicht verlassen können,

      Demzufolge würde das allgemeine Verbot für den Umgang nur für Erwerb und besitz der Waffe greifen, da das Speziellere Recht aus §12 das allgemeinere Recht aus §2 schlägt und somit Führen, Transportieren und Schießen (unter genannten Vorraussetzungen) erlaubt wären. Anders wär es ja schließlich auch nicht möglich, dass 16-jährige mit Großkaliberwaffen auf nem Schießplatz schießen.
      Wenn also nicht das Waffengesetz der Ursprung ist, welches ist es dann?

      Was die pdf von mimir angeht: hab mir das mal durchgelesen, leider war es zu allgemein und nur auf den öffentlichen Raum bezogen, die Besonderheiten des "Hausrechts" wurden relativ wenig berücksichtigt, wie man auch an folgender aussage erkennt:
      [...]

      Solche gekennzeichneten Waffen sind ab 18 Jahren frei erwerblich. Sie dürfen ohne Waffenschein nicht geführt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Druckluft- oder Gasdruckwaffen. Hierunter fallen auch meist die sog. Gotcha-Waffen.
      Falls noch wer irgendwelche hinweise hat, bin ich natürlich weiterhin gespannt....
    • Erstmal sollten die Begriffe geklärt werden. In den §12 Absatz 3 geht es um das führen einer Waffe. Mit diesen Absatz ist es dir Erlaubt die Waffe auf einen Befriedeten Besitztum zu führen (tragen), ohne ein Waffenschein zu besitzten (nicht verwechseln mit WBK!). Es ist dir aber immernoch nicht erlaubt, einen Minderjährigen eine Waffe auszuhändigen, da der Umgang nur ab 18 Erlaubt ist (§2).

      ...Anders wär es ja schließlich auch nicht möglich, dass 16-jährige mit Großkaliberwaffen auf nem Schießplatz schießen....
      Richtig, jedoch nur auf einer Schießstätte. Das ist jedoch für Paintball irrelevant, da ich keinen Platz kenne, bei dem es sich um eine Schießstätte handelt. Es ist normalerweise ein Befriedetes Besitztum.

      Damit 16 Jährige auf Schießplätze schießen können, gilt dieser Artikel. (§27)

      (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
      1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen undWaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

      2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden,

      wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
      Jedoch ist da nur das schießen auf Schießstätten erlaubt.
    • ok lassen wir das mal mit den schießstätten, war vllt nicht das beste beispiel und is ja doch nochmal nen bissl was anderes...

      also mal zur begriffsklärung:
      §1 Abs. 3
      Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt,
      überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt,
      bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
      Dieser umgang wird erst mal allgemein verboten (für minderjährige).
      Anschließend, kommen dann aber die spezielleren Richtlinien, welche das führen (§12 Abs.3) und das schießen (§12 Abs. 4) unter bestimmten bedingungen, welche auf einem spielfeld ja erfüllt sind, erlaubnisfrei setzen.
      Da aber der Minderjährige keine Waffe erwerben oder besitzen darf, kann er sich maximal eine ausleihen.

      Meiner Ansicht nach kommt nun §34 zum Tragen:
      § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
      (1)
      Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen
      werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen
      werden. Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die
      ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein
      Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in
      verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht im Fall des
      Überlassens auf Schießstätten gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder soweit
      einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder
      Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12
      Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem
      Dritten.
      Da das Führen und Schießen auf dem Paintballspielfeld erlaubnisfrei gesetzt wurde, ist jeder dazu berechtig. Diese Berechtigung ist ja offensichtlich (schließlich werden die markierer ja nur für den spielbetrieb ausgeliehen) und somit wäre meines Erachtens nach auch das Überlassen legitim.
      so wäre jedenfalls meine Argumentation.....

      PS: ich liebe diskutieren :D
    • §34 hat doch mal üerhaupt garnichts damit zu tun!?

      bzw. sagt ganz eindeutig das man Waffen/Munition o.Ä. nur an BERECHTIGTE übergeben (überlassen) darf.
      Lets Dance!

      Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, Du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
    • paul panzer schrieb:

      korrekt... und wer ist dazu berechtigt waffen auf dem spielfeld zu führen und zu schießen? genau: jeder.... damit wäre dann der bogen wieder geschlossen ;)

      Nein nicht Jeder, sondern nur Personen ab 18 Jahren. Es steht, nach meinen Informationen, in keinem Gesetztes Text, das Personen unter 18 Jahren Eine Waffe auf Befriedeten Besitztum führen darf. Es steht ledeglich das Personen ab 18 sie dort führen dürfen. Minderjährige sind keine Berechtigte Personen. Dennen ihnen ist es immer noch nciht der Umgang gestattet nach §2 Absatz 1:
      (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

      Ich empfehle dir, wenn du dir ganz sicher sein möchtest, dich an einen Anwalt zu wenden. Weiterhin kannst du es versuchen, ID Paintball anzuschreiben, sie haben einen anwalt in Team, die gerne auch auf fragen aus der community antworten (in Form eines Video, in den darüber disktutiert wird, es kann also ein wenig dauern bis sie das Video gemacht haben). Ich selber habe bei denen auch schon eine fragen beantwortet bekommen.


      ps: ich liebe ebenfalls Disussionen ^^
    • Waffe ist nicht gleich Waffe...
      ab 12 dürfen Kids sogar mit Markieren (kaltgas getrieben, wie z.B. Luftgewehr) schiessen, ABER nur unter Aufsicht (besondere Obhut)
      schuetzenrecht.de/recht/altersgrenzen-9202

      da diese besondere Obhut auf dem Feld nicht realisierbar ist, dürfen Kids aber nicht spielen. das ist der mMn Hintergrund für die P18 Regelung
      lieber stehend im Paintballhagel als kriechend die Runde überstanden (frei zitiert)
      -
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du kannst sie kostenlos nutzen.
      Aber sie ist nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
      Also üb Rechtschreibung
    • Den Artikel den du reingestellt hast, ist ohne nachweisbarer Quelle geschrieben. Davon mal abgesehen, hier mal ein wichtiger teil aus dem artikel
      ... Unterhalb dieser Altersgrenzen ist das Schießen auf dem Schießstand grundsätzlich nicht erlaubt...
      Der ganze artikel handelt vom Schießen auf dem Schießstand, selbst mit dem Luftgewehr. Das ist aber immernoch für Paintball uninteressant, da es kein Schießstand ist 8)
    • bitte sehr hier mit § und speziell auf Luftgewehr bezogen
      de.wikipedia.org/w/index.php?t…hr&action=edit&section=19

      wir fallen unter die befriedeten Gelände mit freien Kaltgas Waffen

      ab 12 dürfen die Kids auch auf dem Jahrmarkt schießen...
      lieber stehend im Paintballhagel als kriechend die Runde überstanden (frei zitiert)
      -
      Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du kannst sie kostenlos nutzen.
      Aber sie ist nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
      Also üb Rechtschreibung
    • Da sieht man mal wieder dass das deutsche Waffengesetz alles andere als vollkommen ist.
      Steht z.b. nix über Magazinkapazität drin. Ist nicht unerheblicher Unterschied zwischen einem luftbetriebenen Repetierer und einem semi-automatischen Turniermarkierer mit 200er Hopper.

      Aber hier nochmal was zum Thema.
      waffenrecht.lexdejur.de/waffen…h-kinder-oder-jugendliche

      Also Ausnahmegenehmigung möglich, aber EINZELFALL und VERANSTALTUNGSBEZOGEN wenn der Antragsteller die GEISTIGE REIFE nachweisen kann. Eine allgemeine Erlaubnis ist nicht möglich.
      Für Paintball kann das also vergessen. Kein Vereincharakter, kein Ausbilder, keine entsprechende Veranstaltung, von den Schiessstandregulungen ganz zu schweigen.
      Denke damit sollte das Thema nun abgefrühstückt sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 7Schlaefer ()

    • Stone schrieb:


      bitte sehr hier mit § und speziell auf Luftgewehr bezogen

      http://de.wikipedia.org/w/index.php?titl…edit&section=19
      Jahrmarkt Schießbuden sind nochmal ein ganz anderes Thema. Sie gelten als ortsveränderliche Schießanlagen (sogenantes "Schießen zur Belustigung") und sind in WaffG §27 (1) geregelt.


      wir fallen unter die befriedeten Gelände mit freien Kaltgas Waffen
      Genau, unter anderem zählen Paintball Waffen und Luftgewehere zu den Kaltgas Wafen (in Kontext mit dem Gesetzt). Man darf ab 18 Jahren, auf Befriedeten Gebiet, Kaltgas Waffen führen. Das übergeben an Jugendliche ist nur unter Auffsicht und Zustimmung der Eltern auf einer Schießstätte erlaubt, mit den mindestalter von 12 Jahren (Schießtätte wäre der Jahrmarktsstand oder der Schießstand eines Schützenvereines).

      Bitte versteht es nicht falsch, ich will nicht aufs Messers schneide das "ab 18 Verbot" verteidigen, nur weil ich dafür bin. Ich würde es auch sehr interessant finden eine Lücke zu finden, die dies ermöglichen würde, allein der Tatsache wegen :grinser:

      EDIT: upps, zulange am Beitrag getippt ^^ Ich kann 7Schlaefer nur recht geben :up:

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