Runde 2 :: Woodland-Verbot in Mahlwinklel

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Original von RazorCharlie
      3-5 Wochen?
      Das passt ja wunderbar genau vors BYO-BG. Woher soll man denn wissen ob das Urteil dann wirklich gut ausfällt für uns, man muss sich ja schließlich Anmelden und Bezahlen vorher...


      Also erklären wir es mal andes ich gehe mal davon aus das du das kleingedruckte icht gelesen hast ; sollte die Veranstaltung aus behördlichen gründen nicht stadtfinden wird der Betrag erstattet.

      Des weitern halten wir die Woodlandspielfeld UG uns an Behördliche auflagen weil ein Kartenverkauf vor Ort verstößt gegen diese.
      Darum ohne Anmedung kein Zugang !
      Personal der BRD
    • Original von Dsa$ta
      Original von Tunnelratte
      Ob das Land sich dann durch alle Instanzen klagt, hängt auch davon ab, ob der neue Innenminister auch so ein Paimtballfeind wie Hövelmann ist.


      gibt es denn schon Infos über mögliche Nachfolger???


      Ne noch nicht. Die Wahl ist wie gesagt im März 2011. Und der Ausgang ist noch völlig offen.
      Aktuell regiert eine große Koalition, aber andere Konstellationen sind 2011 denkbar. Vor Januar 2011 wird da keine Prognose möglich sein. Sry.

      ICH KANN NIMME AUCH NICHT LEIDEN
    • Hövelmann war 13 Monate lang Mitglied der SED.


      ich liebe diese ganz aussen links stehenden Typen, die sind immer so objektiv :fresse:
      Lets Dance!

      Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, Du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
    • Die Gegenseite ist in die nächste Instanz gegangen? Haben die denn überhaupt Erfolgsaussichten? Die letzte Instanz hat doch festgestellt, dass die Behörde, die die Auflagen machen will, gar nicht mehr zuständig ist. Sondern eine andere Behörde, die Auflagen auflegen müßte ...

      Find ich seltsam oder ich hab irgendwas nicht richtig verstanden.
    • Original von MisterGiggles
      Die Gegenseite ist in die nächste Instanz gegangen? Haben die denn überhaupt Erfolgsaussichten? Die letzte Instanz hat doch festgestellt, dass die Behörde, die die Auflagen machen will, gar nicht mehr zuständig ist. Sondern eine andere Behörde, die Auflagen auflegen müßte ...

      Find ich seltsam oder ich hab irgendwas nicht richtig verstanden.


      Jeder der sich das Urteil des Gerichts anschaut kann schnell erkennen wie eindeutig das Urteil ausgefallen ist.

      Gerichtsurteil:
      Malle hat seitens er Baubehörde eine ordnungsgemäße Zulassung, da hat die Polizei/Ordnungsamt im Sinne der öffentlichen Sicherheit nichts rumzufuschen. Wenn Malle die öffentliche Sicherheit gefährden würde, hätte die Bauaufsicht nicht die Genehmigung erteilt. Verwaltung geht vor Executive .


      Das stand im Urteil....

      schwarzegarde-pb.de.vu/MahlwinkelUrteil.pdf

      Das einzige beunruhigende ist, dass die Bauaufsicht jederzeit die Nutzungserlaubnis entziehen könnte, tut sie aber zum Glück nicht :)

      LG acer

      "Die Schwarze Garde war ein seit etwa 1488 bestehendes Landsknechtsregiment.
      Sie galt als brutal und grausam."
      Quelle: Museum Albersdorf

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von acer ()

    • Offenbar wird das Verfahren wieder fortgesetzt. Die ersten "Einladungen" zu behördlichen Befragungen wurden verschickt.

      Das Verfahren hatte bis dato geruht, da sich dank Personalwechsel im Innenministerium niemand mehr wirklich für das Thema interessiert hat.
      Allerdings wurden die schlafenden Hunde leider geweckt. Mehr Infos folgen, sobald ich was am Start habe...

      Infos zum Ursprung des Verfahrens: rettet-woodland-paintball.de/?p=808

      ICH KANN NIMME AUCH NICHT LEIDEN
    • So dann ich mal,
      Also ich am Montag mal wieder beim Anwalt war wegen einer anderen Sache wurde mir fogendes mitgeteilt;
      eine Person die ich hier aus Rechtlichen Gründen nicht nennen darf hat bei den Behörden mal nachgefragt wie es denn nun mit dem Verbotsverfahren aussieht daraufhin wurde mal kurz (in den Keller gegangen) die Akte wieder auf den tisch gelegt und festgestellt das sich in diesem Verfahren leider bis heute nix weiter geregt hat naja wie es nunmal so kommt wurde angefragt wieweit wir den nun mit den Auflagen sind und ob wir auch weiter den Rechtsstreit führen wollen nachdem wir den Spielbetrieb ja bereits ende September eingestellt haben und es somit auch keinen Grund gibt die auflagen abzulehnen.
      Da kann mann sich ja nur bedanken.
      Für alle die es interessiert es geht um diese auflagen hier !


      Am 16. Dezember 2009 ist dem Woodland-Spielfeld in Mahlwinkel vom zuständigen Ordnungsamt ein Schreiben mit Auflagen für den Paintball-Spielbetrieb zugegangen.

      Der Spielbetrieb darf aufrechterhalten werden, wenn folgende Verbote beachtet werden:
      1.) Das Tragen militärischer oder paramilitarischer Bekleidung;
      2.) Der Verwendung von Markierern, die Anscheinswaffen i. S. d. WaffG sind;
      3.) der Verwendung von roter oder rötlicher Farbe in Paintballs;
      4.) der Verwendung von geschossen die keine Farbe mehr enthalten;
      5.) der Bewertung von Treffern durch Markierungsgeschosse nach letalen und nichtletalen Trefferzonen;
      6.) die Verwendung von Utensilien im Spiel, die einen Bezug zu Kriegsschauplätzen oder Polizei-oder Militäreinsätzen aufweisen; dies gilt sowohl für persönliche Ausrüstung (z.B. Multifunktionswesten, Schutz- und Stahlhelme militärischer Art, Funkgeräte usw.) wie auch für die Spielfeldausstattung (z.B. Rauch- und Nebelkörper, Fahrzeugwracks oder Bunker oder bunkerähnliche Anlagen als Hindernisse. Anstatt dessen ist szenentypische Schutzkleidung zu tragen und es sind künstliche/ zivile Hindernisse und Deckungen (z.B. Gummimatten, Luftkissen) in Betont ziviler Weise zu verwenden, die einen Bezug zu möglichen Polizei- und Militäreinsätzen gerade nicht entstehen lassen, sonder ostentativ vermeiden;
      7.) der Verwendung von wie auch immer gearteten Land-,Wasser- oder Luftfahrzeugen bei der Spielausführung oder bei deren mittelbar oder unmittelbar zeitlichem, örtlichem oder organisatorischem Umfeld;
      8.) der Spielausführung – sowohl in den Gebäuden als auch im freien Gelände – auf nicht abgegrenzten Spielfeldern und ohne Ständige anwesende Schiedsrichter, die gemäß dem Regelwerk im Bedarfsfall korrigierend einzugreifen haben ( nur überwachte Spielabläufe erlaubt);
      9.) der Gestaltung von Spielabläufen nach bekannten oder gemutmaßten polizeilichen oder militärischen Einsatzszenarien;
      10.) der Spielteilnahme für Minderjährige;
      11.) der Wahrnehmbarkeit der Spielausführung durch die Öffentlichkeit
      12.) der Spielausführung in der Dunkelheit und /oder mit Künstlichen Nachtsehhilfen. Anders gilt es bei konstanter Vollausleuchtung des gesamten Spielfeldes und während der gesamten Spieldauer durch Künstliches Licht (Flutlicht).

      Argumentiert wird von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt mit der Verletzung der Menschenwürde und der damit ausgehenden Gefahr im Sinne von §3 Nr. 3a SOG LSA für die öffentliche Ordnung.
      Personal der BRD